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kammerjaeger |
Erstellt: 16:25 am 3. März 2007 |
Er müßte ja brutto 87.000,- bzw. netto 75.000,- mehr eingenommen als ausgegeben haben, um 12.000,- zahlen zu müssen...
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quake34ever |
Erstellt: 15:00 am 3. März 2007 |
sicher hat der jede menge kosten...dieselrechnungen, werkstattkosten, telefonkosten, parkplatzmiete usw. usw. dazu kommen dann natürlich auch mal büroartikel, freisprechanlage für sprinter.... also kosten sind eigentlich genug da....daher wundern mich die 12000 euro ja auch
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kammerjaeger |
Erstellt: 14:38 am 3. März 2007 |
Zitat von quake34ever um 12:12 am März 3, 2007 also ganz ehrlich mir kommen die 12000 euro recht spanisch vor...der wird keine 75000 pro quartal umsetzen.
| Und selbst wenn doch - hat er denn keinerlei Kosten gehabt???
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spraadhans |
Erstellt: 12:28 am 3. März 2007 |
er muss doch nur seine umätze anschauen und kann dann zumindest grob überschlagen, was fällig ist. verstehe nicht, warum soviele sich mit der steuer so schwer tun
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quake34ever |
Erstellt: 12:12 am 3. März 2007 |
also ganz ehrlich mir kommen die 12000 euro recht spanisch vor...der wird keine 75000 pro quartal umsetzen. ich werde mich wohl montag mal zu nem gescheiten steuerberaten begeben und mich da mal etwas genauer erkundigen. merkwürdig ist meiner meinung nach, dass er nicht mal eine jahresabschlussübersicht bekommen hat für 2006...kommt uns allen etwas komisch vor, aber wer blind vertraut.....
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spraadhans |
Erstellt: 8:23 am 3. März 2007 |
und wir können gleich hier anfangen, das unwort mwst. zu streichen, die gibt es nicht. das ding heißt immer umsatzsteuer (ggf. vorsteuer), so machst du es meinen kollegen beim finanzamt erheblich leichter
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DarkFacility |
Erstellt: 8:19 am 3. März 2007 |
Zitat von quake34ever um 7:21 am März 3, 2007 Vielen Dank Kamemrjaeger =) Jetzt bin ich wenigstens in dieser Sache schlauer und deswegen nur noch eine Frage: Die Vorsteuer muss man doch im vorraus bezahlen bzw. man kann in gewissen Intervallen doch eine Art Voranmeldung machen usw. Greift man bei dieser Steuervorauszahlung an Vater Staat lieber "etwas" zu hoch oder etwas zu tief? Es ist ja nur eine Schätzung
| du kannst dir nur vorsteuer abziehen, wenn folgende kriterien erfüllt sind: - leistung muß ausgeführt sein (außer bei abschlagsrechnungen) - ordnungsgemäße rechnung nach §14 UStG - du mußt zum Vorsteuer abzug berechtigt sein bei der umsatzsteuer ist es etwas anders, da fällt die umsatzsteuer in dem monat an, in dem die leistung ausgeführt worden ist (unabhängig von der rechnung), in der praxis wird i.d.r. die rechnung anerkannt. man muß halt nur bedenken, dass die umsatzsteuer schon fällig ist, auch wenn noch keine rechnung geschrieben ist (verschleppung der ust)...das war jetzt mal nen beispiel für soll-versteuerung, bei der ist-versteuerung geht und fällt alles mit der zahlung. d.h. sobald wie jemand ne rechnung zahlt (ausgangsrechnung) mußt du die ust abführen, die vorsteuer kannst du dir auch erst "ziehen", sobald du die rechnung gezahlt hast. und "schätzen" ist bei der ust eh gar nicht möglich (außer private nutzung von kfz, telefon oder entnahmen), da du ganz konkrete zahlen haben mußt. noch ein hinweis: die summe der umsatzsteuervoranmeldung sollte nicht all zu sehr von der ust-jahreserklärung abweichen, da es sonst schnell zu rückfragen bis zu einer umsatzsteuer-sonderprüfung kommt und dann wird man gefilzt. btw. wenn man 12000€ mit 16% hochrechnet ergibt das nen umsatz von 75000€, und das bei 3-4 mann ist doch schon recht "wenig" als dienstleister.
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quake34ever |
Erstellt: 7:21 am 3. März 2007 |
Vielen Dank Kamemrjaeger =) Jetzt bin ich wenigstens in dieser Sache schlauer und deswegen nur noch eine Frage: Die Vorsteuer muss man doch im vorraus bezahlen bzw. man kann in gewissen Intervallen doch eine Art Voranmeldung machen usw. Greift man bei dieser Steuervorauszahlung an Vater Staat lieber "etwas" zu hoch oder etwas zu tief? Es ist ja nur eine Schätzung
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kammerjaeger |
Erstellt: 1:47 am 3. März 2007 |
Ok, ich versuch es mal "verständlich" zu erklären: Dein Bekannter muß Umsatzsteuer (bzw. Mehrwertsteuer) an das Finanzamt abführen, weil er diese auch vom Kunden bekommen hat. Wenn er z.B. Waren oder Dienstleistungen im Wert von € 100.000,- verkauft hat, dann waren das im letzten Jahr bei 16%MwSt. als Warenwert € 86.206,90 + € 13.793,10 MwSt.. Von diesen € 13.793,10 kann er jedoch die MwSt. abziehen, die er an andere Unternehmen bezahlt hat (z.B. Wareneinkauf beim Lieferanten, Steueranteil in der gewerblichen Ladenmiete, Steuern auf Bürobedarf etc.). Hat er also steuerpflichtige Kosten in Höhe von € 60.000,- gehabt, dann wären das € 8.275,86 Steueranteil (die sogenannte Vorsteuer). In diesem Beispiel müßte er also € 5517,24 an das Finanzamt zahlen, obwohl er selbst an Steuern € 13.793,10 "eingenommen" hat, aber eben auch an andere Unternehmen was gezahlt hat. Leider ist diese Begriffstrennung zwischen Umsatzsteuer, Vorsteuer und Mehrwertsteuer sehr verwirrend (ich werf es auch teilweise durcheinander), im Prinzip ist es alles das Gleiche... Wichtig ist nur, was er einnimmt und was er an steuerpflichtigen Ausgaben hat. Solange er also z.B. keine Lebensmittel verkauft, auf die nur 7% liegen, ist die Rechnung einfach. Dann kann man auch Umsatz minus steuerpflichtige Ausgaben rechnen und davon die MwSt. errechnen (im Beispiel von oben: 100.000,- - 60.000,- = 40.000,- ----> 40.000,- - (40.000,- /1,16) = zu zahlende Steuern). Ich hoffe, das war halbwegs verständlich... Edit: Lad Dir mal Elster-Formular runter. https://www.elster.de/elfo_down3.php?who=2006/2007 Das ist das offizielle Programm zur Eingabe der Steuerdaten, die dann online an das Finanzamt übermittelt werden können. Dort kannst Du die Rechnung ganz gut nachprüfen und siehst auch grob, was wie eingetragen wird. Dabei tauchen auch nie die Brutto-Werte auf, sondern es wird beim Umsatz immer Netto gerechnet, also im Beispiel wären das dann € 86.206,90 statt € 100.000,-! Kannst ja mal ein paar Beispiel durchrechnen und Dein Bekannter kann selbst prüfen, ob die Daten stimmen. Was alles absetzbar ist, verrät Dir Elster jedoch leider nicht. (Geändert von kammerjaeger um 1:58 am März 3, 2007)
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quake34ever |
Erstellt: 19:32 am 2. März 2007 |
ich habe mich jetzt schon durch diverse Internetseiteng elesen, aber scheinbar ist dieses Beamtendeutsch zu hoch für mich. Was ist Umsatzsteuer, was ist Vorsteuer und wie wird dies alles im GROBEN abgerechnet mit dem Finanzamt. Hintergrund ist folgender: Ich selber bin Gewerbetreibender, jedoch Anerkennung als Kleingewerbe und liege unter den 17xxx im ersten Jahr und unter 50000 im zweiten Jahr. Somit darf ich keine MwSt ausweisen und kann auch keine abführen. Nun zum Problem: Bekannter von mir hat ein kleines Unternehmen, klein im Sinne von nur 3-4 Personen gesamt, liegt aber deutlich über einem Umsatz von 50000 Euro im Jahr. Wie sieht das nun genau aus was er zu versteuern hat (Vorsteuer, Umsatzsteuer). Er soll jedenfalls auf einmal für dieses Quartal oder halbes Jahr laut Steuerberater knapp über 12000 euro Steuer zahlen....bisschen viel wie ich meine. Problem ist nur er vertraut dem Steuerberater blind und wir haben das Gefühl, dass dort etwas faul ist. Daher bräuchte ich nur ein paar Informationen Hoffe ihr könnt mir helfen. Danke im voraus
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