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spraadhans
Erstellt: 20:41 am 21. Feb. 2007
ich wollte zwar eigentlich nix mehr schreiben, da der topicersteller schon lange nichts mehr gepostet hat, aber das kann ich einfach nicht unkommentiert lassen.
wo hast du denn diesen quark her? das mit dem teppichverkäufer mag bei minderwertigkeit gerade noch hinhauen aber der rest ist doch humbug.
ein solcher vertrag könnte bestenfalls sittenwidrig und damit nichtig sein.
einen straftatbestand i.s.d. betrugs sehe ich aber beim besten willen nicht.
rechtliche ratschläge / hinweise sollte man nur erteilen, wenn das ganze nicht vom hören/sagen oder halb(viertel?)-wissen herrührt. man kann sich da schnell auf ganz dünnes eis begeben...
der letzte satz bestätigt dass nochmal...
(Geändert von spraadhans um 20:42 am Feb. 21, 2007)
ueker123
Erstellt: 19:28 am 21. Feb. 2007
Zitat von NWD um 17:51 am Feb. 13, 2007 lol was für dreckige abzocker?
Das einzige was die anbieten sind ANLEITUNGEN zum Thema p2p und nen paar tools und software die man 100% auch so kriegt.
Also von daher ist deren Angebot zwar fragwürdig aber nicht illegal.
Da diese ~ 170 Euro aber weit übers Taschengeld hinausgehen, werden die keine Chance haben. Ergo kurze Mail und schauen was passiert.
Ne das isses nicht.
Es fällt unter Betrug.
Wenn ein Teppichverkäufer den Leuten an der Haustür Perserteppiche für 20000 Eus andrehen, die eigentlich nur 2000 Euro wert sind, dann wird das als Betrug geahndet.
Ich meine ab 50% über normalem Marktwert zieht das Gesetz.
Müsstet ihr aber nochmal genau raussuchen wie das ist.
spraadhans
Erstellt: 18:24 am 20. Feb. 2007
mann, wir haben es doch schon breitgetreten, im rahmen des zur verfügung stehenden geldes können auch beschränkt geschäftsfähige verträge rechtswirksam abschließen, das beispiel mit dem 17jährigen ist humbug.
um die angabe von falschen daten geht es auch nicht, da er mit 13 strafunmündig ist.
der kaufvertrag ist hier ohnehin von anfang an unwirksam (zum 5. mal).
wenn die firma einen schaden nachweisen kann, also z.b. ihr bestimmte kosten entstanden sind, dann kann sie die u.u. über gesetzl. schadensersatzansprüche geltend machen (gg. die eltern)
ohne anschrift wird das aber schwierig und ist vor allem höchstwahrscheinlich unrentabel, deshalb wird von deren seite wohl außer emails nix kommen.
PinkAgainstAll
Erstellt: 17:51 am 20. Feb. 2007
okay... ich frage morgen mal meinen lehrer für wirtschaft und politik... mal schaun was der dazu sagt... aber ich denke dass das vollkommen egal ist ob da wer falsche angaben gemacht hat oder nicht... er ist nunmal erst 13... und da kann er keine geschäfte komplett alleine abschliessen...
The Papst
Erstellt: 14:13 am 20. Feb. 2007
Da ist ein kleiner Unterschied, da falsche Angaben zum Alter gemacht wurden. Wenn ein Händler jemanden was verkauft und sich nicht über das Alter erkundigt, ist er selber Schuld.
nix da... wenn ein 17-jähriger los geht und sich einen fernseher kauft haben die eltern das recht diesen zurück zu bringen... und anspruch auf das geld... hier ist es nichts anderes... okay... es ist ne dienstleistung... ist aber vollkommen egal...
spraadhans
Erstellt: 8:00 am 20. Feb. 2007
über die wirksamkeit von verträgen, die beschränkt geschäftsfähige abschließen haben ich ja weiter oben schon einiges geschrieben (von daher, topic ganz lesen macht durchaus sinn)
das entbindet die eltern aber nicht automatisch von einer eventuellen schadensersatzpflicht.
strafrechtlich braucht man sich keine sorgen machen, da der bub noch nicht strafmündig ist.
PinkAgainstAll
Erstellt: 22:42 am 19. Feb. 2007
moin moin... hab mir nicht das ganze topic durchgelesen... aber ich sage mal folgendes:
jeder vertrag den er abschließt ist schwebend unwirksam solange bis die eltern oder ein anderer vormund das okay geben. bedeutet das was er da abgeschlossen hat ist nicht rechtsgültig solange sich die eltern dagegen weigern. und wenn die kein okay geben ist das so interessant dass er zahlen soll wie wenn nen hund an ne laterne pinkelt.
also anrufen oder mail schreiben und im namen der eltern, oder er macht das selber... die wissen das denke ich auch... wenn se sich dennoch weigern sollten mit dem anwalt drohen... sch**** drauf, ihr seid im recht... solange er noch nicht 18 ist kann er verträge abschliessen wie er will, alle sind schwebend unwirksam... man setzt da ne grenze zwischen 50 und 70 euro... alles was drunter ist, darüber wird nicht verhandelt...
eskimo
Erstellt: 14:09 am 19. Feb. 2007
crazy
Erstellt: 8:49 am 19. Feb. 2007
Ach qutasch, schreibe doch nicht im Namen der Eltern. Habe ganz normal als Cousin geschrieben. Sicherlich ist das von denen so ne Emailvorlage, daher steht da "Tochter/Sohn". Naja ich ignoriere mal jetzt einfach alles was die schreiben.
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