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QnkeI
Erstellt: 11:32 am 24. Mai 2008
Zitat von ErSelbst um 23:35 am Mai 21, 2008
Mach das ruhig. Der Anrufer wird evtl. einen Hörschaden erleiden. Dann wird sich möglicherweise sein Anwalt melden, um Schmerzensgeld und evtl. die Kosten für die Heilbehandlung von Dir zu fordern. Der Staatsanwalt wird gegen Dich wegen vorsätzlicher Körperverletzung ermitteln. Wenn die gesundheitlichen Folgen für den CCA nicht unerheblich sind, wird für Dich vielleicht eine Geldstrafe in Höhe von 20 - 30 Tagessätzen herauskomme, also das, was Du netto an 20 oder 30 Tagen an Einkommen zur Verfügung hast.
Und wenn Du nun denkst, daß Dir ein Rechtfertigungsgrund (so etwas wie Notwehr) zur Seite stehen würde, wirst Du leider eines Besseren belehrt werden.
Denn: Der Anrufer begeht zwar eine zivilrechtliche Rechtsgutverletzung mit seinem unerwünschtem Anruf. Aber dagegen mit körperlicher Gewalt vorzugehen, wird von der Rechtsordnung nicht geschützt. Immerhin ruft kein Sittenstrolch bei Dir oder Deiner Frau an, was eine sexuelle Belästigung darstellen würde, (Straftat!) und Du wehrst Dich dagegen. Das hilft meistens, weil der Sittenstrolch nicht zur Polizei gehen und eine Anzeige machen wird.
Aber der CCA hat - vor allem strafrechtlich - nicht viel zu befürchten ...
Kurz gesagt: ich würde es sein lassen! Es sei denn, Du willst es auf Ärger ankommen lassen...
Och gott wenns danach ginge, könnt ich ja schon Berufsunfähigkeitsrente beantragen. Hab zwar nix anne Ohren, aber wenn bei uns Leude auf Arbeit inna Werkstatt anrufen, die grad irgendwo inna Anlage stehen, am besten annem Drehrohrofen mit mehreren Klopfern, klingelt erst das Telefon und dann die Ohren...
Dann könnte man gleich die Handyhersteller verklagen, dass die keine Lautstärkebegrenzung in den Hörern haben - un glaube mir, die ham eine drin.
Durch einmal laute Trillerpfeife kriegt keiner was anne Ohren, schon garnicht durch ein Telefon und noch weniger durch Mobilfunktelefone, wo die Quali und die Intensität eh schon schlecht ist.
MisterY
Erstellt: 22:52 am 22. Mai 2008
wir haben keinen telefonbucheintrag
Marodeur
Erstellt: 16:17 am 22. Mai 2008
Es wird davon ausgegangen, dass ein CCA anruft und z.B. nix auf nen Anrufbeantworter spricht. Dagegen hilft im allgemeinen keinen Telefonbucheintrag machen zu lassen. Zumindest reduziert das die Anzahl doch nicht unerheblich. Werd ich auch nicht wieder machen den Fehler...
Slidehammer
Erstellt: 15:20 am 22. Mai 2008
Zitat von MisterY um 14:30 am Mai 22, 2008 also ich erkenne jetzt nicht, wo ich einen CCA auftreiben soll, und den für einen Kasten Bier dazu bewegen soll mir ne Fangschaltung oder sowas zu machen?
- geh mal nen Meter zur Seite - stehst grad mitten auf der Leitung
MisterY
Erstellt: 14:30 am 22. Mai 2008
also ich erkenne jetzt nicht, wo ich einen CCA auftreiben soll, und den für einen Kasten Bier dazu bewegen soll mir ne Fangschaltung oder sowas zu machen?
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