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rage82 Erstellt: 15:44 am 10. April 2008
du musst einen neuen antrag stellen und auskunft über deine bezüge geben und, falls deine bezüge zu hoch ausfallen, einen antrag auf werbungskosten gleich mit ausfüllen.
crazy Erstellt: 14:14 am 10. April 2008
Was bedeutet dies im allgemeinem nun?

Ich meine, ich war nicht beim Arbeitsamt, weil ich Arbeit suche. Ich dachte ich bekomme für diese paar Monate Arbeitslosengeld. Naja, da ich aber nicht länger als 1 Jahr gearbeitet habe, bekomme ich kein Geld.

Bekommt man das Kindergeld automatisch nach dem Zivi oder muss man sich irgendwo wieder anmelden?
VPS Erstellt: 13:32 am 10. April 2008
Bevor man nicht ein Ausbildung (Studium) absolviert hat, kann man sich nicht direkt Arbeitslos melden. Man gilt dann als Ausbildungssuchend.
Menace Erstellt: 8:57 am 10. April 2008
sei dir da mal net so sicher, ich war nach meiner ausbildung auch ne zeit lang arbeitslos gemeldet...

und der gute man von der bundesagentur für arbeit hat mir regelmäßig "pflicht-stellenangebote" zugeschickt, wo ich mich drauf bewerben MUSSTE.
wenn ich mich geweigert hätte, hätt`s geldsperre gegeben.
leider hat er dabei auch nicht wirklich rücksicht auf meinen damals aktuellen wohnort gemacht, da ich mich auch auf offene stellen bewerben sollte, die fast 500 km weit weg lagen...
als lediger junger typ der damals noch daheim gewohnt hat, hatte man halt diesbzgl. die a-karte gezogen
buschmanoff Erstellt: 12:24 am 9. April 2008
also ich kann mir nicht vorstellen, dass man dauernd genervt wird, dass man sich bewerben soll.
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Menace Erstellt: 8:19 am 9. April 2008

Bedeutet "arbeitlos gemeldet" auch gleich "arbeit suchend" ?


ich denke schon.
in dem moment wo du dich arbeitslos meldest hast du ja gewissen anspruch auf sozialleistungen...
und die wollen dich natürlich so schell wie möglich wieder los werden :lol:
crazy Erstellt: 1:06 am 9. April 2008
Also ich war beim Arbeitsamt bzw. Agentur für Arbeit...

Hatte vor mich arbeitslos zu melden, da ich mein Zivi zum 30. April beende und mein Studium erst im Oktober anfangen würde. Habe dann alle Formulare mit der Beraterin ausgefüllt, wurde gefragt, was für eine Arbeit mich interessieren würde usw.. Naja zum Ende des Gesprächs habe ich es mir dann doch anders überlegt, und habe alles wieder streichen lassen.

Ich habe keine Lust andauernd genervt zu werden, weil gerade eine Stelle als Pizzabote oder Kurier frei ist, wo ich mich bewerben soll.

Bekomme ich nun kein Kindergeld nach meinem Zivi?
Bedeutet "arbeitlos gemeldet" auch gleich "arbeit suchend" ?
buschmanoff Erstellt: 19:39 am 8. April 2008
nen mir ersichtlichen nachteil hats aufjedenfall nich. Ausser, dass wenn man sich arbeitslos meldet danach evtl. mal zur studien/arbeits-beratung darf.

@LieutenantDan
dann brauchst du glaub ich auch nicht gehen. Mir hat das damals mit dem Kindergeld nen Kumpel erklärt, der sich damit beschäftigt hatte. Aber bei ihm und mir wars jeweils länger als 3 monate zwischenraum, bzw. unabsehbar.

(Geändert von buschmanoff um 19:41 am April 8, 2008)
LieutenantDan Erstellt: 19:37 am 8. April 2008

Zitat von buschmanoff um 19:26 am April 8, 2008
naja, man muss sich arbeitslos melden um kindergeld weiter zu bekommen, soweit wie ich weiss. Und das sollte man eigentlich 3 monate vor zivi ende machen. und wenn man dann länger als 4 monate arbeitslos ist, muss man nachweissen, dass man sich um arbeit gekümmert hat, weil es sonst wieder sein kann, dass einem das kindergeld gestrichen wird.



Nur wurde uns gesagt, dass man sich arbeitslos melden muss, wenn man länger als 3 Monate "arbeitslos" ist. Bei mir sinds nur genau 2 Monate und 3 Wochen :/
Naja, ich wollte zwar mich eigentlich nicht von diesem Haufen beraten lassen, weil die immer mega-unfreundlich sind, aber dann  werd ich mich mal morgen zum Gebäude mit dem großen A hinschleppen -.-
The Papst Erstellt: 18:33 am 8. April 2008
Aso. Naja, wenn man sich arbeitslos meldet, hat das ja auch eigentlich nur Vorteile oder?
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