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kammerjaeger Erstellt: 0:24 am 21. Juni 2006

Zitat von Lars oha um 21:54 am Juni 20, 2006
Tjo, kurze knappe antwort auf meine zweite Mail:



sicherlich kann der Gutachter bemängeln, dass Sie den Diffuser unbeaufsichtigt haben laufen lassen.



Hallooooooo, gehts noch?



Ich glaub, Du willst es nicht verstehen! Die können schreiben, was sie wollen, solange sie Dich nicht beleidigen!
Kein Gutachter dieser Welt wird Dir einen Sachmangel attestieren, der schon bei Auslieferung bestand (dies ist die Bedingung für das Greifen der Gewährleistung!), solange Du nicht mind. ein Dutzend gleich gelagerter Fälle findest! Wenn ein Sachmangel schon von Anfang an bestand, wie hast Du das Teil dann so lange nutzen können???
Vergiss Gutachter und Anwalt, die kosten mehr als wenn Du dem Anbieter seinen gesamten Monatsumsatz abkaufst...  

Netterzyp2004 Erstellt: 22:09 am 20. Juni 2006
:lol::lol::lol: du darfst ihn nur an haben wenn du die ganze zeit draufguckst :ocinside:
Lars oha Erstellt: 21:54 am 20. Juni 2006
Tjo, kurze knappe antwort auf meine zweite Mail:



sicherlich kann der Gutachter bemängeln, dass Sie den Diffuser unbeaufsichtigt haben laufen lassen.



Hallooooooo, gehts noch?
Blade1972 Erstellt: 19:41 am 20. Juni 2006

Zitat von Lars oha um 16:56 am Juni 19, 2006
Also,

Wenn ich etwas mit 24 Monaten Gewährleistung bekomme, dann hab ich die Gewährleistung auch zu bekommen wenns kein von mir verursachter Schaden ist.

Das hab ich bei mehren PC Teilen auch gedacht ... am A***** die Waldfee ... ich sitze jetzt mit dem Zeug hier obwohl es noch "Gewhärleistung" hat.


Ich hab jetzt erstmal ne "nette" Mail geschrieben in der ich bereit bin das ganze per Gutachter, Anwalt und Gericht klären zu lassen. Rechtschutz sei dank.

Bei nem Streitwert unter 300 € brauchst net ma an ne "Verhandlung" denken --> Wert zu gering :buck:


Also entweder sie schicken mir Ersatz oder ich gebs an meinen RA weiter. Wo kommen wir denn da hin wenn jeder die Gewährleistung verweigert?

Dahin wo wir jetzt sind, Shops legen es bei "Kleinkram" drauf an bzw nehmen die Reklamation nich an, so wie bei dir.  Ich hab einige "Gewährleistungsliedchen" singen gelernt in den letzten Monaten ... es ist immer das selbe, wenn der Händler nicht auf Hersteller/Großhändler "zurückgreifen" kann zwecks Reklamation, passiert nix oder wenig. So is es jetzt in good old Germany :ugly:
spraadhans Erstellt: 6:02 am 20. Juni 2006
genauso ist es.

vielleicht sollte man das thema mal irgendwo als sticky verankern (vlt. in shops), damit endlich jeder den unterschied zw. freiwilliger garantie und gesetzlicher gewährleistung realisiert.

ist außerdem gerade für ebay äußerst interessant...

auf den rechtsstreit würde ich es als der shop auch ankommen lassen, du wirst doch wohl nicht ernsthaft ein gutachten wegen ein paar euros in auftrag geben...



(Geändert von spraadhans um 6:06 am Juni 20, 2006)
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kammerjaeger Erstellt: 22:40 am 19. Juni 2006
Sorry, aber Dein Anwalt wird Dich auslachen (oder höflich wieder nach Hause schicken...).  

Der Versender hat absolut Recht. Solange Du nach mehr als 6 Monaten nicht nachweisen kannst, daß der Fehler schon von Anfang an bestand (was wohl kaum möglich sein wird), kannst Du Dir die Gewährleistung in die Haare schmieren!

Leider kennen immer noch viel zu wenig Leute den Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung.

Die Gewährleistung schützt nicht vor Defekt, sie soll vielmehr vor Betrug und falschen Versprechungen (z.B. wenn Dir jemand eine übertaktete CPU verkauft, was Dir erst später auffällt oder der Nebler angeblich auch Kaffee kochen kann) oder Serienfehlern schützen.

Solange Du also nicht noch ein Dutzend Leute findest, die bei dem gleichen Artikel den gleichen Fehler haben, was auf einen Serienfehler hinweisen würde, hast Du null Chancen!

Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers, welche nur mind. 6 Monate betragen muß. Und dabei sind z.B. Verschleißartikel ausgenommen. Versuch z.B. mal einen Scheibenwischer oder eine Glühlampe auf Garantie zu tauschen... :lol:

Und selbst im Garantiefall nach mehr als 6 Monaten, ist es Kulanz des Händlers, wenn er sich um die Abwicklung kümmert, statt Dich an den Hersteller zu verweisen.

Lars oha Erstellt: 17:00 am 19. Juni 2006
Jaaaa klasse ErSelbst. :lol:

Beim zweiten Link sind fast nur Auktionen von dem Shop drin wo ich meinen auch her hab.
Lars oha Erstellt: 16:56 am 19. Juni 2006
Also,

Wenn ich etwas mit 24 Monaten Gewährleistung bekomme, dann hab ich die Gewährleistung auch zu bekommen wenns kein von mir verursachter Schaden ist.

Ich hab jetzt erstmal ne "nette" Mail geschrieben in der ich bereit bin das ganze per Gutachter, Anwalt und Gericht klären zu lassen. Rechtschutz sei dank.

Also entweder sie schicken mir Ersatz oder ich gebs an meinen RA weiter. Wo kommen wir denn da hin wenn jeder die Gewährleistung verweigert?
Paschka Erstellt: 16:47 am 19. Juni 2006
rofl dachte jetzt eigentlich dasses sich um so ne art "partynebelmaschine" handelt :lolaway:
dann ist die methode von er ratsamer :lol:
ErSelbst Erstellt: 16:45 am 19. Juni 2006
AmEinfachstenb: Wegschmeißen, vergessen, neu kaufen (oder es lassen) und den Laden das nächste Mal nicht mehr "beehren" ...

Für die paar € lohnt der Aufwand nicht - ohne Gutachten oder so kommste da eh nicht weiter .....

Oder einfach *klick*
Das Teil für 5€ ersteigern, dem sagen, dass nu nur den Nebler brauchst und er den rest wegschmeißen darf - dann kostet der Versand weniger ....

Ooooder *klick* - da gibts auch einige für 5- 8€ + Versand
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