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QnkeI Erstellt: 12:21 am 15. Mai 2005

Zitat von eskimo um 18:08 am Mai 14, 2005
Also um nochmal aufs festhalten zurückzukommen.

Wenn dich dich irgendwer beim Klauen erwischt hat, und er nachweisen kann, dass du das Ding eingesteckt hast, dann können die dich sicherlich festhalten.

Wenn dem aber nicht so ist, haben die kein Recht, dich festzuhalten, nur weil du Ihnen z.b. die Tasche nicht zeigen willst!

Da könnte ja dann jeder kommen und einen einfach so festhalten.
Ich habe auch meine Termine etc...



Ja das Gesetz wurde auch schon mehrmals gepostet.
Auf der Flucht oder bei Fluchtgefahr !!
eskimo Erstellt: 18:08 am 14. Mai 2005
Also um nochmal aufs festhalten zurückzukommen.

Wenn dich dich irgendwer beim Klauen erwischt hat, und er nachweisen kann, dass du das Ding eingesteckt hast, dann können die dich sicherlich festhalten.

Wenn dem aber nicht so ist, haben die kein Recht, dich festzuhalten, nur weil du Ihnen z.b. die Tasche nicht zeigen willst!

Da könnte ja dann jeder kommen und einen einfach so festhalten.
Ich habe auch meine Termine etc...
QnkeI Erstellt: 16:07 am 14. Mai 2005

Zitat von Ino um 3:08 am Mai 14, 2005
und was ist mit hausdedektiven dürfen die einen durchsuchen???



Ey langsam packt einen die Wut. Wie groß muss man das noch schreiben??
Der Hausdetektiv ist kein Polizist !!!!!!!
razzzzia Erstellt: 15:32 am 14. Mai 2005

Zitat von Marodeur um 12:02 am Mai 14, 2005
Bei nem Fußballspiel oder so solltest du dich aber trotzdem durchsuchen lassen.
Wenn du dich da weigerst sagen die Securitys halt "Sorry, dann kannste auch mit gekaufter Karte wieder gehen." und sind dabei noch voll im Recht.
Wenn man bei Fußballspielen oder so ne Karte kauft, bestätigt man damit meist, dass man einer Durchsuchung zustimmst (irgendwo im kleingedruckten müsste des rumfliegen).



Durch den Kauf der Karte gehe ich mit dem Betreiber des Stadions oder Organisator des Spiels, oder whoever, einen Vertrag ein. Dadurch hab ich auch der Securityfummelei zugestimmt.
Bei nem Supermarkt kommt der Kaufvertrag erst an der Kasse zustande und in nem BGB-üblichen Kaufvertrag steht nix von Rucksack durchsuchen lassen.

Wenn das nochmal passiert, einfach nach der Durchsuchung rumzetern, wo denn der Fuffi ist, der eben noch lose im Rucksack war. Wenn man das laut genug durchzieht hat der Supermarkt schonmal ein paar Kunden weniger.
Leserbrief ans örtliche Käseblatt hilft auch immer *gg*



(BTW. Rentner klauen genausoviel wie Jugendliche. Hab lang genug in nem Edeka malocht...Da gehen Leute echt Risiken ein für zwei Päckchen Magerquark und n Glas Marmelade....:blubb:)
werneee Erstellt: 15:21 am 14. Mai 2005


Rafft es endlich:
KEINER DARF EINEN DURCHSUCHEN AUßER DIE POLIZEI UND DIE STAATSANWALTSCHAFT.

Egal in welcher Situation: Keiner außer die Polizei und die Staatsanwaltschaft haben das Recht eine Durchsuchung durchzuführen EGAL welche Situation !!!



Endlich...Zumindest einer hats verstanden !!!!
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Marodeur Erstellt: 12:02 am 14. Mai 2005
Bei nem Fußballspiel oder so solltest du dich aber trotzdem durchsuchen lassen.
Wenn du dich da weigerst sagen die Securitys halt "Sorry, dann kannste auch mit gekaufter Karte wieder gehen." und sind dabei noch voll im Recht.
Wenn man bei Fußballspielen oder so ne Karte kauft, bestätigt man damit meist, dass man einer Durchsuchung zustimmst (irgendwo im kleingedruckten müsste des rumfliegen).
Ino Erstellt: 3:08 am 14. Mai 2005
und was ist mit hausdedektiven dürfen die einen durchsuchen???
N omega G Erstellt: 2:56 am 14. Mai 2005
wo lebt ihr alle?:blubb:

ich musste noch nie den rucksack vorzeigen, egal welcher supermarkt. und ich lager die einkäufe auch immer im rucksack zwischen. :noidea:

hab aber auch schon, magdeburg glaub ich, securities vom McDonalds gesehen :blubb:
QnkeI Erstellt: 1:22 am 14. Mai 2005

Zitat von Venom um 16:06 am Mai 11, 2005
aber die können schon in den Rucksack schauen, wenn Du zB Deine Einkäufe in dem Rucksack "zwischenlagerst", also sie aus dem Regal nimmst, in den Rucksack packst, und dann wieder an der Kasse rausholst..



Rafft es endlich:
KEINER DARF EINEN DURCHSUCHEN AUßER DIE POLIZEI UND DIE STAATSANWALTSCHAFT.

Egal in welcher Situation: Keiner außer die Polizei und die Staatsanwaltschaft haben das Recht eine Durchsuchung durchzuführen EGAL welche Situation !!!
QnkeI Erstellt: 1:20 am 14. Mai 2005

Zitat von werneee um 11:54 am Mai 11, 2005


Wird anschließend von der Staatsanwaltschaft wegen Geringfügigkeit eingestellt. :blubb:



(Geändert von werneee um 12:33 am Mai 11, 2005)



Echt? Ich hab 50 Stunden gekriegt :cry:
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