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NoBody
Erstellt: 18:58 am 16. Juni 2014
Streng genommen ist ein Chat nichts, dass vor Gericht verwendet werden kann...
masterofavenger
Erstellt: 16:25 am 16. Juni 2014
Freut mich wenn ich helfen konnte
Jack the Ripper
Erstellt: 15:57 am 16. Juni 2014
Danke für die schnelle und ausführliche Hilfe!!
Es ist dank deiner Auskunft alles glatt verlaufen.
masterofavenger
Erstellt: 0:29 am 15. Juni 2014
Zunächst ist eine übereinstimmende Willenserklärung beiderseits abgegeben worden. Somit ist ein rechtlich einwandfreier Vertrag zustande gekommen.
Da der Käufer nun kurzfristig von dem Vertrag zurückgetreten ist (und wir uns hier nicht im Fernabsatz befinden) könntest Du weiterhin auf die Erfüllung des Vertrags (wenn auch mündlich/schriftlich) bestehen. Sollte er seinerseits die Nichteinhaltung weiter bestreben, so könnte man die Differenz einfordern. Erfahrungsgemäß wird hier natürlich drauf bestanden, dass dies ein Chat wäre und rechtlich,,..
Ich gehe davon aus, das ein Rechtsbeistand hier hilfreich ist und ein Klageweg zur Vertragseinhaltung nicht unumgänglich.
Die Frage die sich stellt, ob der Aufwand sich dafür lohnt (den Streß, Zeit und sonstiges).
Dem Käufer würde ich noch Zahlungsverzug melden, mit einer Frist, damit dieser sich noch einmal dazu äußern kann und Du rein rechtlich auf die Erfüllung des Vertrags pochst um hinterher nicht als der Doofe dazustehen.
Natürlich ist dies keine rechtsrelevante Auskunft. Es spiegelt nur meine Meinung zu dem Fall wieder und würde meine Vorgehensweise in dem Fall widerspiegeln.
Jack the Ripper
Erstellt: 19:55 am 14. Juni 2014
Hey zusammen.
Ich hätte folgende Situation, deren Rechtslage mich mal interessieren würde. Angenommen in einem nicht anonymen Internet-Chat werden Tickets für ein Event von privat zu privat verkauft. Es gab die klare Zusage beiderseits, dass der Deal zu einem abgemachten Preis (>300€) laufen soll. Kurz vor Übergabe sagt der Käufer ab, weil er eine günstigere Alternative gefunden hat. Ist ein Kaufvertrag zustande gekommen? Und hat der Verkäufer Anspruch auf das Geld? Ich habe mal davon gelesen, dass der Verkäufer die Tickets anderweitig verkaufen kann und die Preis-Differenz vom ursprünglichen Käufer verlangen kann. Stimmt das?
Wäre folgende Tatsache für die Bewertung des Falls relevant: Da der Käufer eine persönliche Übergabe haben wollte, hat der Verkäufer mit dem Käufer abgesprochen, dass die Tickets zunächst zu einem Mittelsmann geschickt werden, der die Übergabe regelt.
wir diskutieren hier ja auch nur. Bin auch der Meinung, dass der Typ gewerblich handelt. Displayeinheiten von Nokia werden mir da zu häufig verkauft und auch das Sony Ericsson W580i tauch mehr als einmal auf. Und dann im Angebot die Neuware, Original nicht aus China, hm also das sind deutliche Anzeichen, da retten ihn auch nicht seine kleinen Ausschlussklauseln am Ende.
Live1982
Erstellt: 23:38 am 14. Feb. 2014
Achso ich würde es hier aber nicht auf einen Rechtsstreit ankommen lassen, wäre mir die Sache nicht Wert
Weil Recht haben und bekommen.....
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