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CMOS
Erstellt: 16:20 am 4. Mai 2004
Zitat von abie1968 aus berlin am 23:59 am April 30, 2004 nach meiner ansicht haste nen sch**** hast es verborgt ! somit greift die haftpflicht nicht so
besser wäre wenn du angibtst
party gemacht voll und er unachtsam dagegen gestoßen ! Dann greift se wieder !
Sie greift aber nich bei hilfeleistung und verborgen!
es soll ja auch die versicherung desjenigen zahlen, der den mixer (mischpult) ausgeliehen hat !! lesen +verstehen
grundsätlich behält sich jede vers. das recht vor, den schaden reparieren zu lassen. erst wenn das nicht geht (totalschaden) oder teurer wie ein neugerät ist, dann wird der kaufbetrag erstattet (und nicht der zeitwert!) ... hope i helped
CREON
Erstellt: 1:08 am 4. Mai 2004
ich glaub mit mixer ist nicht das haushaltsgerät gemeint ^^ gibt da auch noch elektronische geräte, die genauso heißen
tjh
Erstellt: 9:19 am 2. Mai 2004
also bei dem 9210 war die reperatur ~550öre und es genügten bilder des schadens von dem shop ders reparierte, er musste nur nen schrieb dazulegen....... blablabla er garantiert das das handy auf dem bil das entsprechede handy ist und er konnte nur pics hergeben da das handys gerade bei nokia in der reperaturwerkstatt liegt!
die versicherung hat zwar gemurkst, aber se haben gezahlt............
skater
Erstellt: 21:32 am 1. Mai 2004
und son einfacher mixer kost ja um die 30€
abie1968 aus berlin
Erstellt: 19:26 am 1. Mai 2004
nach meinem letzten wissens stand wird die Versicherung erst aufmerksam wenn der schaden über 150€ geht dann prüfen se richtig!!
aber naja so machen es viele und es juckt weniger.. zum. die geschädigten..
skater
Erstellt: 18:13 am 1. Mai 2004
dann sag halt er hat das ding ausversehen runtergeschmissen, als er bei dir in der küche nen sprudel holen wollte
abie1968 aus berlin
Erstellt: 23:59 am 30. April 2004
nach meiner ansicht haste nen sch**** hast es verborgt ! somit greift die haftpflicht nicht so
besser wäre wenn du angibtst
party gemacht voll und er unachtsam dagegen gestoßen ! Dann greift se wieder !
Sie greift aber nich bei hilfeleistung und verborgen!
maxpayne
Erstellt: 18:03 am 30. April 2004
@skater ich schrieb ja auch extra:
[...] kann dann "theoretisch" der aktuelle neupreis auf dem markt [...]
@tjh stimmt, an einen kostenvoranschlag habe ich noch nicht gedacht. wenn ich also die rechnung vorweise und ich vielleicht den betrag gutgeschrieben bekomme, muss ich dann den mixer an den schadensverursacher abgeben?? das problem ist nur, dass ich den mixer für einen sehr guten preis bekommen habe und mir vom rechnungbetrag nicht annähernd einen neuen kaufen könnte
vor längerer zeit hatte ein kollege von mir auf einer LAN meinen plextor-brenner aus versehen kaputt gemacht. seine versicherung zahlte mir den vollen kaufpreis zurück und ich behielt den brenner (nur die schublade war angeknackst). *hmm*
tjh
Erstellt: 15:59 am 30. April 2004
theoretisch reich nen kostenvoranschlag der reperatur, dann bekommste aber nur das, mir technung bekommste ganzen wert, haben wir ma gehabt mit nem nagelneuen 9210i
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