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Live1982 Erstellt: 15:24 am 30. Sep. 2009
jo thx. macht ja auch keinen sinn. :thumb:

sonst zahlste bei 110000 - 100000 = 10000/4 = 2500

und bei 90000 die vollen 90000

:blubb: den tutor kille ich :kick:
DarkFacility Erstellt: 14:42 am 30. Sep. 2009
das ganze ist ein freibetrag, bis 100.000 fallen keine hinzurechnungen an :thumb:
Live1982 Erstellt: 14:17 am 30. Sep. 2009
hat sich erledigt, fehler in der übungsaufgabe. bei <100.000 wird natürlich nichts hinzugerechnet. macht ja keinen sinn :blubb:
Live1982 Erstellt: 13:39 am 30. Sep. 2009
:moin::moin:

vielleicht weiß das ja zufällig einer:

und zwar muss man gem §8 GewStG diverse Hinzurechnungen zum vorl. Gewinn machen. Diese dann bei überschreiten von 100.000€ durch 4 teilen und hinzurechnen.

dumme frage: was passiert wenn 100.000€ nicht erreicht werden? wird nix hinzugerechnet oder wird nur nicht durch 4 geteilt und somit die gesamte summe draufgerechnet?

hab da grad nen hänger :noidea:

original wortlaut:

§8 Hinzurechnungen
Dem Gewinn aus Gewerbebetrieb werden...... hinzugerechet, .... soweit sie..... abgesetzt worden sind:
1. Ein Viertel der Summe aus
  . bla
  . bla
  . ...
  . ..
  . .
soweit die Summe den Betrag von 100000 Euro übersteigt



:help:
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