Jep, wolltes es nur klarstellen, da es kaum kleinlichere Korrektoren als Juristen gibt
Live1982
Erstellt: 15:59 am 30. Nov. 2008
122 ist schadensersatzpflicht, denke das war ein tippfehler von ihm.
spraadhans
Erstellt: 14:32 am 30. Nov. 2008
Wäre grob falsch die Anfechtung auf 122 zu stützen, da die Anfechtung nur nach 119,121 und 123 möglich ist.
Beweispflichtig für das rechtzeitige Absenden ist i.Ü. der Anfechtende, was zumindest in der Praxis das größte Problem darstellen dürfte.
Im Zivilrecht gibt es übrigens auch keine Norm, die eine normale Briefzustellung nach 3 Tagen fingiert, das kommt aus dem Verwaltungsrecht.
Falls noch Fragen sind, jederzeit und gerne...
JHMaster
Erstellt: 14:07 am 30. Nov. 2008
Nicht fürs Studium sondern für die Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten (Fachrichtung Kommunalrecht)
Alles klar, dann werde ich mich mal wieder an den Fall setzen und ihn abschließen.
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