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Beitragsrückblick für (die neuesten Beiträge zuerst)
NWD Erstellt: 18:37 am 5. April 2005
Na ja aber es wäre schon besser wenn man einen passenden Ersatzreifen am Start hat denn wenn der eigentlich gleich ist in den Dimensionen dann gelten imho keine Einschränkungen

Man wo kann man sowas nachlesen?
DarkFacility Erstellt: 17:19 am 5. April 2005

Zitat von NWD um 15:30 am April 5, 2005
Wo hier gerade von Reserverad gesprochen wird

Bei uns steht die Tagen nen Reifenwechsel an.. Dann muss man doch auch das Reserverad wechseln oder? ( Auch wenn man bei gleicher Reifengrösse bleibt ? )




:lol: wenn das reinpasst :lol:
normal nicht, bei meiner freundin, die hat alu's drauf und das is ne 15" und das ersatzrad hat 13", für ein paar kilometer wird da keiner was sagen, zumal es auch notreifen gibt, die in der breite wesentlich dünner sind (hier gibt es spezielle auflagen, z.b. höchstgeschw. 50 oder so)

im allgemeinen gilt: reserverad :wayne:
nur wenn du schlechte erfahrung gemacht hast und jeden tag den reifen brauchst, sollte man den drinne haben, ansonsten isser nur unnötiger balast :thumb:
NWD Erstellt: 15:30 am 5. April 2005
Wo hier gerade von Reserverad gesprochen wird

Bei uns steht die Tagen nen Reifenwechsel an.. Dann muss man doch auch das Reserverad wechseln oder? ( Auch wenn man bei gleicher Reifengrösse bleibt ? )
DEADTHC Erstellt: 11:48 am 5. April 2005
Info: Reifenpannenset

Dunlop IMS Das habe ich im Kofferraum, es besteht aus einem kleinen 12-V-Kompressor und einer Flasche mit Dichtungsmitteln auf Latexbasis.

ist auf jedenfall besser und einfacher als bei regen einen reifenwechsel durchzuführen ... nur "spray" würde ich nicht benutzen, weil wie bekommt man die luft in den reifen ... die sprays sind meistens nur zum abdichten da ...

Vorallem bei BiFuel Fahrzeuge fällt meist das Reserverad dem Zusatztank zum Opfer ... :blubb:
poschy Erstellt: 11:23 am 5. April 2005
Dann ist Gut.
Wollte nur auf Nummer sicher gehen. Das mir die Polizei nix kann!
Die neuen Reifen sind denke ich mittlerweile so zuverlässig und selbst wenn.. bei ner panne reicht denk ich das spray so oder so um noch zur nächsten tanke bzw nach hause zu kommen.
Nen neuen Reifen muss ich dann so oder so kaufen.

Werde dann nen Subwoofer in den ersatzradkasten bauen :p
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Kosmonautologe Erstellt: 8:35 am 5. April 2005
Gab vor n paar Wochen ne Sendung auf glaube DSF :noidea:, da wurden Reifen von Kleber :noidea: vorgestellt. Da fuhr der Moderator über n Nagelbrett und nix ist weiter passiert.
Das ganze soll es dann für lediglich ~ 10 Euro Mehrkosten pro Reifen  zu kaufen geben.

Nicht zu verwechseln mit Reifen bei denen man nur nch 80 fahren darf, nachdem die Luft raus ist
ocinside Erstellt: 8:05 am 5. April 2005
@Dark die schenken dir aber doch kein Ersatzrad :lol:

Also ich würd's mir 3x überlegen, ob ich ohne Ersatzrad bzw. ohne Reifen mit Notlaufeigenschaften durch die Welt reise - hatte schon mehrmals eine Reifen-Panne und war mehr als froh, daß ich ab und zu auch mal den Luftdruck vom Reserverad überprüft hatte :lol:
Zudem dauert der Wechsel des Rads ca. 5 Minuten und das Warten auf den ADAC gewiss das 10-Fache, wobei die eben nur abschleppen (oder DEIN Reserverad montieren :lol: ) und keinen Lkw mit neuen Reifen dabei haben
Ob die Sprays was taugen, kann ich aus eigener Erfahrung leider nicht sagen, aber für'ne kurze Strecke mit niedriger Geschwindigkeit :snore: wird's wohl langen, wenn du eine ausreichend große Dose davon mitnimmst.
DarkFacility Erstellt: 6:55 am 5. April 2005
ersatzrad ist definitiv keine pflicht, dass jedes auto nen ersatzreifen an board hat kommt aus der steinzeit, als die reifen noch nicht so zuverlässig waren...ich hab meins rausgeschmissen, ist nur unnötiger balast, hatte auch noch nie ne panne, und falls das mal der fall is, ruf ich den adac an, für sowas zahlt man ja die beiträge :thumb:
darkcrawler Erstellt: 2:46 am 5. April 2005
genau so isses, EsRad ist keine pflicht
kammerjaeger Erstellt: 1:02 am 5. April 2005
Auszug aus der StVZO:

§ 31b Überprüfung mitzuführender Gegenstände.

Führer von Fahrzeugen sind verpflichtet, zuständigen Personen auf Verlangen folgende mitzuführende Gegenstände vorzuzeigen und zur Prüfung des vorschriftsmäßigen Zustands auszuhändigen:

1. Feuerlöscher (§ 35g Abs. 1),
2. Erste-Hilfe-Material (§ 35h Abs. 1, 3 und 4),
3. Unterlegkeile (§ 41 Abs. 14),
4. Warndreiecke und Warnleuchten (§ 53a Abs. 2),
5. tragbare Blinkleuchten (§ 53b Abs. 5) und windsichere Handlampen (� 54b),
6. Leuchten und Rückstrahler (§ 53b Abs. 1 Satz 4 Halbsatz 2 und Abs. 2 Satz 4 Halbsatz 2),
7. Scheinwerfer und Schlussleuchten (§ 67 Abs. 11 Nr. 2 Halbsatz 2).


Wobei einige Punkte nur für manche Fahrzeuge gelten (z.B. 1., 3. + 5.).
Aber von einem Ersatzrad ist keine Rede.

Quelle und Details: klick
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