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Beitragsrückblick für (die neuesten Beiträge zuerst)
The Edge Erstellt: 17:36 am 14. Jan. 2006
Bayern... an Karfreitag nichtmal Frustsaufen dürfen... :lolaway:
mastaqz Erstellt: 15:30 am 14. Jan. 2006

Zitat von Steffen545 um 21:26 am Jan. 13, 2006
thx, das is genau das richtige...

Aber muss man an Aschermittwoch arbeiten? Ja oder? oder an Fastnacht? :noidea:

Aber das hat mir schon sehr geholfen! :godlike:




ja da wird gearbeitet!






Feiertage in Bayern

Gesetzliche Feiertage in ganz Bayern:
1. Januar - Neujahr
6. Januar - Heilige Drei Könige (Epiphanias)
Karfreitag
Ostermontag
1. Mai - Tag der Arbeit
Christi Himmelfahrt
Pfingstmontag
Fronleichnam
3. Oktober - Tag der Deutschen Einheit
1. November - Allerheiligen
25. Dezember - Erster Weihnachtstag
26. Dezember - Zweiter Weihnachtstag


Gesetzliche Feiertage in Teilen Bayerns:
15. August (Mariä Himmelfahrt): Nur in Gemeinden mit überwiegend katholischer Bevölkerung. Welche Gemeinden dies sind, erfahren Sie beim Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung im unten angegebenen Link.
8. August (Friedensfest): Nur in der Stadt Augsburg.


Stille Tage
Neben den Feiertagen sind stille Tage festgelegt. An stillen Tagen sind öffentliche Unterhaltungsveranstaltungen, die nicht dem ernsten Charakter dieser Tage entsprechen, verboten. Sportveranstaltungen sind jedoch erlaubt, ausgenommen am Karfreitag und Buß- und Bettag. Als stille Tage sind folgende Tage festgelegt:
Aschermittwoch
Gründonnerstag
Karfreitag. Am Karfreitag ist jede Art von Musikdarbietung in Räumen mit Schankbetrieb ausnahmslos verboten.
Karsamstag
1. November - Allerheiligen
Volkstrauertag
Totensonntag
Buß- und Bettag
24. Dezember - Heiliger Abend ab 14.00 Uhr.

(Geändert von mastaqz um 15:31 am Jan. 14, 2006)
Henro Erstellt: 9:34 am 14. Jan. 2006
also ich hatte damals echt schwein ... hatte zwar ein bereichtsheft aber nur das erste halbe jahr wurde korrekt geführt ... alles danach war kurz vor der prüfung spekulativ entstanden und das komplette teil war nicht unterschrieben :lol:

Musste es aber bei der Prüfung nicht vorzeigen UH:
Steffen545 Erstellt: 23:15 am 13. Jan. 2006
neee, der schaut jede woche einzeln an und vergleicht auch die feiertage...

Der Typ is da ziemlich streng!
Letztes jahr wurde wegen so einem Fehler ein Typ nicht zur Prüfung zugelassen!
eskimo Erstellt: 21:55 am 13. Jan. 2006
Kleiner Tipp:
Es wird niemanden auffallen, wenn du mal an einem Feiertag gearbeit hast.
Hauptsache es ist was "reingekritzelt", bzw. das Ding liegt bei der Prüfung am Tisch! :lol:
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Steffen545 Erstellt: 21:26 am 13. Jan. 2006
thx, das is genau das richtige...

Aber muss man an Aschermittwoch arbeiten? Ja oder? oder an Fastnacht? :noidea:

Aber das hat mir schon sehr geholfen! :godlike:
larry Erstellt: 21:04 am 13. Jan. 2006
vielleicht sowas hier ?

KLICK
Steffen545 Erstellt: 20:45 am 13. Jan. 2006
jep, berichtsheft!
1 Komplettes Jahr! Aber muss bis Dienstag komplett fertig sein :lol:

Öhhhm ja, gegoogelt habt ich shcon, aber nix gescheites gefunden. habt ihr vll mal nen Link oder so? :noidea:

CremeFresh Erstellt: 20:28 am 13. Jan. 2006
jop! google! :thumb:
Henro Erstellt: 20:14 am 13. Jan. 2006
ach da schreibt jemand berichtsheft nach :lol:


Ging mir damals auch so ... google einfach mal danach ... eigentlich lässt sich sowas gut finden :thumb:
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