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Hitman
Erstellt: 7:42 am 23. Feb. 2008
Ich würde mal nachfragen wieso du nicht abgemahnt worden bist. Immerhin versucht man doch wohl erst sein Geld von der Person selber zu verlangen ohne dafür den umständlichen Weg eines Inkasso-Büros zu gehen.
Ich bin mir da auch nicht ganz sicher aber ich meine man müsste schon mindestens einmal gemahnt worden sein um dann entgeldliche Schritte einleiten zu können.
Zitat aus ner Internetseite:
"Im Zuge der großen Schuldrechtsreform wurde der Verzugs-Paragraf Anfang 2002 dann noch einmal konkretisiert. Zitat aus Paragrafen 286 Abs. 3, BGB:
"Der Schuldner einer Entgeltforderung kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder einer gleichwertigen Zahlungsaufforderung leistet; dies gilt gegenüber einem Schuldner, der Verbraucher ist, nur, wenn auf diese Folgen in der Rechnung oder Zahlungsaufstellung besonders hingewiesen worden ist."
Gegenüber Verbrauchern gilt die Verzugsautomatik also nur dann, wenn der Gläubiger auf der Rechnung ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht hat. Unabhängig davon, ob der Empfänger ein Geschäfts- oder Privatkunde ist, kann aber auch ein früherer Verzugsbeginn vereinbart werden."
Wikipedia dazu: "Wenn der Schuldner erst durch die Mahnung in Verzug kommt, trägt er die dafür dem Gläubiger etwa entstehenden Kosten, z. B. Gebühren eines Rechtsanwalts oder einer Inkassofirma, nicht. Erst die danach anfallenden Kosten weiterer Zahlungsaufforderungen oder anderer Maßnahmen hat er als Verzugsschaden dem Gläubiger zu ersetzen."
Da bei dir aber scheinbar keine Mahnung ankam sollte das wohl zutreffen. Wenn es denn stimmt. Keine Ahnung da in Wikipedia ja auch genug Unsinn steht.....
MisterY
Erstellt: 22:58 am 22. Feb. 2008
ich würd da anrufen und das geld überweisen (bei der firma, nicht im inkassobüro!) sag denen, dass du nicht bereit bist mehr als die ursprünglichen 5€ zu zahlen.
spraadhans
Erstellt: 21:05 am 22. Feb. 2008
ist nicht wirklich mein spezialgebiet aber ich würde vermuten, die kosten werden als schadensersatz im sinne von 280 absatz 1 bgb geltend gemacht.
286 bgb definiert den verzug, der m.e. voraussetzung für eine solche schadensersatzforderung wäre.
wenn du rechtlich fundierte(re) aussagen brauchst, dann schau bei uns im forum vorbei,
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