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QnkeI Erstellt: 11:55 am 28. Juni 2005

Zitat von Badstriker um 17:28 am Juni 27, 2005
Danke, ich werde gleich mal danach Googlen.:thumb:




REGIERUNGonline

dann auf Gesetze und da durchblättern
Badstriker Erstellt: 17:28 am 27. Juni 2005
Danke, ich werde gleich mal danach Googlen.:thumb:
DarkFacility Erstellt: 14:18 am 27. Juni 2005

Zitat von Badstriker um 14:14 am Juni 27, 2005
:thumb:
Danke für eure Hilfestellung.
Dan werde ich euch mal vertrauen:thumb:




du kannst dich auch im sozialgesetzbuch II einlesen :thumb:
Badstriker Erstellt: 14:14 am 27. Juni 2005
:thumb:
Danke für eure Hilfestellung.
Dan werde ich euch mal vertrauen:thumb:
DarkFacility Erstellt: 13:36 am 27. Juni 2005

Wann erhalte ich eine Sperre des Arbeitslosengeldes und was kann ich dagegen tun?
Grundsätzlich droht demjenigen eine Sperre des Arbeitslosengeldes, der durch eigenes Verschulden seinen Arbeitsplatz verloren hat. Darunter kann unter Umständen auch die einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses fallen. Ferner kann eine Sperre erhalten, wer bei Vermittlung eines Arbeitsplatzes durch das Arbeitsamt ohne ausreichenden Grund diese Stelle ablehnt. Zunächst müßte man gegen den Bescheid, der eine Sperre anordnet Widerspruch einlegen. Ändert die Behörde ihre Meinung diesbezüglich nicht, steht der Weg zu den Sozialgerichten offen.




nur mal so als hinweis :thumb:
und da DU ja gekündigt WORDEN BIST, trifft dich ja keine schuld
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QnkeI Erstellt: 12:07 am 27. Juni 2005

Zitat von Badstriker um 12:04 am Juni 27, 2005
Ich hatte einen vertrag von 9 Monaten.
Nur wie gesagt, habe ich jetzt schiss das ich eine Sperre vom Arbeitsamt bekomme.



Bekommst du net, da du keinerlei Schuld hast. Wenn du jetzt gekündigt hättest, oder es einen Grund gegeben hätte, woran du Schuld gewesen wärst (du hättest da geklaut, net richtig gearbeitet oder so) dann könnse dir ne Sperre geben...
Badstriker Erstellt: 12:04 am 27. Juni 2005
Ich hatte einen vertrag von 9 Monaten.
Nur wie gesagt, habe ich jetzt schiss das ich eine Sperre vom Arbeitsamt bekomme.
knoxville2003 Erstellt: 22:05 am 26. Juni 2005
genauso wie dark es sagt ist es auch!

da du in der probezeit bist (ich nehme an das du hast ein befristetes
arbeitsverhältniss evtl. 6 monate)  kannst du ohne angabe von gründen gekündigt werden! sperre bekommst du natürlich keine!
das ist totaler quatsch!

sag dem idioten einfach das er dich mal gerne haben kann und lauf am montag zu ner anderen leasingagentur!
DarkFacility Erstellt: 21:39 am 26. Juni 2005
ich tippe mal dass du noch in der probezeit warst und dann darf der arbeitgeber dich ohne angabe von gründen kündigen.

das liegt sehr wahrscheinlich da dran, dass du sofort nen krankenschein gebracht hast und er angst hat, dass du öfter was hast.

ne sperre bekommst du nicht, du hast ja die arbeit angenommen, aber wenn der arbeitgeber dich nicht haben will, kannst du ja nix dafür, anders wäre es, wenn du die stelle nicht angenommen hättest.
frischfleisch Erstellt: 21:38 am 26. Juni 2005
Wenn du doch krank gemeldet bist... Darf der dich doch nicht direkt kündigen... Oder sehe ich das falsch

Außerdem hat man einen Kündigungsschutz... inwiefern der bei dir gegeben ist, kann ich dir aber nicht sagen, müsstest mal inner Vertrag schauen.
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