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eskimo Erstellt: 16:37 am 12. April 2005
Leider noch nix!

Ich hänge grad fest - beim Verkäuferschutz kann ich nicht weiterklicken, k.a warum! (10 Tage seit dem Melden des Vorfalls sind vorbei, bzw. 30 Tage nach Auktionsende - der Verkäufer hat allerdings noch nicht auf den Vorwurf geantwortet.)

Die Anzeige habe ich online erstellt, - allerdings bislang noch nix gehört!
Werde wohl doch zur örtlichen Polizei maschieren, wenn ich da nicht bald was gehört habe.



Toxicution Erstellt: 15:19 am 12. April 2005
sry fürs "ausgraben", mich würd allerdings interessieren was dabei rausgekommen ist????

mfg
eskimo Erstellt: 1:53 am 9. April 2005
Die Bewertungen habe ich irgenwie übersehen.
Das mit den Tierhaaren habe ich zwar gelesen, aber irgenwie kam mir das "unglaubwürdig" vor.
(Inzwischen glaube ichs aber gerne).

Im Moment ist es ein ewiges Hick Hack, er will mir das Geld nicht erstatten, befor er nicht die Jacke hat, und ich werde Ihm die Jacke nicht schicken, befor ich nicht mein Geld habe.

Die Anzeige habe ich jetzt auch schon erstellt, da mir das alles viel zu blöd wurde. (Online, -> k.a obs funktioniert hat, und ob dass was ich geschrieben haben passt). Morgen aktiviere ich dann noch den Ebay Käuferschutz. Evtl. bekomme ich so wenigstens noch einen Teil meines Geldes zurück!
DominatoR Erstellt: 18:49 am 8. April 2005
hast du dir die bewertungen vorher nicht angesehen?


Ware ist nicht Neu Tierhaare dran ist verformt gewaschen riecht nach Weichspüler



Achtung Betrüger! täuscht ein! andere ware als abgebildet war! nie wieder!!!!!!!


usw...
eskimo Erstellt: 16:45 am 8. April 2005
@ Toxicution
Genau das denke ich mir eben auch!

Morgen laufen zudem noch die 10 Tage Wartezeit beim Ebay Verkäuferschutz aus! Freue mich schon darauf, da endlich auf "weiter" klicken zu können!

Lange ist der auf jeden Fall nicht mehr bei ebay registriert, bzw. bald wird er nichts mehr verkaufen!
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DarkFacility Erstellt: 16:39 am 8. April 2005
an dein geld kommste doch auch mit mahnbescheid, dazu mußte erstmal nix beweisen, es sei denn, der andere erhebt einspruch...
Toxicution Erstellt: 16:29 am 8. April 2005

(Begründung: Mir würde bei einer Anzeige ein wichtiges Beweismittel fehlen).


genau darauf will der 100pro raus. er hat die jacke und du bekommst dein geld trotzdem nich......dann beweis es mal.

ich würde die jacke jedenfalls nicht zurückschicken. lass dann mal hörn wie die sache ausgeht.....

viel glück
eskimo Erstellt: 16:25 am 8. April 2005
Habe ihm jetzt folgende e-mail geschickt!


Ich gebe Ihnen jetzt noch ein letztes mal Zeit bis morgen früh, mir die 100%ige Zusage zu geben, dass Sie mir das Geld zurücküberweisen!
Ich habe bereits mit meinem Anwalt telephoniert, sollten Sie das Geld nicht zurücküberweisen, erstelle ich sofort folgende Strafanzeigen gegen Sie:

a) Strafanzeige stellen wegen Warendeliktes bzw.Betrug
gem. § 263 StGb. Begründung: Sie bietet Originale an und liefern
Fälschungen.  Die Strafanzeige wir  in Einheit mit Diebstahl gem 248a StGb erfolgen! Begründung:
Sie haben mein Geld, dass sie zurücküberweisen müssen (laut
BGB § 439), weigern sich allerdings.

b) Eine zweite Strafanzeige wegen allgemeiner Markenpiraterie,
strafbar gem. § 263 StGb und § 143 MarkenG.



Die Anzeige ist übrigens innerhalb ein paar Minuten erstellt:
http://www.polizei.hessen.de/internetzentral/broker.jsp?uMen=ffd70986-9c3a-6001-03e0-7e7b48205846&invalidateus=true&sid=1763107095




Sollten Sie mir im Übrigen nicht bis spätens morgen mittag auf diese e-mail geantwortet haben, werde ich den Sachverhalt so auffassen, dass Sie
mir mein Geld nicht zurückerstatten werden.
Die Folgen habe ich ja bereits oben geschildert!



Mfg
Roland Kirsch





Mal sehen, wie er reagiert!
Denke aber mal, er wird nicht weiter reagieren, es ist schon die zweite  mail dieser Art, die ich Ihm schicke!
(Nach der zweiten hat er mir zugesagt, dass Geld zurück zu überweisen, aber erst nachdem ich Ihm die Jacke zurückgeschickt habe.)
Portokosten will er nicht erstatten.

Ausserdem habe ich mich geweigert, die Jacke zurückzuschicken, ohne vorher das Geld erhalten zu haben. (Begründung: Mir würde bei einer Anzeige ein wichtiges Beweismittel fehlen).


eskimo Erstellt: 16:10 am 8. April 2005
Er will, dass ich die Jacke zurückschicke, dannach will er mir das Geld für die Jacke überweisen!

Werde ich aber nicht machen.
Erst nach Vorab Überweisung!


Ich stelle jetzt online mal ne Anzeige, und teile ihm dass dann mit!
Ich sage ihm dann, ich würde sie zurückziehen, wenn ich das Geld erhalten habe. (Dann werde ich aber nur eine Anzeige, nicht alle zurückziehen).


Die 56€ einzuklagen lohnt sich wohl nicht wirklich!
Sehe ich dann halt als Lehrgeld an!
Hauptsache der Typ bekommt nen mächtigen "Arschtritt".
Ino Erstellt: 15:47 am 8. April 2005
Achja wenn du das machst

b) Zweite Strafanzeige stellen wegen allgemeiner Markenpiraterie,
strafbar gem. § 263 StGb und § 143 MarkenG.


dann musste die jacke abgeben!  versuch zuerst das ding bei dem typen zurückzugeben und sieh zu das du dein geld wiederbekommst!
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