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pr0uw3
Erstellt: 19:08 am 5. Dez. 2005
hatte das problem auch meine eltern hatten auch kein kindergeld mehr bekommen 1 jahr weil ich über dem satz lag im 2. lehrjahr.. so einen komischen wisch auf der familienkasse geholt ausgefüllt was ich ffür auslagen und alles habe.. bekam das 1 jahr nachbezahlt...
kumpel von mir hat fast 3000€ kindergeld zurückbekommen wie er den zettel ausgefüllt hat 3 jahre nachbezahlt bekommen...
MfG
DarkFacility
Erstellt: 18:01 am 5. Dez. 2005
also wie es bei normalen einsprüchen ist, hätte man einspruch einlegen müssen, mit dem hinweis auf das laufende verfahren und stellt den antrag das verfahren ruhen zu lassen. damit hält man diese bescheide offen, solange, bis dann irgendwann mal was entschieden ist.
rückwirkend stimmt das natürlich, dass einige dadurch übergangen wurde, aber sobald ein bescheid at akta ist, ist er unveränderbar (in der regel)
Scorpius
Erstellt: 17:57 am 5. Dez. 2005
joa aber was is mit dene die eigentlich abgelehnt wurden 2003 ? soll man da auch einspruch einlegen oder gibts da keine chance ? weil wie gesagt eigentlich wärs nich in der frist aber aufgrund den umständen wärs doch berechtigt ?
QnkeI
Erstellt: 14:45 am 5. Dez. 2005
Japp. Nach 5 Jahren Klagen hat es eine wundervolle Mutter geschafft, dass das BVerfG dieses Urteil ausgesprochen hat.
Somit erhalten meine Eltern für mich noch Kindergeld bis zum 4.Lehrjahr. Ich danke dir, BVerfG.
Scorpius
Erstellt: 6:37 am 5. Dez. 2005
Sach ma hat sich mal jemand von euch damit auseinandergesetzt ?
wurde doch jetzt geändert das statt das bruttoeinkommen des kindes nur noch das nettoeinkommen als grundlage dient. D.h. das man den sozialversicherungsbeitrag noch abziehen muss.
sprich höchstgrenze bei 7188 Euro (2002/03) bzw 7680 Euro (2004/05)
war man nun bei der brutto berechnung knapp drüber so kann man nun nachträglich antrag stellen (rückwirkend bis 2001) bzw einspruch erheben.
Wie is des nun wenn man Anfang 2003 nen Antrag abgelehnt wurde aber man kein Einspruch eingelegt hat weils ja nach der bisherigen bruttoberechnung war. Rein theoretisch wär ja die Einspruchsfrist abgelaufen. Aber wäre das nicht eine Bevorteilung derer die damals schon keinen Antrag gestellt haben?
(Geändert von Scorpius um 6:38 am Dez. 5, 2005)
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