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Megaturtel Erstellt: 22:32 am 12. April 2004
Also nach den 18 Monaten erlischt ein vielleicht noch vorhandenes TÜV  oder ASU Gutachten und muss auf jeden fall vor der neuanmeldung durchgeführt werden!

Aber eigentlich ist es ja auch logisch, denn nach 24Monaten braucht das Fahrzeug eh neuen TÜV/ASU falls es kein Neuwagen war!

Bei der Vorrübergehenden Stilllegung (bis 18Monaten) kann man danach auch sein Kennzeichen weiternutzen! Deshalb nicht so teur, da kein super großer Verwaltungsaufwand! Geht natürlich nicht wenn der Besitzer gewechselt wird.

Cu Meg
Ratber Erstellt: 16:16 am 12. April 2004
Aha.

Ab 18 Monate is die Zulassung komplett wech und nen Teures Gutachten ist fällig.

Ok,das kenn ich noch von früher.

Das mit den 6 Monaten ist die Geschichte mit den Versicherungen die da über 6 Monate abstriche machen.

Tüv und ASU gelten bis zum angegeben Zeitpunkt und müssen ggf. neu gemacht werden.



Ok,dann bin ich im Bilde.

Laß dir die Papiere Zeigen und achte drauf wann der Vogel das letztemal zugelassen war und ob Tüv und ASU nicht allzulang her sind.

Leider versuchene derzeit viele ihren Schrott nochmal zu verhökern um die Entsorgungsgebüren zu sparen.

Ohne Frischen Tüv oder begutachtung (Kost 50-75€) würd ich nix nehmen.

Sonst kann man ja auch gleich auffem Essener Automarkt am Kino kaufen :lol:


@Postguru

Das ist der Erste link und sagt nicht viel aus.

Weiter unten gibbet mehr Infos.

Postguru Erstellt: 16:15 am 12. April 2004
 Beschreibung
Die Zulassung eines Kraftfahrzeugs kann durch seine Stillegung unterbrochen werden. Die vorübergehende Stillegung wird aus unterschiedlichen Gründen gewünscht. Häufigster Fall ist der Verkauf des Fahrzeuges. Bis ein neuer Käufer gefunden ist, wird die Kfz.-Steuer und Versicherung gespart. Ein weiterer Hauptgrund ist die Stillegung über das Winterhalbjahr von Motorrädern, Wohnwägen und Cabrios. Das Kraftfahrzeug kann auch endgültig aus dem Verkehr zurückgezogen werden. (Für Wiederzulassung siehe das entsprechende Produktblatt).


Fristen
Die vorübergehende Stillegung ist auf 18 Monate befristet. Wird das Fahrzeug dann nicht zugelassen, gilt es als endgültig aus dem Verkehr zurückgezogen und die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt.


Erforderliche Unterlagen
Vorzulegen sind: Fahrzeugbrief, Fahrzeugschein, Amtliche(s) Kennzeichen.
Sie erhalten von der Zulassungsbehörde eine Abmeldebescheinigung.


Kosten
Stillegung

   * innerhalb
   * des eigenen Zulassungsbezirks: 5,10 EURO außerhalb
     des Zulassungsbezirks: 10,20 EURO zuzüglich Gebühr des Kraftfahrt-Bundesamtes


Rechtsgrundlagen
§ 27 StVZO und Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr
Ratber Erstellt: 16:06 am 12. April 2004
Gute Idee

Warum is mir das jetzt mnicht eingefallen ? :dontknow:


Bestimmt weil ich noch nix gefuttert hab :lol:
Slidehammer Erstellt: 16:03 am 12. April 2004
...oder mal googeln kfz stilllegung vorübergehend bestimmungen
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Ratber Erstellt: 16:00 am 12. April 2004
Also 18 Monate glaub ich nicht.

Das ist viel zu lang.

Wie gesagt, moregen inne Fahrschule oder bei der Zulassungsstelle nachdragen (Mußte ja eh hin)
sbz24 Erstellt: 15:51 am 12. April 2004
nein nein die karre ist laut papier vorübergehend stillgelegt und es liegt dann nur ein halterwechsel vor.
Soweit bin ich mir sicher.
Ich glaube aber nach 18 monaten muss es komplett neuzugelassen werden inkl tüv. Lasse mich aber gerne eines besseren belehren.

Edit:
Schilder hat der typ natürlich, nur dass da der berliner Bär abgerubbelt ist.

greetz

(Geändert von sbz24 um 15:52 am April 12, 2004)
jogoman Erstellt: 15:13 am 12. April 2004

Zitat von Postguru am 14:23 am April 12, 2004
da es still gelegt worden ist ..sind ja keine Nummernschilder dran .. d.h. es ist nicht erkenntlich das es tüv/asu hat .. also neuanmelden und tüv/asu machen lassen ..  



blos weil die karre stillgelegt is können doch noch die nummernschilder drann sein...
Ratber Erstellt: 15:03 am 12. April 2004
Haste keine TÜV/ASU bescheinigungen von der Karre ?

Wenn da an Papieren garnix oder nur Kuddelmuddel vorhanden ist dann vergiss die Karre.

Hast nur ärger damit.
boeder Erstellt: 14:27 am 12. April 2004
hmm...ist ja kacke :-) sprich wenn nen auto keine nummernschilder hat, muss er wieder neu durch den tüv/asu durch *upps* danke für die info
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