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DragonSkull Erstellt: 13:20 am 28. Aug. 2010
naja, vodafone würde das gerät eh einschicken, bzw den laden, den du besuchen wirst.
je nach schaden würde dir ein KVA gestellt werden, oder es wird bei denen im System nur intern vermerkt und der lediglich beanstandete defekt repariert.

Problem wird nur sein, dass die Kva´s natürlich teuer sein werden und du im Falle der Absage kosten im bereich 20-22 euro tragen wirst .

spraadhans Erstellt: 1:00 am 28. Aug. 2010
Ja, so habe ich es gemeint.

Wenn sich ein elektronischer Mangel zeigt und gleichzeitig das Gehäuse einen Sturzschaden aufweist, dann ist die gesetzliche Vermutung mit dem Mangel in der Gesamtschau nicht vereinbar.

Im Ergebnis bedeutet das m.E., dass hier ausnahmsweise der Käufer den Mangel zum Zeitpunkt der Übergabe beweisen müsste (wenn es zum Streit kommt).
kammerjaeger Erstellt: 0:01 am 28. Aug. 2010
Tja, das Problem ist eben, dass Vodafone argumentieren könnte, dass das Gerät mechanisch beschädigt ist. Somit könnte sich durch die Beschädigung die Beweislast wieder umkehren, d.h. Du musst zeigen, dass die Beschädigung nicht Ursache des reklamierten Fehlers ist. Aber ob das wirklich so ist, sollen die Rechtsexperten sagen...
GenialOmaT Erstellt: 17:02 am 27. Aug. 2010
Gut, hatte ihn jetzt gar nicht gelesen, aber danke für den Tipp..


§ 476
BeweislastumkehrZeigt sich innerhalb von sechs Monaten seit Gefahrübergang ein Sachmangel, so wird vermutet, dass die Sache bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar.



KA was du genau meinst, vielleicht dass es unwarscheinlich ist dass ein neues Gerät einen Gehäuseschaden (der dazu noch wie ein Sturzschaden aussieht) hat?

Aber der Paragraph wäre ja eh nur zur Absicherung gewesen..

Das Thema ist generell kompliziert, da ja nicht jeder Sturz zu einer Beschädigung des Innenlebens führt.. Andererseits können durch einen Sturz Komponenten geschwächt werden, die dann früher den Geist aufgeben.. Vielleicht wäre ein Anfang die Funktion des Gerätes nach einem Sturz genau zu dokumentieren, was aber den zweiten Fall des angeschlagenen Bauteils nicht abdeckt.. Schon schwer, werd wohl einfach mal in den Vodafone Shop gehen und da bissl Tische verrücken.. (Scherz )
spraadhans Erstellt: 15:58 am 27. Aug. 2010
Den 476 BGB muss man halt bis zum Ende lesen, hier könnte nämlich der zweite Halbsatz einschlägig sein.
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GenialOmaT Erstellt: 14:03 am 27. Aug. 2010
Hallo,

glaube ich habe so was ähnliches schonmal gefragt, ist aber halt ein etwas anderer Fall da noch die ersten 6 Monate der Gewährleistung gelten..

Habe ja dieses kleine günstige Vodafone Android Handy.. Nun habe ich festgestellt, dass der Kopfhöhrerausgang spinnt (manchmal extrem leise und kratzt..).

Dazu kommt allerdings, dass ich das Gerät in der Stadt einmal herunterfallen lassen habe (nach Feststellen des Defekts) und an einer Ecke ein kleines Stück Kunststoff abgeplatzt ist.. (Würde sagen man sieht, dass es heruntergefallen ist)

Kurz um: Gehe ich richtig in der Annahme, dass mir Vodafone das Teil auf jeden Fall tauschen/reparieren muss, da die Beweislast in den ersten 6 Monaten der Gewährleistung bei ihnen liegt und Sie mir im Leben nicht beweisen können, dass das Handy nicht schon kaputt aus der Fabrik kam?

Mir geht es auch nicht um den optischen Schaden, ist ja meine Schuld, aber der Kopfhörerausgang ist für mich ne essentielle Funktion und die ging schon von Anfang an nicht richtig.. Wenn ich am Ende sogar ein optisch einwandfreies bekomme, würde ich mich allerdings auch nicht beschweren
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