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spraadhans Erstellt: 19:35 am 27. Sep. 2006
ja mach das und lass dich auf keine diskussionen ein...

9 euro sind 9 euro
Gibtnix Erstellt: 16:05 am 27. Sep. 2006

Zitat von spraadhans um 15:55 am Sep. 27, 2006
dann hast du ihn nicht einfach nur "zurückgeschickt", sondern von deinem anspruch aus der gesetzlichen sachmängelhaftung gebraucht gemacht.

damit gilt, wie ich schon weiter oben gesagt habe, § 439 BGB.

Berufe dich darauf und verlange die 9 Euro zurück!



werd ich machen, mal gucken wie die auf meine Mail reagieren:thumb:
spraadhans Erstellt: 15:55 am 27. Sep. 2006
dann hast du ihn nicht einfach nur "zurückgeschickt", sondern von deinem anspruch aus der gesetzlichen sachmängelhaftung gebraucht gemacht.

damit gilt, wie ich schon weiter oben gesagt habe, § 439 BGB.

Berufe dich darauf und verlange die 9 Euro zurück!
Gibtnix Erstellt: 15:47 am 27. Sep. 2006
ne ich hab eigentlich nur den Brenner zurück geschickt, weil er defekt war. Ob ich jetzt vom Widerrufssrecht oder von der Garantie Gebrauch gemacht habe ist "Auslegungssache", würde ich sagen:lol:

Ich hab denen geschrieben, dass der Brenner kaputt ist. Also zurück geschickt mit ausgeülltem Garantiedings (da war extra noch zum Ankreuzen, ob ich einen neuen haben will oder nicht, hab ich ja angekreuzt) und jetzt ne Gutschrift auf meinem Konto erhalten.
spraadhans Erstellt: 14:13 am 27. Sep. 2006
ja das stimmt schon, aber er sagt doch, dass er von seinem widerrufsrecht gebrauch gemacht hat.

beides kann ich nicht gleichzeitig geltend machen
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Menace Erstellt: 11:22 am 27. Sep. 2006
hmm, stimmt so war das glaub gedacht... :noidea:
ueker123 Erstellt: 10:22 am 27. Sep. 2006
Also ich kenne das nur so, dass der Verkäufer bei Umtausch wegen defekter Ware die Versandkosten zu tragen hat!!!

Das mit den erwähnten 40 Euro bezieht sich normalerweise auf die Rückgabe der Ware innerhalb der 14 Tage!!
Subseven Erstellt: 10:00 am 27. Sep. 2006
Aber dadurch dasses Teil ja defekt war konnte er ja nichts dafür deswegen gehn die Kosten eigentlich an der Verkäufer.
spraadhans Erstellt: 9:49 am 27. Sep. 2006
bei einem sachmangel hat der verkäufer alle kosten der nachbesserung zu tragen,  § 439 BGB

wenn du "nur" von deinem widerrufsrecht gebrauch gemacht hast, ist das wohl leider pech...



(Geändert von spraadhans um 9:53 am Sep. 27, 2006)
Gibtnix Erstellt: 9:21 am 27. Sep. 2006
ja das habe ich ja; das ganze hat zwar insgesamt länger gedauert weil der Laden die 1,5 Wochen nach dem Kauf Urlaub hatte. Aber die meine Reklamation ist in den 2 Wochen geschickt wurden und ich glaube die haben mir in den 2 Wochen auch geantwortet.
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