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Live1982
Erstellt: 15:24 am 30. Sep. 2009
jo thx. macht ja auch keinen sinn.
sonst zahlste bei 110000 - 100000 = 10000/4 = 2500
und bei 90000 die vollen 90000
den tutor kille ich
DarkFacility
Erstellt: 14:42 am 30. Sep. 2009
das ganze ist ein freibetrag, bis 100.000 fallen keine hinzurechnungen an
Live1982
Erstellt: 14:17 am 30. Sep. 2009
hat sich erledigt, fehler in der übungsaufgabe. bei <100.000 wird natürlich nichts hinzugerechnet. macht ja keinen sinn
Live1982
Erstellt: 13:39 am 30. Sep. 2009
vielleicht weiß das ja zufällig einer:
und zwar muss man gem §8 GewStG diverse Hinzurechnungen zum vorl. Gewinn machen. Diese dann bei überschreiten von 100.000€ durch 4 teilen und hinzurechnen.
dumme frage: was passiert wenn 100.000€ nicht erreicht werden? wird nix hinzugerechnet oder wird nur nicht durch 4 geteilt und somit die gesamte summe draufgerechnet?
hab da grad nen hänger
original wortlaut:
§8 Hinzurechnungen Dem Gewinn aus Gewerbebetrieb werden...... hinzugerechet, .... soweit sie..... abgesetzt worden sind: 1. Ein Viertel der Summe aus . bla . bla . ... . .. . . soweit die Summe den Betrag von 100000 Euro übersteigt
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