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Schermi74
Erstellt: 19:06 am 18. Juli 2007
ok, thx, hatte da über google unterschiedliche infos gefunden
Edit: oops grad gesehen, ja ich weiss Widerruf schreibt man ohne "ie"
(Geändert von Schermi74 um 19:33 am Juli 18, 2007)
masterofavenger
Erstellt: 16:25 am 18. Juli 2007
Innerhalb von 14 Tagen schriftlich kann man "Haustürgeschäfte" stornieren/kündigen OHNE Kosten zu haben (ausser man hat das Gerät schon benutzt, dann muss man evtl. Benutzungsgebühr bezahlen).
Aber bei Handyverträgen kann man das innerhalb von 14 Tagen schriftlich OHNE Gründe anzugeben kündigen.
Am besten gleich nen Fax hinschicken
DarkFacility
Erstellt: 16:09 am 18. Juli 2007
ja kann sie, innerhalb von 14 tagen muß sie ihn kündigen (am besten schriftlich)
Schermi74
Erstellt: 15:49 am 18. Juli 2007
meine Mutter hat sich heute am Telefon einen Zusatzvertag zum bestehenden Handyvertrag aufschwätzen lassen, bei dem sie im Umkreis von 2 km vom Wohnort für 4 cent mit dem Handy telefonieren kann für 4.95 zusätzlich. Die"Dame" vom Callcenter hat sich aber wohl so ausgedrückt das das ein eigenstäniger Vertrag währe und den alten ersetzen würde, oder zumindest hat sie es so verstanden. Nun will sie den Vetrag natürlich nicht weil es quatsch für sie wäre. Kann sie den Vetrag nun widerrufen?
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