Benutzername:   Noch nicht registriert?
Passwort:   Passwort vergessen?
iB Code Einmal klicken um den Tag zu öffnen, nochmal klicken zum Schliessen

Top Smilies
Beitrag

HTML ist on für dieses Forum

IkonCode ist on für dieses Forum

SMILIES LEGENDE ansehen

Beitragsoptionen

Möchten Sie Ihre Signatur hinzufügen?
Wollen Sie per Email über Antworten informiert werden?
Wollen Sie Emoticons in Ihrem Beitrag aktivieren?
 

Beitragsrückblick für (die neuesten Beiträge zuerst)
spraadhans Erstellt: 22:09 am 28. Juni 2006

Zitat von ErSelbst um 9:35 am Juni 27, 2006
Wäre auch ne Möglichkeit...

Aber zu der Frage: Ja, er MUSS! Er hat mit seinem Gebot nen Kaufvertrag abgeschlossen und ist somit verpflichtet, zu zahlen ....



das stimmt so nicht, denn er könnte seine willenserklärung anfechten.
allerdings hat die rechtssprechung gerade bei ebay sehr enge grenzen dafür gesetzt und man hat natürlich einen schadensersatz-anspruch
crazy Erstellt: 11:30 am 27. Juni 2006
Ja da hast du auch recht. Ich versuche es dem unterliegendem bieter zu verkaufen. das mit eingigen und das ich die ebaygebühren gutgeschrieben bekomme kenne ich, aber ich will die kappen loswerden bevor ich in den urlaub fahre.
johnnyg Erstellt: 10:32 am 27. Juni 2006
Es gibt auch die Möglichkeit das Käufer und Verkäufer sich einigen den Kauf nicht einzugehen, dann bezahlst du auch keine ebay Gebühren.

Allerdings stimmt es schon das er die eigentlich auch bezahlen muss, aber ich denke da wirst du keine Chance haben, denn wer überweist Geld für etwas was er nicht kaufen will.
crazy Erstellt: 9:39 am 27. Juni 2006
Okay dankeschön :thumb:
ErSelbst Erstellt: 9:35 am 27. Juni 2006
Wäre auch ne Möglichkeit...

Aber zu der Frage: Ja, er MUSS! Er hat mit seinem Gebot nen Kaufvertrag abgeschlossen und ist somit verpflichtet, zu zahlen ....
Weniger Antworten Mehr Antworten
Gibtnix Erstellt: 9:29 am 27. Juni 2006
vielleicht ne andere Lösung: du kannst doch den, der als letztes überboten wurde mal anschreiben, ob er noch, zu seinem gebotenem Preis Interesse an den Teilen hat. Falls ja schlägst du dem eigentlichen Höchstbieter vor, dass er dir die eBay-Gebühren + Differenz zu seinem Gebot erstattet und alle sind zufrieden:thumb:
crazy Erstellt: 9:26 am 27. Juni 2006
Moin jungs...

bin auf alufelgen, habe daher meine radkappen bei ebay verkauft. Der Käufer teilt mir mit das er ausversehen 16" Kappen gekauft hat, aber er 15" braucht. Naja er will mit die ebaygebühren überweisen.

ABER, ich will das nicht. Er soll mir die abnehmen. Ich vereise am Freitag und will die Dinger loswerden.

Muss er mir die abnehmen ?
×