Benutzername:   Noch nicht registriert?
Passwort:   Passwort vergessen?
iB Code Einmal klicken um den Tag zu öffnen, nochmal klicken zum Schliessen

Top Smilies
Beitrag

HTML ist on für dieses Forum

IkonCode ist on für dieses Forum

SMILIES LEGENDE ansehen

Beitragsoptionen

Möchten Sie Ihre Signatur hinzufügen?
Wollen Sie per Email über Antworten informiert werden?
Wollen Sie Emoticons in Ihrem Beitrag aktivieren?
 

Beitragsrückblick für (die neuesten Beiträge zuerst)
spraadhans Erstellt: 11:02 am 26. Sep. 2007
wie schon gesagt, rechtlich liegen die voraussetzungen für einen rücktritt wohl nicht vor, da schlechte verarbeitung in aller regel keinen sachmangel darstellt.

allerdings dürfte es bei targa ja eine herstellergarantie geben, die mit der gesetzl. gew. nix zu tun hat.

dort kommt es aber auf die agb's an, da kann ich leider keine aussagen machen.

ich würde das book in einen funktionsfähigen zustand versetzen lassen und dann bei ebay verkaufen, wobei 700,- für eine 1,5 jahre altes targa NB schon sehr viel sind
Dave223 Erstellt: 10:47 am 26. Sep. 2007
Hm, naja, bei ebay ging letztens eins für knapp 700eus raus, drum fand ich die 40% wenig. Das mit der Beweislast stimmt natürlich. @Spraadhans, drum wollte er ja die Kohle haben, da das Teil echt Schrott ist (auch in Bezug auf die Verarbeitung), und das für den Preis. P.S. Rechtslehre ist das was ich in meiner Ausbildung hatte, also quari alles übers BGB und Cn
spraadhans Erstellt: 10:33 am 26. Sep. 2007
wenn der defekt jedes mal ein anderer ist, wird es mit rücktritt wohl schwierig, zumal bei einem defekt (sachmangel) nach 6 monaten die beweislast für einen sachmangel bei gefahrübergang beim käufer liegt, somit der nachweis also nur mit unverhältnismäßigen aufwand überhaupt denkbar ist.

daher ist das angebot von targa eher als kulanz zu bezeichnen, zumal bei einem rücktritt (wenn die voraussetzungen denn vorlägen) die gezogenen nutzungen zurückzugewähren sind.

ich würde das gebrauchte nehmen, wenn es vergleichbar ist und beim nächsten mal keinen solchen schrott mehr kaufen


PS: was sind 3 jahre rechtslehre?
Jamaicaman Erstellt: 10:32 am 26. Sep. 2007
das ist so korrekt meines Wissens. Man bekommt nur eine Zeitwertgutschrift und nicht den vollen Kaufpreis zurück.
40% könnte hin kommen. Immerhin ist in 6Monaten die Garantie abgelaufen.
Dave223 Erstellt: 10:25 am 26. Sep. 2007
Moin. Hab zwar selbst 3Jahre Rechtslehre absolviert, liegt aber schon etwas zurück. Daher frag ich mal hier. Und zwar hat nen Kumpel ein Targa (Lidl) Notebook. Dieses ist nun bereits zum 3. mal defekt (2x HDD und jetz das WLAN). Da er nun verständlicherweise die Nase voll hat, hat Targa angeboten, das Teil zurück zunehmen. Gekauft hat er es vor ca 1,5 Jahren für 1400eus. Targa meint, er kriegt 40% des Kaufpreises oder ein gebrauchtes Austauschgerät. Ist das rechtens? Normalerweise ist das doch die 2. fehlgeschlagene Nachbesserung und er hat das Recht auf Rückgabe oder? Find die 40% arg komisch und dazu im BGB auch nix gefunden
×