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Linuxartist
Erstellt: 9:59 am 26. Sep. 2005
Ja, denn tickets sind ja nichts was man sich erst ansieht/ausprobiert.. Dasselbe gilt für Lebensmittel, da diese ja z.B. beim zurücksenden ablaufen könnten, etc..
Rick
spraadhans
Erstellt: 9:19 am 26. Sep. 2005
also meine internetrecherche hat ergeben, dass konzertkarten / tickets etc. vom rückgaberecht nach §312b BGB (FernAbsatzgesetz)ausgenommen sind...
spraadhans
Erstellt: 13:04 am 24. Sep. 2005
danke & gut zu wissen...
Nitrex
Erstellt: 11:22 am 24. Sep. 2005
Aber natürlich nur innerhalb von 14 Tagen und die Versandkosten werden meistens erst ab einem Warenwert von über 40€ übernommen.
DarkFacility
Erstellt: 10:03 am 24. Sep. 2005
ja, gilt bei alle sachen, die man per fax, telefon, internet, brief oder wie auch immer bestellt, egal was
habe karten bei eventim per internet bestellt und brauche eine nicht mehr. weiß jemand ob das fernabsatzgesetz auch bei sowas greift, ich also die eine karte einfach zurückschicken kann?
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