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Ino Erstellt: 12:52 am 1. Dez. 2005

Zitat von tOWNshIP um 22:49 am Nov. 30, 2005
... es verhält sich wie ocinside schon gesagt hat, der Vermieter kann das auf die Nebenkosten umschlagen und Dir in Rechnung stellen ... wobei die Höhe der Rechnung in dem Fall wahrscheinlich nur von einem Gutachter rechtskräftig zu schätzen ist ... um eine Zahlung, egal in welcher Höhe wirst du nicht drum herum kommen, auch wenn das nicht dein Fehler ist ... ich würde, insofern Rechtsschutz besteht, sofort einen Anwalt befragen ...


ja genau ich denke auch das ein gutachter ect. zu dir kommen wird um das ganze zu überprüfen und um die kosten zu schätzen!
also lass ein paar elek. geräte verschwiden
Henro Erstellt: 9:21 am 1. Dez. 2005
zum glück hab ich meinen zähler im flur ... is zwar nicht besonders schön aber anscheined hats auch vorteile ?!
ocinside Erstellt: 9:07 am 1. Dez. 2005
Ohje ... :poor:
Gleich mal in den Keller laufen und Stromzähler prüfen :wusch: :lol:
Breaker10 Erstellt: 8:20 am 1. Dez. 2005
Ich habe zur Zeit ein ähnliches problem, nur das bei uns zwei Zähler vertauscht wurden, daher beuahlte ich für einen anderen Mieter und der andere für mich Er hatte ca. 50 € Mon. und wir 120 € Mon.
Auf jedenfall soll ich nun 2600 Euro denen zurück bezahlen, und das sei rechtlich da die dies von den letzen zwei Jahren noch dürften, wohnen tue ich ja schon 6 Jahre hier, was ein glück das ich nicht die 6 Jahre bezahlen muss.... aber finde es trotzdem ne schweinerei, was kann ich denn dafür wenn die hier die zähler vertauscht hatten.... :noidea:
tOWNshIP Erstellt: 22:49 am 30. Nov. 2005
... es verhält sich wie ocinside schon gesagt hat, der Vermieter kann das auf die Nebenkosten umschlagen und Dir in Rechnung stellen ... wobei die Höhe der Rechnung in dem Fall wahrscheinlich nur von einem Gutachter rechtskräftig zu schätzen ist ... um eine Zahlung, egal in welcher Höhe wirst du nicht drum herum kommen, auch wenn das nicht dein Fehler ist ... ich würde, insofern Rechtsschutz besteht, sofort einen Anwalt befragen ...
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kammerjaeger Erstellt: 20:33 am 30. Nov. 2005
Sonst beobachte mal Deinen Stromverbrauch über einen Monat (sobald wieder alles korrekt angeschlossen ist) und rechne das auf den Abrechnungszeitraum hoch.

Btw: Zwei Personen verbrauchen nicht doppelt so viel wie eine Person, da. i.d.R. auch nur ein Fernseher, ein Kühlschrank, eine Lampe etc. läuft. Milchmädchenrechnungen, wie den Gesamtpreis auf die Anzahl der Personen zu verteilen, kannst Du also vergessen...


allmightyamd Erstellt: 19:29 am 30. Nov. 2005
:nabend: Bliemsr

Setz dich am besten mal mit deinem Nachbarn ( der auch die 0-Rechnung hat) zusammen und überlegt evtl. gemeinsame Schritte

Bliemsr Erstellt: 19:13 am 30. Nov. 2005
Genau, Leute... ich sehe das nämlich so, dass, als der Fehler aufgeflogen ist,
der Vermieter die Differenz an die GEW bezahlt hat. Und nun versucht
er, sich dieses Geld von mir zu holen. Mit einer VON IHM auf die Schnelle
aufgestellte Schätzung.
So ein Blödsinn. Der einzige, der mir eine Rechnung wegen Stroms
ausstellen darf, ist die GEW. Sie hat ihre Forderung gestellt, und die
war Null.
Er kann doch nicht einfach hingehen, etwas bezahlen, OHNE ES MIR
ZU SAGEN, und dann mit einer Rechnung antanzen. Das lernt man schon im ersten Semester. Keine Rechnung ohne vorherige Absichts-
erklärung. Und diese hat nicht stattgefunden. Nicht zwischen uns beiden.
Bleibt wohl nichts anderes, als der Weg zum Anwalt. Erstmal beraten.
ocinside Erstellt: 18:44 am 30. Nov. 2005
Besser ist das
Da bleibt man zwar eh auf allen Kosten hängen, aber es fängt auch keiner an irgendwas zu schätzen :lol:
allmightyamd Erstellt: 18:32 am 30. Nov. 2005
@ OC-CHEFFE

bei mir war damals die erste Beratung noch kostenlos, aber das Anmeldeformular haben die mir trotzdem vorsorglich mitgegeben :blubb:

Ich habe zum Glück diesen Ärger nicht mehr, wir haben vor 5 Jahren gebaut  :thumb:

Hauptsache wir können BLIEMSR helfen
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