Beitragsrückblick für (die neuesten Beiträge zuerst) |
DarkFacility |
Erstellt: 12:59 am 1. Mai 2008 |
ich hab nicht studiert |
rage82 |
Erstellt: 12:50 am 1. Mai 2008 |
möglich wäre das auch, aber ich glaube, da lässt sich der Arbeitgeber nicht so einfach drauf ein naja, ich leih mir mal ein buch dazu aus der bib aus, da sollte sowas sicher zu finden sein mal ne andere frage, du warst doch sicher in Rinteln an der FH, zu welcher Zeit warst du da denn? |
DarkFacility |
Erstellt: 12:20 am 1. Mai 2008 |
wir haben auch einen mandanten, der ist chef von handelsvertretern, die haben daher einen vertrag gemacht, wo ausdrücklich drin steht, dass die arbeitsstätte (firmensitz) nur zu besonderen zwecken aufgesucht wird und die aufträge und sonst alles per e-mail abgewickelt wird. dadurch wird der firmensitz nicht zur regelmäßigen arbeitsstätte. natürlich dürfen die dann wirklich nur ab und zu mal dahin fahren (fahrtenbuch). da das aber nicht mein mandant ist, stecke ich in dieser materie nicht so genau drin |
rage82 |
Erstellt: 12:12 am 1. Mai 2008 |
leider nur überwiegend bei kunden. ich bin im Außendienst bei der Telekom. Meine regelmäßige Arbeitsstätte wurde zu unserem Servicestützpunkt gelegt (Einfache Entfernung 48km). Diesen sucht man (normalerweise) einmal wöchentlich zu dienstlichen Besprechungen auf, allerdings finden diese meist realistisch nur alle 2 oder 3 Wochen statt, dort befindet sich auch das Materiallager, welches man unregelmäßig aber ca. 1x/Monat aufsucht. Man kommt also mindestens auf 2 Fahrten dort hin, manchmal mehr. Zusätzlich fahren wir noch Hauptverteiler an, da auch dort Störungsursachen liegen können, das sind ca 5 Gebäude, die ich auch mindestens 1 mal pro Woche, eher öfter anfahre. Demnach würde also irgendein Objekt als Arbeitsstelle angenommen werden. Einer meiner Kollegen hatte die Idee, einfach die Fahrten zu diesen Einrichtungen auf Privatkilometer zu rechnen, er will das mal mit seinem Steuerberater erörtern, scheint mir aber nicht möglich. Es wäre dann aber ähnlich deiner Beschreibung der VW-Mitarbeiter-Situation
|
DarkFacility |
Erstellt: 11:48 am 1. Mai 2008 |
wo ist denn deine regelmäßige arbeitsstätte? oder hast du sowas nicht, sondern bist nur bei kunden (vertretertätigkeit)? die private nutzung teilt sich ja auf: 1. normale private kfz nutzung -> 1% regelung (die deckt alles ab, was die eventuell während und nach der arbeit privat tuen könntest) und 2. die fahrten wohnung/betrieb, die mit 0,03% vom blp berechnet werden. das ganze kann man nur umgehen, wenn man die betriebsstätte nicht aufsucht. bsp: vw, die überlassen den mitarbeiter ihre leasing fahrzeuge, solange die damit nicht zu arbeit fahren brauchen die nur die 1% zu versteuern. fahren die damit dennoch zur arbeit sind auch die 0,03% zusätzlich fällig. die kfz nutzung (also der geldwerte vorteil) sollte am jahresende in der einkommensteuererklärung zu +-0 führen (wird ja nach jahreswerten besteuert) |
rage82 |
Erstellt: 11:34 am 1. Mai 2008 |
Zitat von DarkFacility um 9:22 am Mai 1, 2008 meiner meinung nach: völlig zu recht. warum sollen leute, die einen firmen pkw nutzen (auch privat) mehr geld bekommen, als leute, die mit ihrem privat pkw hin und her fahren und nur die 0,30€/km bekommen? (der text von haufe stammt aus dem inet, ist aber nur mit login zu erreichen.)
| das es zurecht ist, ist natürlich klar. allerdings muss ich halt plötzlich den 6 fachen geldwerten Vorteil versteuern im Gegensatz zu früher. In meiner konkreten Situation steigt dadurch das Bruttogehalt um >20% (ohne private Nutzung) und wirkt sich 10% aufs Nettogehalt aus, klingt nicht viel, aber ich arbeite auch nur Teilzeit. Die Alternative, den Dienstwagen abzugeben äußert sich in einer wesentlich höheren zeitlichen Belastung, da ich dann pro Woche ca 6h höhere Fahrzeiten mit öffentlichen Verkehrsmitteln habe. und bei 30 SWS, 20h Arbeitszeit und 10h Fahrzeiten bleibt mir kaum noch Zeit meine Übungen und Laborversuche für die FH vorzubereiten (weil ab und zu muss man einfach mal was anderes machen). Aus diesem Grund suche ich halt nach Möglichkeiten den Dienstwagen zu halten UND dessen Kosten für mich zu drücken, oder zumindest am Jahresende wieder etwas zurückzubekommen, sodaß ich Planungssicherheit habe. Im Endeffekt heisst das also, ich kann ganz normal meine Entfernungspauschale ansetzen, da ich es (quasi) ganz normal versteuert habe durch den geldwerten Vorteil? |
DarkFacility |
Erstellt: 9:22 am 1. Mai 2008 |
dieses jobticket ist ein teil des kostenlosen fahrtkostenersatz durch den arbeitgeber. der arbeitgeber hat dabei die möglichkeit SACHZUWENDUNGEN in höhe von bis zu 44€ steuer- und sozialversicherungsfrei zu zahlen. schönstes und auch am meisten genutztes beispiel ist hier der tankgutschein: da es sich um eine sachzuwendung handelt, muss der arbeitgeber dem arbeitnehmer eine menge oder sache vorgeben: du darfst 35€ liter diesel tanken. der arbeitnehmer bekommt dann mündlich mitgeteilt: pass auf, dass du nicht über 44€ kommst. so ist es auch beim "jobticket" wo man halt meist ein bahncard oder sowas bekommt. da es sich dabei aber um sachzuwendungen handelt, ist es nicht auf den firmen pkw, der ja eine überlassung (leistung) darstellt, nicht anwendbar. so, die 50% private nutzung gilt nur für unternehmer (und damit meine ich richtige unternehmer). die müssen nachweisen, das das fahrzeug zu mehr als 50% betrieblich genutzt wird, da ansonsten die 1%-regelung nicht anwendbar ist. bei einem firmen pkw gibts also nur fahrtenbuch oder 1% regelung, woran der private nutzungsanteil bestimmt wird. (es gibt auch ein urteil, dass unterstellt wird, dass der mitarbeiter es auch privat nutzt, auch wenn es ihm per vertrag untersagt ist) und solange wie das möglich ist, wird man den geldwerten vorteil versteuern müssen. meiner meinung nach: völlig zu recht. warum sollen leute, die einen firmen pkw nutzen (auch privat) mehr geld bekommen, als leute, die mit ihrem privat pkw hin und her fahren und nur die 0,30€/km bekommen? (der text von haufe stammt aus dem inet, ist aber nur mit login zu erreichen.) |
rage82 |
Erstellt: 22:28 am 30. April 2008 |
da so langsam auf ne entscheidung gedrängt wird, muss ich nochmal was fragen. wie sieht das bei nem lohnsteuerjahresausgleich aus. als beispiel hab ich gefunden, dass ein Arbeitnehmer, der vom Arbeitgeber ein Jobticket gestellt bekommt für dieses 4Euro pro Monat eigenanteil bezahlen muss, 44Euro übernimmt der Arbeitgeber. dadurch wurde seine Pendlerpauschale um eben 12*44Euro gekürzt. Ist dieses Beispiel auf meine Situation anwendbar? schliesslich übernimmt der Arbeitgeber sozusagen die Fahrtkosten, allerdings bezahle ich dafür ja die Steuern (meiner Meinung nach). und was ich auch nicht finden kann: wenn das Fahrzeug mehr als 50% privat genutzt wird, ist die 1% Regel nicht anwendbar, wie wird das dann berechnet? Fragen, Fragen, Fragen. Ich werd mal bei Haufe nachlesen (vorausgesetzt der Text von Dark stammt aus dem Inet ), hoffe dann erledigen sich diese Fragen |
rage82 |
Erstellt: 8:02 am 30. April 2008 |
Also danke erstmal für diese Info, ich hatte gehofft irgendwie in die Nähe meiner bisherigen Kosten zu kommen. Scheint aber unmöglich zu sein. @Kammerjaeger besser dran ist so ne Sache, ich spare zwar Spritkosten, arbeite aber dafür unbezahlt länger, dafür das ich den Wagen mit nach Hause nehmen darf, damit heben sich die Vorteile ja wieder teilweise auf. Blöd das Papa Staat mir da jetzt nen Strich durch meine schöne Studentenrechnung macht |
DarkFacility |
Erstellt: 10:11 am 29. April 2008 |
es reicht wohl, wenn mal alle 2 wochen mal für ein paar stunden auf arbeit ist, dass das die regelmäßige arbeitsstätte wird. da ich aber keinen lohn mache, wo diese fälle auftauchen, bin ich auf dem gebiet eher unwissend. da du ja nen firmen-pkw hast, wirste wohl nie ne reisekostenabrechnung machen. und die pauschalen decken nur deinen geldwerten vorteil ab, den du gegenüber leuten hast, die mit ihren privaten auto fahren und nur die 0,30€/km haben dürfen. |
× |