Benutzername:   Noch nicht registriert?
Passwort:   Passwort vergessen?
iB Code Einmal klicken um den Tag zu öffnen, nochmal klicken zum Schliessen

Top Smilies
Beitrag

HTML ist on für dieses Forum

IkonCode ist on für dieses Forum

SMILIES LEGENDE ansehen

Beitragsoptionen

Möchten Sie Ihre Signatur hinzufügen?
Wollen Sie per Email über Antworten informiert werden?
Wollen Sie Emoticons in Ihrem Beitrag aktivieren?
 

Beitragsrückblick für (die neuesten Beiträge zuerst)
CyberdyneInc Erstellt: 10:57 am 18. April 2008
achsooo.
na wenigstens war meine freundin so clever, die kontonummer nicht rauszurücken. die haben zwar angeblich 2 mal angerufen und danach
verlangt, aber das hat sie nich gemacht.

ich werd da morgen mal nen brief verfassen. vielleicht komm ich da ja noch
irgendwie raus.
spraadhans Erstellt: 10:50 am 18. April 2008
Der Vertrag ist mit den beiden übereinstimmenden Willenserklärungen zur Lieferung der Zeitschrift zustande gekommen, der Schriftform bedarf dies nicht.

Wenn unter Zeugen bewiesen werden kann, dass nur von einem Gratisabo die rede war, dann kann die Willenserklärung wegen arglistiger Täuschung angefochten werden.

Im Übrigen muss grob gesagt derjenige, der Geld sehen will etwas beweisen, sprich, wenn der vermeintliche Schuldner nicht zahlt, dann muss der Gläubiger beweisen, dass überhaupt ein Vertrag rechtmäßig zustande kam.

CyberdyneInc Erstellt: 8:32 am 18. April 2008
besten dank für eure antworten. :thumb:
The Edge Erstellt: 1:01 am 18. April 2008
ganz hart gesagt - löffel die suppe halt aus...........
________________________________________

(ist zwar nicht unbedingt hilfreich, aber ich glaube, ihr könnt da sowieso nicht allzuviel machen.)

es gilt:
kinners, ihr seid alle volljährig! 10x alles, vor allem das kleingedruckte lesen, bevor ihr euren willi druntersetzt! (die nicht volljährigen brauchen sich hier nicht angesprochen fühlen, die haben das problem auch nicht.)

und abgesehen davon wissen wir alle, dass man heutzutage nichts geschenkt bekommt, alle wollen nur euer bestes, das geld!

und da ja jeder bürger gerne etwas umsonst nimmt - warum auch nicht - ist das die beste methode, um zu ködern! mach dir mal gedanken drüber - selber schuld!

und ob der straßenhändler das gesagt hat oder nicht - in DEM augenblick, wo ihr nen weißen zettel unter die nase gehalten bekommt, wo mehr als 3 worte draufstehen: >LESEN!!<

tut mir leid, aber deswegen zu sagen "wenn ich dem das nächste mal übern weg laufe"..... null punkte.



--> SCNR <--

(Geändert von The Edge um 1:02 am April 18, 2008)
kammerjaeger Erstellt: 23:03 am 17. April 2008

Zitat von Slidehammer um 18:51 am April 17, 2008
Gibts für Haustürgeschäfte nicht ein 14tägiges Rücktrittsrecht? Google mal danach...



Gibt es. Gilt die gleiche Grundlage wie beim FAG.
Fraglich in dem Fall nur, was im Vertrag steht und wann der Vertrag rechtlich zustande kommt - mit der geleisteten Unterschrift oder der Erfüllung der bestellten Zeitschrift, also der ersten Auslieferung...

Aber da werden unsere Rechtsexperten hier mehr zu wissen.  

Weniger Antworten Mehr Antworten
maxpayne Erstellt: 21:51 am 17. April 2008
da ich davon ausgehe, dass auf dem vertrag auf das widerrufsrecht hingewiesen wurde (schriftlich versteht sich), vermute ich sieht es schlecht aus. aber keine garantie meinerseits auf diese aussage! google einfach mal, da gibts ne menge im internet zu dem thema.
CyberdyneInc Erstellt: 18:55 am 17. April 2008
genau das is das dumme. die haben das (meiner meinung nach) absichtlich vor über einem monat abgeschlossen, so das zwischen vertragsabschluss und erhalt der ersten zeitung 5 wochen liegen. somit sind die 14tage schon vor 3 wochen rum gewesen
Slidehammer Erstellt: 18:51 am 17. April 2008
Gibts für Haustürgeschäfte nicht ein 14tägiges Rücktrittsrecht? Google mal danach...
CyberdyneInc Erstellt: 18:49 am 17. April 2008
sehr nerviger typ an einem parkplatzstand vorm EKZ.
ich wart nur drauf dass ich dem nochmal begegne.
Slidehammer Erstellt: 18:46 am 17. April 2008
Haustürgeschäft?
×