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Kaffeeheld |
Erstellt: 14:17 am 14. Feb. 2006 |
nö nicht unbedingt, genaueres frag beim FA nach Normalerweise wenn man sich selbst. machen will unter 18 Jahren, brauch man eine erlaubnis vom gericht (vormundschaftsgericht oder so ) |
crazy |
Erstellt: 14:13 am 14. Feb. 2006 |
oki, ich danke euch dann, habt mir vieles erspart. muss man eigentlich 18 sein, um so etwas machen zu dürfen(frage jetzt nur fürn kollegen) |
Kaffeeheld |
Erstellt: 14:06 am 14. Feb. 2006 |
nö interessiert die nicht kreuz bei istversteuerung |
crazy |
Erstellt: 14:04 am 14. Feb. 2006 |
puhhhhh, ich danke euch. punkt 7.2. habe ich auch, aber da hatte die frau beim FA kreuze hingemacht bei den ersten beiden. Das zu 7.3. habe ich nicht ganz verstanden, soll ich da bei "Istversteuerung" ein kreuz hin machen, oder gar nichts ankreuzen ? Und was ich noch fragen wollte, ob es irgendwelche Einflüsse darauf hat, dass meine Eltern noch Kindergeld bekommen für mich. Wisst ihr es zufällig ? |
Kaffeeheld |
Erstellt: 13:47 am 14. Feb. 2006 |
nadann zu 2.7 =Neugründung zu 4 = Einnahmeüberschussrechnung zu 4.1 =Nein zu 6 = Strich machen oder 0 einsetzen zu 7.3 = Istversteuerung, aber trifft ja nicht zu da du ja kleinunternehmer bist müsste auch ein Punkt dazu kommen Schau mir gerade den Vordruck mal an den Punkt 7.2 müsstest auch haben die ersten beiden ankreuzen (Geändert von Kaffeeheld um 13:57 am Feb. 14, 2006) |
The Edge |
Erstellt: 13:46 am 14. Feb. 2006 |
heute brief vom FA bekommen, bude läuft. seite 1 1) 1.1)Ausfüllen 1.2)streichen, bist ja nicht verheiratet 1.3)streichen, hast ja keine kinder 1.4)optional, ich hab keine angegeben. kein bock, dass mir irgendwelche komischen beamten aufm konto rumpfuschen. seite 2 1.5) // 1.6) // 1.7) wenn du nicht innerhalb der letzten 12 monate zugezogen bist // 2) 2.1)Eintragen, was du machst, ich hab "Journalist" stehen. 2.2)"Wohnort" reinschreiben. 2.3) // 2.4) // 2.5) // 2.6) // 2.7) Neugründung zum (1. tag des ersten arbeitsmonats eintragen, kannst auch heutiges datum...) seite 3 2.8) [x] nein 3) 3.1)geschätzter monatsverdienst*12 eintragen zeile "selbstständiger arbeit" 1. und 3. spalte (hab einfach mal 2500 reingeschrieben) 3.2) // 4) [x] Einnahmenüberschussrechnung 4.1) nix angekreuzt bei mir, wurscht 5) // 6) // 7) 7.1) dasselbe wie 3.1) eintragen in beide felder (1. jahr, folgejahr) 7.2) hab ich "ich verzichte auf die anwendung..." - ich mach auch mit MWST, kann ich auch was vonner steuer absetzen. ich denke du hast da "der gesamtumsatz für"... [x] und "ich nehme die kleinunternehmer-regelung... auch [x]. seite 4 7.3) ISTversteuerung, sonst musst du vor deinen einnahmen schon steuern zahlen, das ist recht ungünstig... 7.4) // 7.5) // 8) // datum ort unterschrift. peng bum. |
crazy |
Erstellt: 13:15 am 14. Feb. 2006 |
jap so meine ich das. Also ich habe es richtig verstanden, das ich keine steuern bezahlen muss, oder ? Also dann fange ich mal an mit den ersten "Fragen": -------------- 2.7. Gründungsform (zum ankreuzen: Neuggründung, Übernahme, Verlegung,Umwandlung) Was soll ich denn da ankreuzen, arbeite ja nur als Promoter für die Event Agentur. Oder ist das an mich gerichtet ? -------------- 4. Angaben zur Gewinnermittlung (zum ankreuzen: Einnahmenüberschussrechnung, Vermögensvergleich (Billanz), Gewinnermittlung nach Durschnittssätzen 4.1. Liegt ein vom Kalenderjahr abweichendes Wirtschaftsjahr vor ? (zum ankreuzen: Nein ; Ja) -------------- 6. Angaben zur Anmeldung und Abführung der Lohnsteuer - Zahl der Arbeitnehmer ( Insgesamt: a) davon Familienangehörige b) davon geringfügig Beschäftigte - Anmeldezeitraum (zum Ankreuzen: MONATLICH (mehr als 3000 €) ; VIERTELJÄHRLICH ( mehr als 800 €) ; JÄHRLICH ( nicht mehr als 800 €) -------------- 7.3 Soll-7Istversteuerung der Entgelte -Ich berechne die Umsatzsteuer nach vereinbarten Entgelten (sollversteuerung) vereinnahmten Entgelten -------------- so das wars erstmal, das sind die Fragen die ich nicht verstehe, bzw. nicht weiß was ich da antworten soll. WIll ja halt nur nebenbei jobben und nicht irgendein Unternehmen eröffnen. Hoffe mir kann jemand helfen |
Kaffeeheld |
Erstellt: 12:49 am 14. Feb. 2006 |
kannst ihn ja mal posten u dann können wir ihn punkt für punkt durchgehen 17.500 ist für Kleinunternehmer die regelung, bezieht sich nur auf die Umsatzsteuer |
crazy |
Erstellt: 12:24 am 14. Feb. 2006 |
Sooo Jungs, war gerade beim FA. Naja ist alles gar nicht so kompliziert wie ich dachte. Muss kein gewerbe oder so anmelden, hab ein Fragebogen mitbekommen zur "steuerlichen Erfassung" den ich morgen abgeben werde, und dann direkt meine Steuernummer bekomme. Bis zu einem Lohn von 17.500 € muss ich keine Steuern zahlen. Was ich vergessen hatte dort zu fragen war, ob es irgendwelche Einflüsse darauf hat, dass meine Eltern noch Kindergeld bekommen für mich. Wisst ihr es zufällig ? P.S. ich habe ein paar schwierigkeiten den fragebogen auszufüllen, hat da jemand bisschen ahnung den ich fragen kann ? |
Lars oha |
Erstellt: 13:42 am 12. Feb. 2006 |
Zitat von Kaffeeheld um 5:06 am Feb. 12, 2006 dann hast du also schon ein gewerbe oder wie soll ich das jetzt verstehen?? du wirst halt behandelt wie ein Kleinunternehmer nach §19 und wenn du nicht über 20300 hinaus kommst, dann brauchst dir um die Umsatzsteuer keine gedanken machen Was für eine Steuernummer wollen die wissen, deine richtige steuernummern oder die Umsatzsteuer ID ???
| Nein, hat er noch nicht. So wie ich das Posting verstanden hab, hat ihm sein "Arbeitgeber" nur schon einen Vordruck gegeben wie diese Rechnung auszusehen hat. Für mich ist dieser "Arbeitgeber nur daran interessiert die Lohnsteuer zu sparen. Ich würd das erstmal alles prüfen ob das überhaupt so rechtens ist was er macht bzw. machen will. Das kommt mir alles etwas spanisch vor. Ist irgendwie so wie früher wo in großen Restaurant scheinselbständige Kellner gearbeitet haben und dann dem Besitzer eine Monatliche Rechnung geschrieben haben über die geleisteten Stunden. Und das war glaube ich nicht legal.
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