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gottkaju Erstellt: 10:40 am 6. Juli 2004


>>>Medien pornographischen Inhaltes und Sexartikel

wieso das nicht?  Ist ebay nur für Kinder zugänglich?



Dürfen aus Gesetzlichen gründen nicht Angeboten werden.
1.wegen Jugendschutz den es kann auch vorkommen das ein Kind dies ersteigert im nahmen seiner Eltern!!!!
2.Will man damit vermeiden das Kinderpornographie veräußert wird und damit würde Ebay sich auch strafbar machen

Wen ein Gesteigerter Artikel nicht bezahlt wird hat man natürlich die Möglichkeit die gebühren von Ebay zurück zu verlangen, um einen Betrug auszuschließen wird der Käufer gebeten eine E-Mail zurückzusenden um zu bestätigen ab das geschärft abgeschlossen wurde.

MfG gottkaju
SirHenry Erstellt: 18:54 am 5. Juli 2004
ROFL ????????

>>>Beschreibbare Medien (CDs, MCs, DVDs, Videobänder)

hä? letztens hat mir mein Kumpel gezeigt wie günstig bei eBay DVD-R´s sind im vergleich zu Mediamarkt und Co..

>>Flugtickets, Eintrittskarten

Hää????? Fussball/Konzerttickets werden doch zu Mass bei Ebay vertickert.

und Flugtickets etc.. kann man auch als "GewinnGutscheine" aushängen.


>>>Medien pornographischen Inhaltes und Sexartikel

wieso das nicht?  Ist ebay nur für Kinder zugänglich?
maxpayne Erstellt: 18:35 am 5. Juli 2004
und solange die eigentümer und entwicker dieser spiele keine verbote in ihren nutzungsbedingungen haben, die es halt verbieten, geld mit beispielsweise accounts o.ä. zu machen, ist es bei ebay durchaus erlaubt. ebay verdient dabei natürlich eine menge mit!

HIER noch eine liste von ebay mit verbotenen/fragwürdigen und anderen artikeln, die bei ebay nicht unbedingt erlaubt sind! :wusch:
Eisenblut Erstellt: 18:30 am 5. Juli 2004
Diese Auktionen sind dann nach ebay-Regeln erlaubt, wenn die Abwicklung nachher nicht per Mail, sondern per Post mittels Ausdruck oder Diskette/CD erfolgt.
SirHenry Erstellt: 18:14 am 5. Juli 2004
Danke für die Infos - werd ich gleichmal weiterleiten.

Allerdings ist das mit den  Virtuellen Artikeln doch ein Witz oder?
die machen nämlich bei eBay einen RIESEN Anteil aus

gugt mal was unter Internetspiele zu finden ist:

http://games.listings.ebay.de/Internetspiele_W0QQfromZR4QQsacategoryZ1654QQsocmdZListingItemList

Da werden virtuelle Spielaccount und virtuelle Spiel-"gegenstände"  in Masse vertickert. Einige Aritkel sogar für MEHRERE HUNDERT Euronen.
....
:blubb:
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maxpayne Erstellt: 17:50 am 5. Juli 2004
tach SirHenry!

HIER erstmal eine ausflistung der ebay-gebühren, die beim einstellen jedes artikels in rechnung des verkäufers gestellt werden.  da der artikel augenscheinlich für ~26€ verkauft wurde, bekommt ebay eine verkaufsprovision i.H.v. 5% (~1.30€) , da der artikelendpreis unter 50€ lag. dazu kommen noch die einstellgebühren und ggf. zusätzliche kosten bei speziellen einstellungen (die mr. X aber auch angezeigt bekommen hat, als er den artikel einstellte).

zu der erstattung der vollen kosten:
"Umgang mit unzuverlässigen Käufern" ist das richtige stichwort! dort wird recht gut erklärt, wie man in 4 schritten an sein geld kommt, so muss ich es nicht mehr erklären. ich kann dir aber noch sagen, dass sich alleine die fristen über fast einen monat hinziehen und dann muss man noch auf die erstattung der kosten warten (vorausgesetzt man leitet jeden schritt sofort ein, wenn es möglich ist).
Jack the Ripper Erstellt: 17:38 am 5. Juli 2004
1. Ich würde mich in dem Fall nicht en Ebay wenden, da diese Auktion gegen  den Regeln von Ebay verstößt. Man darf keine virtuellen Sachen versteigern. Alles muss verschickt werden.

2. Ebay wird mit Sicherheit Gebühren verlangen, da sonst jeder Honk behaupten würde, der Deal sei nicht zusatande gekommen:blubb:
SirHenry Erstellt: 17:19 am 5. Juli 2004
Danke für die schnelle Info.

Aber wie ist das wenn das meinem Kumpel jetzt egal ist? und ihm das zu viel arbeit macht da ne Mahnung etc. zu schreiben?

Ich meine will eBay trotzdem Gebühren dafür?  Wenn ja - KANN es ihm ja gar nicht egal sein ... oder?
dergeert Erstellt: 16:53 am 5. Juli 2004
er muss dem käufer erst 2 zahlungserinnerungen schicken, dann verwarnung schicken, dann kann er geld von ebay zurückverlangen.
Eisenblut Erstellt: 16:53 am 5. Juli 2004
Du hast einen rechtsgültigen Vertrag mit dem Käufer und kannst ihm erst zwei Mahnungen und dann einen Gerichtsvollzieher auf den Hals hetzen. Er muss zahlen. Nach den Mahnungen musst du dich an dein Amtsgericht wenden. Einfach da anfragen, die kennen sich aus und müssen dich kostenlos beraten.
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