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Beitragsrückblick für (die neuesten Beiträge zuerst)
darkcrawler Erstellt: 16:42 am 15. Dez. 2004

Zitat von QnkeI am 15:06 am Dez. 14, 2004
@dark

es ging ums zurücksenden gemäß FAG.



naja und? bei privatpersonen nicht anwendbar
DarkFacility Erstellt: 17:07 am 14. Dez. 2004

Zitat von QnkeI am 23:38 am Dez. 13, 2004
Hätteste dich mal früher gemeldet. Er hat nichts davon gesagt, das Rücksendung nach Fernabsatzgesetz ausgeschlossen ist :blubb: Pech gehabt.



innerhalb von 14 tagen nach erhalt der ware :thumb:
und das auch nur von einem unternehmer
QnkeI Erstellt: 15:06 am 14. Dez. 2004
@dark

es ging ums zurücksenden gemäß FAG.
darkcrawler Erstellt: 0:53 am 14. Dez. 2004

Zitat von QnkeI am 21:46 am Dez. 13, 2004
wenns nich funzt >zurück senden. Wenn er die Rücksendung nicht explizit ausgeschlossen hat.

Gib doch ma den Link zur Auktion...

Dann kann man da genauer helfen.



son schmarn

1. nix FAG als privatperson
2. hat der riegel nicht nachweislich einen defekt hättest vielleicht gemerkt, wenn du mal alles gelesen hättest und nicht nur wild posten



(Geändert von darkcrawler um 0:54 am Dez. 14, 2004)
AlexW Erstellt: 23:55 am 13. Dez. 2004
fernabsatz gilt aber nicht bei verkauf durch privatpersonen und wenn doch dann isses neu:blubb:
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QnkeI Erstellt: 23:53 am 13. Dez. 2004
Seit es das Fernabsatzgesetz gibt :thumb:

Da würde einfach ein "Keine Rücksendung" reichen. Aber das hat er NICHT geschrieben.
AlexW Erstellt: 23:48 am 13. Dez. 2004
@Qnkel halllooooooooo

seit wann muss man das explizit erwähnen ???:blubb:
QnkeI Erstellt: 23:38 am 13. Dez. 2004
Hätteste dich mal früher gemeldet. Er hat nichts davon gesagt, das Rücksendung nach Fernabsatzgesetz ausgeschlossen ist :blubb: Pech gehabt.
WiseGuy Erstellt: 22:21 am 13. Dez. 2004

Laut der neuen EU-Regelung muss ich an dieser Stelle darauf hinweisen, dass dieser Artikel gebraucht von privat verkauft wird und aus diesem Grund jeglicher Garantieanspruch entfällt.
Privatverkauf:
Mit der Abgabe eines Gebotes erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, auf gebrauchte Artikel ohne Gewährleistung zu bieten. Da es sich um Einzelstücke handelt, werden der Gewährleistungsfall, Nachbesserung, Minderung sowie Reparatur oder Umtausch einvernehmlich ausgeschlossen.


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Also da hast du leider keinen Anspruch auf Nachbesserung. Aber ich würde erstmal sicher gehen ob der Ram defekt ist. Frag mal in den PC-Läden in deiner Umgebung, ob sie den Ram testen können. Meistens nehmen die dafür kein Endgeld.
dolly0190 Erstellt: 21:51 am 13. Dez. 2004
URL Link zur ebay Auktion
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