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eskimo
Erstellt: 14:16 am 3. Aug. 2005
Ja, natürlich habe ich meine Lohnsteuerkarte dort abgegeben! Die haben sie seit etwa 3 Jahren! Habe dort ja sogar schon meine Lehre gemacht.
Ist ne Firma mit über 10.000 Mitarbeitern alleine in Deutschland.
DarkFacility
Erstellt: 8:20 am 3. Aug. 2005
Zitat von MisterFQ um 18:50 am Aug. 1, 2005 also laut meiner besseren hälfte werden für vorübergehende tätigkeit bis zu 7664€ keine steuern fällig. wenn du drüber bist wird nur der Teil versteuert....
ganz genau
man kann noch diverse versicherungen absetzen, sowie strecken zwischen wohnung und arbeit, usw. und sofort
haste denn überhaupt deine lohnsteuerkarte der firma gegeben?
eskimo
Erstellt: 17:10 am 2. Aug. 2005
Danke für die Auskunft. Bin mal gespannt was jetzt rauskommt.
Nächstes Jahr werde ich dann wohl lieber schwarz arbeiten!
OptimusPrime
Erstellt: 1:25 am 2. Aug. 2005
Zitat von MisterFQ um 18:50 am Aug. 1, 2005 also laut meiner besseren hälfte werden für vorübergehende tätigkeit bis zu 7664€ keine steuern fällig. wenn du drüber bist wird nur der Teil versteuert....
dann verar***t mich meine lohnsteuerberaterin...
ocfevercore
Erstellt: 22:42 am 1. Aug. 2005
ja das gute alte Steuersystem! Keiner hat durchblick! ich meien alles über 7600 wird versteuert! mehr nedd!
also laut meiner besseren hälfte werden für vorübergehende tätigkeit bis zu 7664€ keine steuern fällig. wenn du drüber bist wird nur der Teil versteuert....
OptimusPrime
Erstellt: 3:37 am 1. Aug. 2005
steuerfreibetrag liegt bei 7200 ewro und was drüber ist wird versteuert... so wie aqua schon sagte...
pc läßt sich auf (bei z.b. 1000 euro) zwei jahre aufteilen, wie sich das in deinem fall sümmiert, kA, dafür gibts ja pauschalen....
am besten im lohnsteuerhilfeverein fragen; nur private bekannte sind billiger...
eskimo
Erstellt: 0:55 am 1. Aug. 2005
Nen Laptop habe ich doch schon gekauft. Wird aber wohl nicht zu 100% angerechnet.
Ich stelle denen jedes Jahr einiges an Hardware in Rechnung!
MisterFQ
Erstellt: 23:28 am 31. Juli 2005
ich könnt mal mein weibchen fragen die ist steuerbeamter
kauf dir doch noch nen laptop und setzt den als werbungskosten ab...sag du brauchs den für die ausbildung oder was auch immer.
du musst auch noch aufpassen..ich glaub wenn du über den freibtrag kommst musst du eventuell bezahltes kindergeld glaube ich sogar zurückzahlen.
aber ich frag sie morgen mal. grüße misterfq
(Geändert von MisterFQ um 23:28 am Juli 31, 2005)
Aqua
Erstellt: 22:50 am 31. Juli 2005
imho bleibt (für dein beispiel) bis 7600 alles steuerfrei und der rest wird besteuert.....
so hundertprozentig sicher bin ich mir aber nicht.....
gruessle aqua
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