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Beitragsrückblick für (die neuesten Beiträge zuerst)
Notebook Erstellt: 0:16 am 15. Sep. 2005
Hallo,

tja, ich hab jetzt auch nen sch**** an der Backe, klick mich.

Ist denn bei dem anderen Fall schon was passiert?

Ich hatte schon einmal Glück, dass ein Händler nach dem Rausschmiß doch noch ein paar Artikel da hatte und mir den zuschickte...

Hier sieht es ja leider etwas anders aus.
Also nochmal zusammengefaßt:
Anmahnen, Frist setzen, anzeigen und abwarten?
Toll...

@Rulinator:
Wenn dir solche Beträge nur als nen kleiner "sch****" vorkommen, kannst du dem Threadersteller, mir und allen anderen in dieser Art von ebay-Geschädigten das Geld zurückzahlen, wäre doch ne Idee, oder?
:bonk:

(Geändert von Notebook um 0:22 am Sep. 15, 2005)
Andi553 Erstellt: 19:50 am 9. Sep. 2005

Zitat von Henro um 16:34 am Sep. 9, 2005
tja dann kannste nix machen außer mails schreiben ... sein account -> sein handeln nötig.



Du meinst das Handeln, dessen der Max Muster unter ein schreiben setzen darf. Zwar nicht im Namen des Ebayakount Innhabers. Aber im Namen des Käufers. Dass der Käufer und der Akountinnhaber den Gleichen Namen tragen weiß ja niemand.


(Geändert von Andi553 um 23:59 am Juni 1, 2012)
QnkeI Erstellt: 18:48 am 9. Sep. 2005

Zitat von Rulinator um 15:10 am Sep. 9, 2005
20 €man kann sich auch ansch****en :blubb:



Wer den Pfennig nicht ehrt ist den Taler nicht wert.
Henro Erstellt: 16:34 am 9. Sep. 2005
tja dann kannste nix machen außer mails schreiben ... sein account -> sein handeln nötig.
Andi553 Erstellt: 16:31 am 9. Sep. 2005
das is meinem pa so ziemlich wurst mit den 20 euros sind ja nicht seine.
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Henro Erstellt: 16:30 am 9. Sep. 2005
jup ... also erst 2 mal mahnen und dann ab zur polizei und anzeige erstatten.

mehr aufwand lohnt echt nicht für 20€
DarkFacility Erstellt: 16:28 am 9. Sep. 2005
wenn dein pa den account, muß der auch alles erledigen :thumb:
Andi553 Erstellt: 16:28 am 9. Sep. 2005
Hallo, nein es ist wirklich so. Mein Vater hat gesagt, dass weil man eben 18 sein muss, ich nen Akkount auf seinen Namen für mich anmelden darf. Er trägt übrigens den gleichen Namen wie ich.
Henro Erstellt: 16:19 am 9. Sep. 2005
naja es ging mir zum einen mal darum dir mitzuteilen das du das nicht darfst und das wenn es so ist das du dir durch lügen einen eigenen account erstellt hast und damit eingekauft hast dann bleibt dir eigentlich nur hoffen und guter wille.
Andi553 Erstellt: 15:53 am 9. Sep. 2005
Ich möchte mich hier ehrlich nicht streiten!!! Ausserdem is mein Pa bei ebay angemeldet. Vielleicht hab ichs ja mit seiner Einverständniss über ihn gekauft. Es ging mir darum, dass ihr vielleicht wisst, was ich machen kann, dass ich die ware oder mein Geld zurück bekomme. Nicht darum, dass ihr mir Vorwürfe macht, dass ich wahrscheinlich betrogen wurde. Da kann ich doch wirklich nichts dafür oder?
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