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spraadhans
Erstellt: 19:44 am 18. Juni 2008
Wobei die Gewährleistung nur auf den Kaufzeitpunkt abstellt, die 2 Jahre sind als eher hypothetisch.
moosy
Erstellt: 19:32 am 17. Juni 2008
Super besten Dank. Dann fühle ich mich bestätigt
Gruss Moosy
Live1982
Erstellt: 15:18 am 17. Juni 2008
Garantie = freiwillig Gewährleistung= 2 Jahre gesetzlich mit Beweislastumkehr nach 6 Monaten
maxpayne
Erstellt: 14:57 am 17. Juni 2008
du hast dir die frage selbst beantwortet. und hier gibts noch was zum nachlesen.
moosy
Erstellt: 14:44 am 17. Juni 2008
Hallo
Ich stosse jetzt immer häufiger in allen möglichen Onlineshops auf die Angabe : Herstellergarantie 1Jahr. Meine Frage hierzu ist ganz einfach. Die in Deutschlang gesetzlich festgelegte Gewährleistungszeit ist doch 2 Jahre. Können deutsche Händler dennoch diese Produkte mit reduzierter Garantie anbieten und nur ein Jahr dafür haften? Oder bezieht sich die Angabe wie der Name sagt auf den Hersteller, und der Händler muss weiterhin nach ablauf des ersten Jahres Gewährleistung bieten.
Vielleicht könnt Ihr mir als Rechtslaien weiterhelfen.
MFG Moosy
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