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QnkeI
Erstellt: 11:53 am 27. Juli 2008
Zitat von ErSelbst um 22:31 am Juli 26, 2008
Zitat von hoppel um 22:17 am Juli 26, 2008 nö, dank aufmerksamer Nachbarn hatte ich nach drei Stunden beim Abmelden schon nen orangen Aufkleber...
nachm Abmelden darfste noch 24 Stunden damit rumfahren und die Versicherung gilt noch 18 (?) Monate lang fürs "Rumstehen" ...
Richtig. Wenn man die KFZ-Steuer nich bezahlt und die eim die Plakette kratzen, darf man ja trotzdem das Fahrzeug noch zumindest vom öffentlichen Verkehr auf eine private Fläche fahrn... man muss es nicht gleich abschleppen lassen.
Ich pers. würd auch auf das Gespräch sch****en! Wer 4 oder mehr Autos hat und da dauernd die Kennzeichen hin- und her wechselt, weiß genau was er da tut!
kammerjaeger
Erstellt: 23:43 am 26. Juli 2008
Zitat von ErSelbst um 22:31 am Juli 26, 2008 und die Versicherung gilt noch 18 (?) Monate lang fürs "Rumstehen" ...
Aber nur auf nicht öffentlichem Gelände!
hoppel
Erstellt: 22:36 am 26. Juli 2008
öffentlichen Stellplatz belegt ohne Kennzeichen, die Behörden wissens ja besser, hab die Kiste dann in die Garage geschafft...
ErSelbst
Erstellt: 22:31 am 26. Juli 2008
Zitat von hoppel um 22:17 am Juli 26, 2008 nö, dank aufmerksamer Nachbarn hatte ich nach drei Stunden beim Abmelden schon nen orangen Aufkleber...
nachm Abmelden darfste noch 24 Stunden damit rumfahren und die Versicherung gilt noch 18 (?) Monate lang fürs "Rumstehen" ...
The Papst
Erstellt: 22:18 am 26. Juli 2008
Hm...dann wurde da wohl was geändert oder ich hab was falsch mit bekommen.
nö, dank aufmerksamer Nachbarn hatte ich nach drei Stunden beim Abmelden schon nen orangen Aufkleber...
The Papst
Erstellt: 22:15 am 26. Juli 2008
Ja, aber ich bin der Meinung, dass mein ein Fahrzeug ohne TÜV und Zulassung, ne gewisse Zeit auf der Straße parken darf
Henro
Erstellt: 8:46 am 26. Juli 2008
ne auf deutschen straßen muss jedes fahrzeug sicher sein ... das kennzeichen inkl. der siegel sind sozusagen prüfhürden ... man kriegt sie nur wenn das auto angemeldet, versichert und sicher ist.
The Papst
Erstellt: 17:38 am 25. Juli 2008
Darf man KFZs ohne Kennzeichen nicht 14 Tage auf öffentlicher Straße abstellen? Oder ist das die Frist bevor sie abgeschleppt werden?
Würde auch direkt zum Ordnungsamt gehen.
Slidehammer
Erstellt: 23:49 am 22. Juli 2008
Würde vielleicht erst mal das Gespräch suchen, falls die Angst vor dem "unfreundlichen" Nachbarn doch zu groß ist gegebenenfalls eben dem Ordnungsamt - zur Not auch anonym - einen Tipp geben....
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