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Schermi74 |
Erstellt: 15:41 am 5. Jan. 2008 |
hehe jo, wusste gar nicht das du Mod bist |
spraadhans |
Erstellt: 15:17 am 5. Jan. 2008 |
hast ja jetzt im richtigen forum gepostet, dort gibts §§ |
rage82 |
Erstellt: 14:22 am 5. Jan. 2008 |
naja schade wenn du es dann auf sich beruhen lassen würdest, mit spraadhans' anmerkungen würde ich es bei dem kerl mal versuchen, vielleicht den ein oder anderen (richtigen) paragraphen mit dazu. ich hasse solche penner, ein glück hab ich ein gewissen, sodaß mir sowas nicht passieren kann. |
maxpayne |
Erstellt: 8:58 am 5. Jan. 2008 |
nee du, es sollte eher das LETZTE mal gewesen sein, dass du bei ebay etwas kaufst, ohne VORHER IN RUHE die artikelbeschreibung durchgelesen zu haben und/oder dich vorher per kontaktformular an dern verkäufer wendest. unglaublich, aber so wie du machen es immernoch ne menge leute... dümmer gehts einfach nicht! aber viel glück noch bei der sache anyway! |
Schermi74 |
Erstellt: 4:51 am 5. Jan. 2008 |
Ja, ist klar, ist wohl eindeutig, dass das Vorsatz war, hatte ihm auch schon geschrieben und freundlich gefragt ob er ihn zurücknehmen würde. Hier mal die Antwort:
das loch war dicht so das es net auslaufen könnte zum zweiten habe ich in der beschreibung stehn ich habe den drucker nicht überprüft daher verkaufe ich ihn als defekt steht ganz unten als klein gedrucktes , das die funktion net gehn habe ich keinerlei ahnung . Daher ist ein zurücksenden nicht möglich . das loch ist zum nachfüllen für die Patonen .
| Lässt tief blicken... Ich werds heute gegen später über ebay versuchen und sehen was ich da für Optionen habe, geht im mom noch nicht. Wenn nicht hab ich Pech gehabt, wegen 50 Euro Anwalt einschalten ist mir zu Risikoreich, wenn er Recht bekommt bin ich der Dumme, hab nur Verkehrsrechtschutz :/ War auf jedenfall das letzte mal, dass ich was gebraucht bei ebay kaufe (Geändert von Schermi74 um 5:02 am Jan. 5, 2008) |
kammerjaeger |
Erstellt: 0:19 am 5. Jan. 2008 |
Btw.: Wenn jemand ebay-Auktionen reinstellen kann und dazu auch Bilder einer Digi-Cam, der hat auch einen PC mit USB-Anschluß. Und da der Drucker mit Patronen geliefert wird, hätte mich schon die Aussage "ich kann ihn nicht prüfen daher ist er als Defekt anzusehn" stutzig gemacht. Daher nächstes Mal Augen auf. Und in diesem Fall erstmal nett den Verkäufer auf seinen Widerspruch und somit die Unwirksamkeit seines Ausschlusses hinweisen. Stellt er sich quer, hoffe ich auf eine Rechtschutzvers. deinerseits.
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Schermi74 |
Erstellt: 21:07 am 4. Jan. 2008 |
Danke schonmal, werde dann mal versuchen mich an ebay zu wenden, wo lest ihr das mit dem "Einwandfrei" ? Achja, gefunden, danke, ich glaub ich brauch ne Brille... (Geändert von Schermi74 um 21:09 am Jan. 4, 2008) |
spraadhans |
Erstellt: 20:47 am 4. Jan. 2008 |
mal ganz allgemein (wegen rechtsberatungsgesetz): 1.) ob hier überhaupt die sachmängelhaftung wirksam ausgeschlossen wurde, wage ich zu bezweifeln 2.) da in der artikelbeschreibung der zustand als einwandfrei angegeben wird, gilt dies als zugesicherte eigenschaft, für die ein ggf. wirksamer ausschluss der gewährleistung (siehe 1. ) nicht greift. nach 1.) hätte der käufer anspruch auf nacherfüllung, sprich nachbesserung oder nachlieferung nach 2.) besteht zumindest ein anspruch auf rückabwicklung des kaufvertrages keine ahnung, ob das hier erwünscht ist aber www.recht.de und dann ins forum, da kann der ein oder andere sicher noch ausführlicher antworten und vielleicht trifft man auf alte bekannte (Geändert von spraadhans um 20:48 am Jan. 4, 2008) |
Schermi74 |
Erstellt: 20:44 am 4. Jan. 2008 |
Zitat von Hitman um 20:27 am Jan. 4, 2008 ...obwohl ich sagen muss: Wer bei Ebay Auktionen die Augen nicht aufmacht ist selber Schuld
| Ja, ist mir schon klar, ich hab mich halt von den ehemals 100% positiven Bewertungen täuschen lassen und nen defekten Drucker, der im Handel evtl. 60-65 Euro kostet, für 45 verkaufen ist schon unverfroren, war mir da eigentlich sicher da "vievien" ja auf eine "Sie" schliessen lässt und auch die Konotdaten waren von ner "Sie", however, wie schon gesagt meine Schuld :/ |
Hitman |
Erstellt: 20:27 am 4. Jan. 2008 |
Allein das ganz kleine unten drunter ist schon hart am Limit würde ich sagen. Erst so eine Riesenschrift und ganz unten drunter klein. Aber: Es steht ja eigentlich nicht zur Debatte ob er geht oder nicht, sondern dass er wie du sagst, innen beschädigt, verschmutzt ist. Das ist demnach falsch verpackt worden und ich nehme an dass du aus diesem Grund das Gerät zurückschicken kannst. Zudem steht da wie ich das lese rein gar nichts von Tintenpatrone enthalten drin. Daher kann der Drucker ja schon vor dem Versand so gewesen sein. PS: "Rücknahme - Weitere Angaben: Da es sich um einen privat Vekauf handelt und der Artikel sich in einem einwandfreien zustand befindet ist jeglicher Umtausch zwecklos " Da schreibt er ja was ganz anderes unten: Er ist einwandfrei. Da würd ich eher hinzielen, einmal schreibt er einwandfrei, dann defekt (was du ja aufgrund des kleinen nicht gesehen hast). Wenn er einwandfrei ist, dann darf da keine Farbe auslaufen, wenn er defekt ist, hat das "einwandfrei" dort nichts zu suchen. Würde mich auf so ne Kleinkackerei stützen obwohl ich sagen muss: Wer bei Ebay Auktionen die Augen nicht aufmacht ist selber Schuld (Geändert von Hitman um 20:31 am Jan. 4, 2008) |
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