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Kalli
Erstellt: 16:29 am 16. Juli 2005
Ich noch nicht, denn mein Antrag auf ALG II läuft noch. Werde es aber am Wochenende in Angriff nehmen.
Badstriker
Erstellt: 14:56 am 16. Juli 2005
Das mit der GEZ habe ich schon beantragt.Trozdem Danke
Kalli
Erstellt: 12:01 am 15. Juli 2005
Wenn ich mich nicht täusche, dann kann man auch als ALG Empfänger von der GEZ-Zahlung befreien lassen (bzw. der staat zahlt´s dann).
Henro
Erstellt: 11:45 am 15. Juli 2005
naja das is doch schonmal was
ansonsten fällt mir erstmal nichts ein was du noch kriegen könntest ... wird auch alles immer n bißchen komplizierter wegen deiner freundin und so ... meist muss man dann doppelt ausfüllen :/
Badstriker
Erstellt: 11:42 am 15. Juli 2005
Der Wohngeldantrag habe ich zuhause rumfliegen.Ich warte nur, das meine Freundinn Ihre Verdienstbescheinigung wieder bekommt und dann wird der antrag bearbeitet. Bin mal gespannt wieviel dabei rumspringt.
haste dich schon mal nach wohngeld erkundigt ? das sollteste eigentlich kriegen !
Kalli
Erstellt: 18:28 am 14. Juli 2005
Da ihr beiden ein eheehnliches Verhältnis habt, würdet euch zusammen ca 1034€ zustehen. Davon werden die Verdienste und Einkommen abgezogen.
Ich schick dir mal den "Freibetragsrechner Erwerbseinkommen" - nur zum informieren.
Edit: beim ALG 2 wird auch die Nase gerümpft, wenn eure Wohnung mehr als 75m² hat, wenn ihr was auf dem Konto habt werden die Zinsen als Einkommen angerechent, wenn es zuviel ist, muss es zuerst verbraucht werden, die Alterversorgung muss oft zu Geld gemacht werden, Auto(s) die unangemessen (~5000€) sind müssen zu Geld gemacht werden usw.
Wenn du nachweisen kannst, das dein ALG nicht reicht für Miete und zeug, dann kannst du dazu noch ALG II beantragen, aber bei 600 € die du schon bekommst, kanns knapp werden. Einfach mal probieren.
DarkFacility
Erstellt: 20:35 am 12. Juli 2005
Zitat von Badstriker um 20:31 am Juli 12, 2005 Gibt es da nicht irgendeine Gesetzeslücke? Das kann ja nicht sein,oder? Dann geht es manchen Hartz 4 empfängern eigentlich ja besser wie uns.
kann schon sein, aber solange die ALG bekommst hast du keinen anspruch auf mehr...das ist ja eine neuerung vom ALGII, früher konnte man noch mietzuschuß beantragen, aber das geht jetzt nur noch mit ALGII
btw. ich krieg auch nur 21€ vom arbeitsamt, als BAB, obwohl ich 316,80€ verdiene und ne miete von 280,20€ + 50€ nebenkosten zahlen muß...gesetze kann man nicht ändern
Badstriker
Erstellt: 20:31 am 12. Juli 2005
Gibt es da nicht irgendeine Gesetzeslücke? Das kann ja nicht sein,oder? Dann geht es manchen Hartz 4 empfängern eigentlich ja besser wie uns.
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