Benutzername:   Noch nicht registriert?
Passwort:   Passwort vergessen?
iB Code Einmal klicken um den Tag zu öffnen, nochmal klicken zum Schliessen

Top Smilies
Beitrag

HTML ist on für dieses Forum

IkonCode ist on für dieses Forum

SMILIES LEGENDE ansehen

Beitragsoptionen

Möchten Sie Ihre Signatur hinzufügen?
Wollen Sie per Email über Antworten informiert werden?
Wollen Sie Emoticons in Ihrem Beitrag aktivieren?
 

Beitragsrückblick für (die neuesten Beiträge zuerst)
QnkeI Erstellt: 11:32 am 24. Mai 2008

Zitat von ErSelbst um 23:35 am Mai 21, 2008

Mach das ruhig.
Der Anrufer wird evtl. einen Hörschaden erleiden.
Dann wird sich möglicherweise sein Anwalt melden, um Schmerzensgeld und evtl. die Kosten für die Heilbehandlung von Dir zu fordern.
Der Staatsanwalt wird gegen Dich wegen vorsätzlicher Körperverletzung ermitteln. Wenn die gesundheitlichen Folgen für den CCA nicht unerheblich sind, wird für Dich vielleicht eine Geldstrafe in Höhe von 20 - 30 Tagessätzen herauskomme, also das, was Du netto an 20 oder 30 Tagen an Einkommen zur Verfügung hast.

Und wenn Du nun denkst, daß Dir ein Rechtfertigungsgrund (so etwas wie Notwehr) zur Seite stehen würde, wirst Du leider eines Besseren belehrt werden.

Denn:
Der Anrufer begeht zwar eine zivilrechtliche Rechtsgutverletzung mit seinem unerwünschtem Anruf. Aber dagegen mit körperlicher Gewalt vorzugehen, wird von der Rechtsordnung nicht geschützt. Immerhin ruft kein Sittenstrolch bei Dir oder Deiner Frau an, was eine sexuelle Belästigung darstellen würde, (Straftat!) und Du wehrst Dich dagegen. Das hilft meistens, weil der Sittenstrolch nicht zur Polizei gehen und eine Anzeige machen wird.

Aber der CCA hat - vor allem strafrechtlich - nicht viel zu befürchten ...

Kurz gesagt: ich würde es sein lassen!
Es sei denn, Du willst es auf Ärger ankommen lassen...


http://www.antispam.de/forum/showthread.php?t=10716



Och gott wenns danach ginge, könnt ich ja schon Berufsunfähigkeitsrente beantragen. Hab zwar nix anne Ohren, aber wenn bei uns Leude auf Arbeit inna Werkstatt anrufen, die grad irgendwo inna Anlage stehen, am besten annem Drehrohrofen mit mehreren Klopfern, klingelt erst das Telefon und dann die Ohren...

Dann könnte man gleich die Handyhersteller verklagen, dass die keine Lautstärkebegrenzung in den Hörern haben - un glaube mir, die ham eine drin.

Durch einmal laute Trillerpfeife kriegt keiner was anne Ohren, schon garnicht durch ein Telefon und noch weniger durch Mobilfunktelefone, wo die Quali und die Intensität eh schon schlecht ist.
MisterY Erstellt: 22:52 am 22. Mai 2008
wir haben keinen telefonbucheintrag :noidea:
Marodeur Erstellt: 16:17 am 22. Mai 2008
Es wird davon ausgegangen, dass ein CCA anruft und z.B. nix auf nen Anrufbeantworter spricht.
Dagegen hilft im allgemeinen keinen Telefonbucheintrag machen zu lassen.
Zumindest reduziert das die Anzahl doch nicht unerheblich.
Werd ich auch nicht wieder machen den Fehler...
Slidehammer Erstellt: 15:20 am 22. Mai 2008

Zitat von MisterY um 14:30 am Mai 22, 2008
also ich erkenne jetzt nicht, wo ich einen CCA auftreiben soll, und den für einen Kasten Bier dazu bewegen soll mir ne Fangschaltung oder sowas zu machen? :noidea:



:lol: - geh mal nen Meter zur Seite - stehst grad mitten auf der Leitung :lol:
MisterY Erstellt: 14:30 am 22. Mai 2008
also ich erkenne jetzt nicht, wo ich einen CCA auftreiben soll, und den für einen Kasten Bier dazu bewegen soll mir ne Fangschaltung oder sowas zu machen? :noidea:
Weniger Antworten Mehr Antworten
thepunk Erstellt: 14:24 am 22. Mai 2008
:beer: :drink:
MisterY Erstellt: 14:10 am 22. Mai 2008
und wie soll das gehen? :noidea:
thepunk Erstellt: 14:06 am 22. Mai 2008
freundschaftspreis: 1 kiste warsteiner
MisterY Erstellt: 13:50 am 22. Mai 2008
wie teuer ?
thepunk Erstellt: 13:29 am 22. Mai 2008
cca = call center agent

danke, danke, bleibt ruhig sitzen.
×