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PizzaCat Erstellt: 19:31 am 21. Jan. 2008
Endergebnis

Ich habe mit jemandem gesprochen die bei einem Gericht arbeitet :godlike:
So weit ich das verstanden habe, habe ich da null Optionen. Die Landeskassen machen ca. alle 4 Jahre eine Art Komplettcheck im Haus.
Die (mit "Öffentliches Recht" )können sich mit solch Mahnungen bis zu 5 Jahren Zeit lassen. Als Ottonormalo hast du da keine Aussichten auf Erfolg.
Man kann höchstens per Tel eine Ratenzahlung vereinbaren (Schriftlich geben lassen ), wenn möglich bzw die LK sich drauf einlässt.

Vielen Dank an alle, ich werd dann mal zahlen gehen :ichmussweg:

(Geändert von PizzaCat um 19:32 am Jan. 21, 2008)
PizzaCat Erstellt: 17:56 am 21. Jan. 2008
Mich wird gleich noch mein Anwalt, wo ich mal wegen 2 Verkehrsfällen war, anrufen. Hoffe mal das er mir dazu am Tel etwas konkretes-unverbindliches sagen kann.
Werde mich nach dem Telefonat wieder melden. Erst mal ein Bier auf den sch... Stress ^^


EDIT:

So, Anwalt hat angerufen. Er konnte mir dazu auch leider nichts genaueres sagen weil "Öffentliches Recht" nicht zu seinem Gebiet gehört und BGB § nicht unbedingt dort greifen.

(Geändert von PizzaCat um 18:32 am Jan. 21, 2008)
DarkFacility Erstellt: 17:47 am 21. Jan. 2008

Zitat von PizzaCat um 16:35 am Jan. 21, 2008
Ich nehme mal an das es in meinem Fall die 30 Jährige Verjährungsfrist sein wird.

Hat eventuell jemand eine Ahnung was das kostet wenn ich mir bei einem Anwalt in der Sache mal nen Rat hole?!

(Geändert von PizzaCat um 16:37 am Jan. 21, 2008)



nein, die 30jahre sind nur bei rechtskräftigen titeln (urteile vom gericht und so)...bei dir würde ich sagen, das es eine normale verjährung von 3 jahren ist...der anspruch besteht noch, aber ist nicht mehr einklagbar
die verjährung ist somit am 01.01.2008 eingetreten.
also abwarten und tee trinken

wie spraad schon sagte: ist nicht verbindlich. da ich nicht weiß, ob das bgb durch höherrangiges recht ausgehebelt wird
PizzaCat Erstellt: 17:14 am 21. Jan. 2008


Und wenn du´s halt net bezahlt hast, hol es nach. Ist ja auch eigentlich nur fair.



Fals ich es nicht bezahlt habe, werde ich das dann auch nachholen.
Sollte dennoch die Möglichkeit einer Verjährungsfrist nach §195 BGB drinn sein, zahle ich nicht.
Ich sag mal so: Doof von mir nicht bezahlt zu haben. Noch dümmer vom LK Köln es verschlampt zu haben ( wenn es denn zutreffen sollte mit den Fristen) .


EDIT:
Habe doch noch meine Ko.Auszüge gehabt.In dem besagten Monat musste ich damals auch 307€ Steuer (Auto) latzen. Denke mal das ich es dann Vergessen, übersehen, ..... weiß der Geier was, habe.

(Geändert von PizzaCat um 17:34 am Jan. 21, 2008)
Dodger Erstellt: 16:56 am 21. Jan. 2008
Wenn du dir nur nen Rat holen willst, hast du bei einem freundlichen Anwalt vll. Glück und der erzählt dir was kostenfrei. Sobald er aber anfängt, sich mit dem Fall auseinanderzusetzen, wirst du wohl im Vergleich zum Streitwert abnormale Summen zahlen müssen.
Das würd ich mir überlegen. Lieber in den sauren Apfel beissen und bezahlen.

Ich hab mal nen Verkehrsunfall gehabt, da sollte ich dann 1000 Euro Bußgeld zahlen. Ich hab mir nen Anwalt genommen, da ich mich eher als Opfer gesehen habe. Im Endeffekt hat der Anwalt dann das Bußgeld auf 750 Euro reduzieren können, hat mir dann aber eine Rechnung über 560 Euro präsentiert. Dankeschön.

Lass dir von deiner Bank nen Kontoauszug von der Zeit besorgen, das wird zwar auch ein paar Euro kosten, aber dann weisst du, was Sache ist. Und wenn du´s halt net bezahlt hast, hol es nach. Ist ja auch eigentlich nur fair.
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PizzaCat Erstellt: 16:35 am 21. Jan. 2008
Ich nehme mal an das es in meinem Fall die 30 Jährige Verjährungsfrist sein wird.

Hat eventuell jemand eine Ahnung was das kostet wenn ich mir bei einem Anwalt in der Sache mal nen Rat hole?!

(Geändert von PizzaCat um 16:37 am Jan. 21, 2008)
PUNK2018 Erstellt: 16:22 am 21. Jan. 2008
Im BGB z.b. ^^ oder einfach mal google anschmeißen

naja ich sag ihm ja nur das die verjährungsfrist meines wissens nach 3 jahre ist wenn nich nen antrag drauf kommt ^^

ansonnsten mal www.google.de nutzen oder die 5€ fürs BGB investieren
PizzaCat Erstellt: 16:16 am 21. Jan. 2008
Wo kann man sich denn die Gesetze nachlesen?
PUNK2018 Erstellt: 16:13 am 21. Jan. 2008
Gem. § 195 BGB verjähren Schulden nach drei Jahren, früher waren es 30. Es kommt aber auch darauf an, wann die Schulden gemacht wurden, wann die Schulden angemahnt wurden, denn seit dem 1.1.2002 gilt ein neues Schuldrecht.
spraadhans Erstellt: 16:12 am 21. Jan. 2008
ich möchte hier mal darauf hinweisen, dass individuelle rechtsberatung gegen geltendes recht verstößt, daher empfehle ich jedem mit konkreten ratschlägen auch aus haftungsgründen vorsichtig zu sein.

sollte es sich um bafög forderungen handeln, wird das zuständige amt sicher gern auskunft über verjährungen erteilen, meines wissens verfristen rückzahlungsansprüche erst nach serh langer zeit
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