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spraadhans Erstellt: 12:55 am 22. Juli 2007
alles hörensagen,

idr gibt es gerade bei vergewaltigung sogar sehr eindeutige und gerichtsverwertbare spuren, z.b. durch dna-analysen.

ich denke, in dubio pro reo gilt eigentlich immer im strafrecht, es mag ausnahmen geben, dafür haben wir in unserem rechtsstaat die möglichkeit rechtsmittel einzulegen...
kammerjaeger Erstellt: 12:45 am 22. Juli 2007

Zitat von spraadhans um 12:00 am Juli 22, 2007
:blubb:

naja, zum glück funktioniert strafrecht so nicht...



Manchmal doch. Wenn es z.B. um sexuelle Belästigung oder gar Vergewaltigung geht, dann wird zunächst eigentlich immer davon ausgegangen, daß der Angeklagte schuldig ist, sofern die Glaubwürdigkeit des Opfers nicht in Frage gestellt wird oder der Angeklagte eindeutig seine Unschuld beweisen kann. Hier gibt es Schuldsprüche nur aufgrund von ein paar Indizien und der Aussage des "Opfers". Allerdings wird in dem Fall, wenn eine Frau einen Mann vergewaltigt o.ä. (ja, auch das gibt es!), nicht mit dem gleichen Maß gemessen. Da muß dann doch eher die Tat bewiesen werden... :blubb:

spraadhans Erstellt: 12:00 am 22. Juli 2007
:blubb:

naja, zum glück funktioniert strafrecht so nicht...
Illa Killa Erstellt: 11:57 am 22. Juli 2007
Hab gestern mal mit nen Juristen gesprochen. Der meinte es gab wohl mal nen Fall wo einer auch sowas ähnliches gemacht hat. Er wurde angezeigt und muss jetzt 60 Tagessätze á 70€ löhnen. Das wurde irgendwie so begründet, dass die Frau die ihn angezeigt hat, kennt ihn ja nicht. Und wenn sie ihn nicht kennt hätte sie auch keinen Grund ihn einfach nur mal so anzuzeigen.

Aber ob das immer so zutrifft...würd ich mich nich drauf verlassen
eskimo Erstellt: 12:43 am 21. Juli 2007
Haha, solche Idioten kenne ich auch, die mir auf der Autobahn bis auf wenige cm auffahren -  Blinker setzen und mich mit der Lichthupe bedrängen. (Ich fahre wenn ich links bin zwischen 180 und 200 - sofern ich abbremsen müsste, wenn ich die Spur wechsle bleibe ich rechts, wenn ich sehe, dass einer ständig hinter mir ist, biete ich ihm aber eh sobald es geht die Möglichkeit zu überholen).

Irgendwann hatte ich mal wieder so nen Trottel hinter mir - 120 war ausgeschrieben - ich bin 140 gefahren laut Tacho, also grade so, dass ich evtl. noch ohne Strafe davongekommen wäre, wenn ich geblitzt worden wäre etc... (oder nur mit nem Busgeld).

Hinter mir irgend so ein Proll mit seinem getunten BMW - seine Scheinwerfer habe ich im Rückspiegel schon gar nicht mehr gesehen...

Plötzlich zieht vor mir einer ohne Blinken auf meine Fahrbahn - ich bin also etwas unsanft auf die Bremse gestiegen - und bumm - krachte der mir hinten drinnen!

Bin dann erstmal auf den Seitenstreifen, langsam weitergefahren bis zur nächsten Haltebuch und dort raus - er ist mir erst hinterher, dann aber ab und davon. Da ich nicht ganz beschränkt bin habe ich mir natürlich die Kennzahl gemerkt. - Fahrrerflucht für ihn, Pech gehabt!
Mein Schaden wurde bezahlt, habe sogar noch Gewinn gemacht...

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kammerjaeger Erstellt: 10:48 am 21. Juli 2007

Zitat von Chill um 8:06 am Juli 21, 2007
Da Du ja selber sagst,das es auf eine Kurve zuging,gehe ich mal von aus,das dann dort auch ein Überholverbot aufgestellt war.Dies kann im Zweifelsfall zu Deinem Nachteil ausgelegt werden,das nur mal so am Rande ;-)



Es war dort kein Überholverbot und die Strecke hätte zum Überholen locker ausgereicht. Nur dadurch daß er beschleunigt hat, was er eben als Überholter nicht darf, wurde es eng!

Chill Erstellt: 10:43 am 21. Juli 2007

Zitat von DarkFacility um 10:20 am Juli 21, 2007

ich bau mir auch bald mal ne kamera in den kofferraum, gestern wieder autobahn gefahren, tacho war knapp unter 200 (bitte keine diskussionen über tacho abweichung!) und da fuhr mir einer bis auf unter 10m auf...da fällt mir auch nix mehr zu ein und da kann man leider auch nicht viel gegen machen.




Was soll ich sagen.Fahre nur Motorrad (habe kein Auto).
Finds auch nicht prickelnd,wenn mir einer bei 190 bis auf 2m hinten ran fährt,weil er schneller fahren will (mein Bock fährt nunmal nur max. 190). Könnt ich kotzen!!!!!
Und ich hab keine Knautschzone,aber da denken die meisten Autofahrer nicht drüber nach!
DarkFacility Erstellt: 10:20 am 21. Juli 2007
ich denke auch, dass das anzeigen nicht bringt, aber man kann dem dennoch nen denkzettel verpassen, solche typen sind echt lebensgefährlich  

und wenn man überholt wird, darf man auch nicht beschleunigen, um den überhol vorgang so kurz wie möglich zu halten.

ich bau mir auch bald mal ne kamera in den kofferraum, gestern wieder autobahn gefahren, tacho war knapp unter 200 (bitte keine diskussionen über tacho abweichung!) und da fuhr mir einer bis auf unter 10m auf...da fällt mir auch nix mehr zu ein und da kann man leider auch nicht viel gegen machen.

aber so eine anzeige würde manchen vielleicht mal aufwecken. und vor gericht zählt nur die glaubwürdigkeit und nicht die anzahl der zeugen
spraadhans Erstellt: 9:07 am 21. Juli 2007
eine anzeige würde mich unter umständen trotzdem in betracht ziehen, auch wenn dabei nix raus kommt, wäre es doch evtl. ein kleiner denkzettel, denn solche spinner gibts leider viel zu oft
Chill Erstellt: 8:06 am 21. Juli 2007
Da Du ja selber sagst,das es auf eine Kurve zuging,gehe ich mal von aus,das dann dort auch ein Überholverbot aufgestellt war.Dies kann im Zweifelsfall zu Deinem Nachteil ausgelegt werden,das nur mal so am Rande ;-)

Grundsätzlich muss JEDER eine Aussage machen,wenn er dazu aufgefordert wird,dies ist nämlich Deine Pflicht als Bürger.

ABER es gibt Ausnahmen:
Das Recht, die Aussage zu verweigern, haben z. B. Eltern, Kinder, Ehegatten, Verlobte und sonstige nahe Angehörige einer Partei oder eines Beschuldigten. Sie brauchen auch keine Angaben zu machen, durch die Sie sich selbst oder einen Ihrer nahen Angehörigen in Gefahr bringen würden, wegen einer Straftat oder einer Ordnungswidrigkeit verfolgt zu werden.

Im Zivilprozess kann die Beantwortung einzelner Fragen auch dann verweigert, wenn die Antwort einem selber,oder einem nahen Angehörigen zur Unehre gereichen oder einen unmittelbaren vermögensrechtlichen Schaden bringen würden.

Liegt kein Grund vor, der ausnahmsweise zur Verweigerung der Aussage berechtigt, so muss ausgesagt werden!



@KJ: Knick das ganz schnell,Dein Vorhaben ist schon im Ansatz gescheitert :-)
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