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NoBody |
Erstellt: 14:28 am 24. Juni 2006 |
Oha! Ich hab meine Versichterkarte auch nie dabei! Wurd schon 2 mal angehalten und hab immer nur meine Karte gezeigt! Man haben die imemr doof geguckt! Und wenn ich inne Disko gehe und meinen seit april ungültigen Kinderausweis zeige lachen die Türsteher immer |
jmoney |
Erstellt: 13:45 am 24. Juni 2006 |
@NoBody: Wenn man keinen Personalausweis dabei hat blecht man glaub ich ne Verwarnung von 15Euro oder so (ohne Gewähr). Viel wichtiger ist, dass man seine Identität nicht beweisen kann. Wenn die Polizei also grad jemanden sucht und du bist in der Nähe, sind sie also quasi gezwungen, dich mitzunehmen, bis du zweifelsfrei deine Identität bewiesen hast. |
Lars oha |
Erstellt: 13:41 am 24. Juni 2006 |
Soweit ich weiss kostet der Spass 20 Tacken. |
NoBody |
Erstellt: 13:39 am 24. Juni 2006 |
Hu ich dachte schon meine Eltern sind die einzigen die so denken! Hab sie irgendwie nie so richtig verstanden! Mit 15 durfte ich inne Disko und da haben sie gesagt:"bring dann morgen früh Brötchen mit"! Als ich dann endlich 16 war, durfte ich immer nur bis 12 Jetzt wo ich 17 bin, darf ich alles! Auch wenn es ihr viel lieber wäre, wenn ich immer zu hause schlafe und um 12 zuhause bin Hab noch ne frage: Was ist wenn man seit April 17 ist und noch immer keinen Perso hat? Was mus man da zahlen wenn man erwischt wird? |
freestylercs |
Erstellt: 12:27 am 24. Juni 2006 |
Zitat von NolUzR um 22:20 am Juni 18, 2006 und wie siehts aus wenn meine Freundin (16) nicht länger wie bis um 0:00 bei mir (18) bleiben darf? Ist das gesetzlich gerechtfertigt? bitte um Quellenangabe damit ich ihren Eltern mal *zensiert* kann... an alle Antworter
| War das nicht auch verboten, wer als Volljähriger mit Minderjährigen rummacht?? Ei , ei , ei, pöser Pub. edit: zu den 20€.....davon hab ich ja noch nie gehört. Wer sich von den B****n einlullen lässt ist selbst Schuld. free |
NWD |
Erstellt: 11:54 am 24. Juni 2006 |
hehe . § 30 StVO (1) Bei der Benutzung von Fahrzeugen sind unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen verboten. Es ist insbesondere verboten, Fahrzeugmotoren unnötig laufen zu lassen und Fahrzeugtüren übermäßig laut zu schließen. Unnützes Hin- und Herfahren ist innerhalb geschlossener Ortschaften verboten, wenn andere dadurch belästigt werden. (2) Veranstaltungen mit Kraftfahrzeugen bedürfen der Erlaubnis, wenn sie die Nachtruhe stören können ............. Der Rest interessiert nicht.. aber im ersten absatz stehts |
QnkeI |
Erstellt: 1:08 am 24. Juni 2006 |
Zitat von NWD um 20:09 am Juni 18, 2006 Es geht um übermäßige Straßennutzung !! !! !! Nicht ums "sinnlose" umherfahren Wenn ich 5x im Kreisverkehr durchfahre, dann ist das übermäßige Straßennutzung und die ist anzumelden. Ebenso wie das 5x im Dorf auf und abfahren um den Motor abzustimmen.. Das Problem haben wir auch immer wenn wir mit mehr als 4 unserer Dienstfahrzeuge zusammen fahren , das ist dann auch übermäßige Straßennutzung. Also solange du nicht immer die gleiche Strecke fährst, kannste machen was du willst.
| NIch unbedingt. Siehe §29 StVO:
CodeStVO§29ÜbermäßigeStraßenbenutzung (1)RennenmitKraftfahrzeugensindverboten. (2)Veranstaltungen,fürdieStraßenmehralsverkehrsüblichinAnspruchgenommen werden,bedürfenderErlaubnis.DasistderFall,wenndieBenutzungderStraßefür denVerkehrwegenderZahloderdesVerhaltensderTeilnehmeroderderFahrweiseder beteiligtenFahrzeugeeingeschränktwird;KraftfahrzeugeingeschlossenemVerband nehmendieStraßestetsmehralsverkehrsüblichinAnspruch.DerVeranstalterhat dafürzusorgen,daßdieVerkehrsvorschriftensowieetwaigeBedingungenundAuflagen befolgtwerden. (3)EinerErlaubnisbedarfderVerkehrmitFahrzeugenundZügen,derenAbmessungen, AchslastenoderGesamtgewichtediegesetzlichallgemeinzugelassenenGrenzen tatsächlichüberschreiten.DasgiltauchfürdenVerkehrmitFahrzeugen,derenBauart demFührerkeinausreichendesSichtfeldläßt. | Alter, da fehl die ganzen Leerzeichn? Egal... |
thepunk |
Erstellt: 11:03 am 20. Juni 2006 |
die ganze sache sollte an sich von den eltern ausgehen. d.h., du musst denen zeigen, das ihrer tochter nix passieren kann, sie bei dir gut aufgehoben ist und das du zuverlässig bist. daraus folgert: mache immer mehr als das was die eltern verlangen. soll sie um 0:00 uhr zu hause sein, sorge dafür das sie spätestens 23:45 auf der matte steht. ohne wenn und aber. versuche nicht, die eltern zu etwas zu überreden, wovon du eh schon ausgehen kannst, das das nix wird. bei diskussionen zwischen ihr und den eltern stelle dich quasi auf die seite der eltern. irgendwann werden sie dann von alleine die zügel lockerer lassen. versetz die in die lage des vaters / der mutter. wenn ich sage, meine tochter soll spätestens um 0:00 zu hause sein, und du kommst mit ihr um 0:30 o.ä., hättest du bei mir verschissen. klar soweit? anders gesagt: mache 'den feind' zum freund. nur so geht's.
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QnkeI |
Erstellt: 20:43 am 19. Juni 2006 |
Zitat von NolUzR um 22:20 am Juni 18, 2006 und wie siehts aus wenn meine Freundin (16) nicht länger wie bis um 0:00 bei mir (18) bleiben darf? Ist das gesetzlich gerechtfertigt? bitte um Quellenangabe damit ich ihren Eltern mal *zensiert* kann... an alle Antworter
| Dann müssen die Eltern dir für die Zeit das Sorgerecht und die Verantwortung übertragen (das dürfen sie an eine 18 jährige Person). Sonst is allgemein: Wenn de Eltern sagn, das Kind soll zu einer (realistischen) Zeit zu Hause sein, dann hatt es zuhause zu sein. |
NolUzR |
Erstellt: 17:32 am 19. Juni 2006 |
hatten schon son gespräch, aber die hatten dann zum schluss nur gesagt, dass se nix mehr davon hören wollen, weils sonst noch knapper mit erlaubnissen und so wird... aber ich werd nochmal mit ihnen reden, die gesetzseslage kenn ich ja jetzt danke EDIT: Das mit dem Ärger wäre dann natürlich vorprogrammiert, aber das muss sie entscheiden, was ihr wichtiger ist. und wenn wirs einmal machen können können wirs ja immer wieder machen... ne? EDIT2: Ne, sie wollens auf beiden Seiten nicht, also ich dort geht wahrscheinlich nicht, da können sie ja was sagen, ist ja ihr Haus (Geändert von NolUzR um 17:35 am Juni 19, 2006) |
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