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ueker123 Erstellt: 10:39 am 1. Nov. 2006
Hmmm.

Naja:

Board 100
CPU: 80
Graka: 90
Ram: 90
Gehäuse: 60

Mehr hatte ich nicht erwartet!!

Puccini Erstellt: 10:14 am 1. Nov. 2006
Wäre es für dich net sowieso besser wenn der Deal platz?:noidea:

Ich find 441€ für so einen top rechner recht mager ich wäre froh wenn da nix zustande kommt.:punk:
spraadhans Erstellt: 18:36 am 31. Okt. 2006

Zitat von Laude um 7:03 am Okt. 31, 2006

Wenn er sich darauf einlässt kannst du mit ihm vereibaren den Kauf rückgängig zu machen. Schriftlich! Oder du schreibst es in die Mahnungen dürfte dann wohl nach der ditten Mahnung rechtswirksam sein.



unsinn:

setz ihm eine frist zur annahme, hält er die nicht ein, kannst du vom KV zurücktreten
Hitman Erstellt: 10:42 am 31. Okt. 2006
Sprechen wir mal im ernst:

DU kannst gar nichts machen. DU darfst ja noch nichtmals was verkaufen bei Ebay. Von daher dürften einzig deine Eltern , über die bestimmt der Ebay Account läuft hm? , was machen.

Sollte das nicht der Fall sein und das DEIN Ebay Account sein kannst du rein nada machen.

Der Kaufvertrag ist nämlich nicht zustande gekommen weil er illegal ist da er gegen Ebay-Klauseln verstößt.

Sollte sich daher jemand deiner Verwandten oder älteren Freunde finden die den Ärger für dich mitmachen und das auf sich ziehen kann was gemacht werden. Andernfals ist das einfach nur wie schon anderswo geschrieben pp.

PS:
Ich hinterlasse keine Spuren, ich töte lautlos und sauber. Fragen unter meiner E-Mail Adresse. Bankdaten nur bei Interesse. Bei Nicht-Einhaltung des Vertrages mit mir sofortige Exekution des Auftraggebers.
Laude Erstellt: 7:03 am 31. Okt. 2006
Den Computer darfst du eigentlich nicht weiter verkaufen, denn der Kaüfer hat ja ein Recht darauf auch wenn er das Paket nicht entgegengenommen hat. Du solltest ihm Mahnungen schicken und mit dem Anwalt drohen. Wenn es hart auf hart kommt wirst du wohl alles an Geld von  ihm bekommen (außer der ist nicht zahlungsfähig und hat auch noch wo anders die Finger gehoben), allerdings ist die Frage ob sich das Lohnt.
Wenn er sich darauf einlässt kannst du mit ihm vereibaren den Kauf rückgängig zu machen. Schriftlich! Oder du schreibst es in die Mahnungen dürfte dann wohl nach der ditten Mahnung rechtswirksam sein.
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SenSej Erstellt: 23:30 am 30. Okt. 2006

Zitat von Hitman um 21:31 am Okt. 30, 2006
Was zahlst du dass ich ihn ausfindig mache und eliminiere?

Wird aber nicht billig....



ich hätt da auch noch einen

:ultragoil:
AssassinWarlord Erstellt: 23:13 am 30. Okt. 2006
errinnert mich doch gleich wieder an Hitman 1 ^^ das schöne sniper im koffer und so :biglol:


*spielrauskram*
ueker123 Erstellt: 21:36 am 30. Okt. 2006

Zitat von Hitman um 21:31 am Okt. 30, 2006
Was zahlst du dass ich ihn ausfindig mache und eliminiere?

Wird aber nicht billig....



Kommt drauf an wie! :-P

Hitman Erstellt: 21:31 am 30. Okt. 2006
Was zahlst du dass ich ihn ausfindig mache und eliminiere?

Wird aber nicht billig....
maxpayne Erstellt: 21:07 am 30. Okt. 2006
wenn du abgesehen von den ebaygebühren ernsthaft etwas zurück haben willst, dann fahr entwerder bei ihm vor oder nimmt dir gleich einen anwalt und zieh vor gericht (und das als minderjähriger bei ebay :lolaway:). also bleibt nur das vorbeifahren. :biglol:
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