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The Papst Erstellt: 18:17 am 18. Okt. 2008

Zitat von johnnyg um 11:40 am Okt. 12, 2008
eGun

Vielleicht kannst du sie hier verkaufen.



Ähm...ja..:noidea:
NecRoZ Erstellt: 16:12 am 18. Okt. 2008
verkaufen auf www.egun.de
Menace Erstellt: 22:07 am 13. Okt. 2008
Der Erwerb und Besitz von Schreckschuß-, Reizstoff- und Signalwaffen die mit dem Zulassungszeichen der Pysikalisch Technischen Bundesanstalt (PTB im Kreis) nach Anlage 1 Abbildung 2 der 1. Verordnung zum Waffengesetz versehen sind, ist für Personen über 18 Jahren erlaubnisfrei. Aber seit Inkrafttreten der Neufassung des Waffengesetzes ist ab dem 1. April 2003 für das Führen dieser Waffen der Kleine Waffenschein vorgeschrieben.

Zur Erlangung des Kleinen Waffenscheins ist bei der zuständigen Behörde ein Antrag zustellen. Dieses Formular ist vollständig und lesbar auszufüllen und unterschrieben an das Ordnungsamt der Stadt Offenbach am Main – Waffenrecht – zu übersenden oder persönlich dort abzugeben.

Nach Eingang des Antrages erfolgt durch die Waffenbehörde eine Überprüfung der persönlichen Zuverlässigkeit gemäß § 5 des Waffengesetzes. Da hierbei andere Behörden beteiligt sind muss mit einer Bearbeitungsdauer von ca. 6 Wochen gerechnet werden. Nach Abschluss des Verfahrens werden Sie von uns telefonisch oder schriftlich informiert. Und können dann an einem der Sprechtage die Erlaubnis abholen.

Der Kleine Waffenschein wird unbefristet erteilt. Die Kosten dafür betragen 50,00 EURO. Dieser Betrag wird bei Abholung der Erlaubnis fällig und an der Kasse des Ordnungsamtes eingezahlt (Zahlung mit EC-Karte ist möglich).

Hinweise:
1. Beim Führen der Schusswaffen ist das Mitführen von Personalausweis oder Pass und kleinem Waffenschein erforderlich.

2. Dieser Waffenschein berechtigt nicht dazu, Waffen in öffentlichen Versammlungen, Aufzügen oder öffentlichen Veranstaltungen im Sinne des § 42 Waffengesetz zu führen.

3. Das Schiessen mit diesen Waffen ist, außer in Notwehrsituationen, ohne Schiesserlaubnis nach § 10 Absatz 5 des Waffengesetzes verboten.


quelle
crazy Erstellt: 14:30 am 12. Okt. 2008
Vielen Dank schonmal für eure Antworten. Den kleinen Waffenschein habe ich nicht. Habe die Pistole bekommen gehabt, als es diesen kleinen Waffenschein noch gar nicht gab.

Ich schau mal be "eGun"...




(Geändert von crazy um 14:38 am Okt. 12, 2008)
johnnyg Erstellt: 11:40 am 12. Okt. 2008
eGun

Vielleicht kannst du sie hier verkaufen.
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The Papst Erstellt: 11:12 am 12. Okt. 2008
Man brauch keinen Schein, wenn man im Besitz einer Schreckschuss ist. Man braucht nur einen Schein, wenn man sie geladen und gesichert außerhalb von seinem Grundstück mit führen will.
Slidehammer Erstellt: 9:44 am 12. Okt. 2008
Jo, nur wenn der Käufer mit dem Teil Unfug macht ist es halt besser wenn der Verkäufer nen Schein vorweisen kann falls danach gefragt wird könnte ich mir denken. Wenn ich sehe was mein Kollege als Krankenpfleger in der Ambulanz an Silvester für Fälle eingeliefert bekommt...
Marodeur Erstellt: 9:38 am 12. Okt. 2008
Naja, vom Verkäufer wird ja selten gefragt ob er den Schein hat.
Wichtig ist da wohl eher, dass der Käufer nachweisen kann, dass er einen hat.
Slidehammer Erstellt: 9:33 am 12. Okt. 2008
Für die Schreckschuß-Pistole braucht man doch den "kleinen" Waffenschein. Hab für meine 6 mm Flobert auch keinen Schein beantragt (ist ja eh wieder nur Geldschneiderei), hab das böllern an Silvester sowieso eingestellt und das Teil fliegt irgendwo aufm Dachboden rum. Aber wenn Du keinen Schein hast und willst eine verkaufen bin ich mir nicht sicher ob das so einfach ist...:noidea:
DarkFacility Erstellt: 8:34 am 12. Okt. 2008
schon mal google befragt? :noidea:
gleich das erste ergebnis sollte dich zufrieden stellen :lol:
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