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PinkAgainstAll Erstellt: 9:53 am 20. Feb. 2005

Zitat von spocky1701 um 17:26 am Feb. 19, 2005
Die ware ist aber noch gar nicht ganz gekauft... nur zu 92/20stel
Naja... Mal sehen.
Obs was bringt sich die ABGs nachträglich geben zu lassen ?



würde ich auf jeden fall machen... obwohl du dich damit jetzt natürlich auch aufn arsch setzen kannst... weist ja niht wie 'flexibel' die mit ihren agbs sind...
CREON Erstellt: 2:43 am 20. Feb. 2005
frag halt ob die dir einen gutschein geben können oder so...
spocky1701 Erstellt: 17:26 am 19. Feb. 2005
Die ware ist aber noch gar nicht ganz gekauft... nur zu 92/20stel
Naja... Mal sehen.
Obs was bringt sich die ABGs nachträglich geben zu lassen ?
cpukiller Erstellt: 22:49 am 18. Feb. 2005
mh nachdenken wer eine ware anzahlt geht ein kaufvertrag ein und kann nicht so einfach davon zurück treten
PinkAgainstAll Erstellt: 22:42 am 18. Feb. 2005
man darf die agbs einsehen, keine frage und die würde ich mir auch sofort in so einem fall geben lassen...

ausserdem hätte ich die 20 euro nicht bezahlt wenn ich mir nicht sicher gewesen wäre dass ich das auch wirklich will... der fall dass das ding nicht passt kann imemr sein und dann müssen die das kleid ja doch zurückschicken und von daher sind die 20 euro völlig sinnlos...
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Kosmonautologe Erstellt: 21:21 am 18. Feb. 2005
also für mich hat der ladeninhaber recht mit seiner forderung.

schließlich hat der auch kosten durch die bestellung.

p.s.

meine mutter hat mal n möbelstück in einem laden angeschaut und dachte sie würde es nur unverbindlich bestellt haben/s ichn angebt machen lassen, zum verbindlichen kaufen müsste sie noch zur kasse gehen.

als sie dann das gleiche möbelstück in einem anderen laden gesehen hat - billiger - hat sie dann da auch noch gekauft. war sogar ne tochterfirma wie sich rausstellte.

nach ein paar tagen kamen 2 stück per möbelspedition an, immerhin pro stück 400 dm.

no chance, höhstens kulanz aber die gabs nicht

(Geändert von Kosmonautologe um 9:47 am Feb. 19, 2005)
spocky1701 Erstellt: 21:11 am 18. Feb. 2005
Nicht zwangsweise

In diesem Fall wäre "Laut werden" nur ein geschickt eingesetztes Mittel der Verhandlung, um eben auch die Aufmerksamkeit anderer Kunden auf das Thema zu ziehen und die Ladeninhaber so zu bedrängen.
Wierd aber wahrscheinlich kaum funktionieren, da in diesem Laden eh nur 3 Leute rein passen und nur vereizelt Leute drin sind :blubb:
Gibtnix Erstellt: 21:02 am 18. Feb. 2005
also laut werden würde ich auf gar keinen Fall!!! Das ist normalerweise nämlcih nur ein Zeichen dafür, dass man keine Argumente mehr hat:thumb:
CREON Erstellt: 20:24 am 18. Feb. 2005
typischer fal von saftläden.
such dir entsprechende texte im internet die gegenteiliges sagen und zeige sie vor.
lass dir den geschäftsführer kommen, sage ruhig, was du mittlerweile von dem laden, in dem du gerne eingekauft hast hälst, dass sie dich verarscht haben, denn eine kleidbestellung wird meist nicht unmittelbar getätigt, zudem ist sie laut dem fernabsatzgesetz (war ja eine fernbestellung) rückgängigmachbar, das kleid wird schließlich nicht extra für dich angefertigt, sondern wird so oder so geliefert und kann auch weiter verkauft werden.
ich denke du bist im recht, das ist keine frage. probleme wirds nur geben denen das zu klar zu machen, ohne dass du die nächsten wochen nichts anderes zu tun hast.
werd ruhig laut und zieh vielleicht sogar andere kunden mit rein, damit diese sich zu dem fall äußern, sodass der laden merkt, wer nunmal den umsatz in dem laden bringt...
spocky1701 Erstellt: 20:03 am 18. Feb. 2005
Also ausgehängt war da nix...
Zumindest keine ABGs!

Und wenn da welche ware, dann nicht sichtbar...
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