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kammerjaeger
Erstellt: 0:33 am 4. Dez. 2008
Klär mit HP ab, ob Du ein neues Gerät bekommst, da durch die Reparatur die beanstandeten Mängel eher schlimmer geworden sind und jetzt nicht mehr reparabel (außer durch ein komplett neues Gehäuse!). Noch hast Du keine Rechte, erst wenn der Händler 2x die Möglichkeit zum Nachbessern hatte, kannst Du beim dritten Mal z.B. die Wandlung beantragen.
crazy
Erstellt: 0:26 am 4. Dez. 2008
Habe heute mein Notebook wieder erhalten, doch als ich das gesehen habe war ich erstmal schockiert.
a) das 1000 € teure Notebook lag unbefestigt in einem großen Karton. Im Karton ist eine Folie, womit das Notebook eigentlich gegen Rutschen befestigt wird. Doch die Folie war zerissen.
b Das Notebook wurde nicht ordentlich repariert, auf einer Seite besteht immer noch ein minimaler Verarbeitungsfehler.
c) durch irgendein Werkzeug sind am Gehäuse Kratzspuren entstanden. Als wenn man mit einem Schraubenzieher die Abdeckung ausgehebelt hätte.
Was kann ich jetzt machen? Ich brauche das Notebook dringend und möchte es ungern wieder zur Reparatur geben. Welche Rechte habe ich?
(Geändert von crazy um 0:27 am Dez. 4, 2008)
(Geändert von crazy um 0:28 am Dez. 4, 2008)
spraadhans
Erstellt: 19:36 am 30. Nov. 2008
Die Fristsetzung kann nur gegenüber dem Verkäufer erfolgen gegen den hoffentlich der Nachbesserungsanspruch auch geltend gemacht wurde.
Sonst schauts schlecht(er) aus...
crazy
Erstellt: 19:33 am 30. Nov. 2008
Morgen werde ich die Frist schreiben, doch wer muss die Fristsetzung bekommen?
Der HP Store, wo ich das Notebook gekauft habe oder direkt HP bzw. der HP Support? Oder doch die Vertragwerkstatt, wo mein Notebook gerade ist?
spraadhans
Erstellt: 21:53 am 26. Nov. 2008
Die Fristsetzung empfiehlt sich eigentlich so früh wie möglich.
Leider hat sich bis zu den Verbrauchern noch nicht herumgesprochen, dass der Käufer bei einem Mangel auch sofort eine Nachlieferung verlangen kann und sich nicht unbedingt auf eine Nachbesserung vertrösten lassen muss.
Da sich hier aber für diese Art der Nacherfüllung entschieden wurde, bleibt erstmal nur den erfolglosen Ablauf der Frist abzuwarten.
Dann kann der Käufer zurücktreten oder Nachlieferung verlangen.
(Geändert von spraadhans um 21:53 am Nov. 26, 2008)
Vielen Dank für die Antworten. Ich warte mal bis Ende dieser Woche und wenn mein Notebook bis Montag nicht repariert wurde, setze ich eine Frist.
Was kann ich verlangen? Kann ich ein neues Notebook verlangen? Geld würde ich ungern wollen, da ich das Notebook recht günstig bekommen habe.
spraadhans
Erstellt: 20:30 am 26. Nov. 2008
Wenn Hp der Verkäufer ist, dann gilt vorrangig die gesetz. Gewährleistung und erst nachrangig eine evtl. vorhandene Garantie.
VPS
Erstellt: 16:44 am 26. Nov. 2008
da viele Hersteller einen zentralen Punkt in Europa zur Ausbesserung oder Reperatur haben sind die Zeiten mittlerweile normal, das dauert einfach
wenn es nicht mehr Nacherfüllung im Rahmen der Gewährleistung ist, kann man auch kein Neugerät verlangen.
Scheint ja um Garantie zu gehen, eine gesetzliche Reglung habe ich dazu noch nie gelesen. Ist sicherlich auch von Fall zu Fal unterschiedlich zu bewerten.
quake34ever
Erstellt: 14:20 am 26. Nov. 2008
Austausch einer Abdeckung, dazu vermute ich mal, dass es ein Notebook aus einer aktuellen Baureihe ist, da sollte so ein Austausch keine 6 wochen dauern!
Ich würde denen jetzt noch eine Frist setzen, so dass du insgesamt auf max 4 Wochen kommst, d.h. am Ende nächster Woche sollte es wieder bei dir sein, spätestens 8/9 (nachm WE)
Das halte ich für angemessen und sollte dem Hersteller zumutbar sein.
spraadhans
Erstellt: 10:36 am 26. Nov. 2008
Kann ich denen jetzt schon eine Frist setzen?
Ja, nur angemessen sollte sie halt sein.
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