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Philipp Stottmeister |
Erstellt: 8:09 am 28. Feb. 2004 |
Na dann mach mal n neues Bios rein, bin gespannt
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sbz24 |
Erstellt: 23:54 am 27. Feb. 2004 |
roewe, dann mach es doch ist dann 170 wert greetz |
roewe |
Erstellt: 23:42 am 27. Feb. 2004 |
lol, bios rein, isse 170 wert! nix da! für 135€ + porto isse deine! röwe |
Philipp Stottmeister |
Erstellt: 22:17 am 27. Feb. 2004 |
Ich geb dir noch 50€für die defekte FX!! Wenn du sie loswerden willst, meld dich mal: kastekniv@freenet.de
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roewe |
Erstellt: 21:47 am 27. Feb. 2004 |
thx @ all! röwe |
Blackshark |
Erstellt: 18:23 am 27. Feb. 2004 |
Die FX kannste mir schicken, ich würde dir ein neues BIOS drauflöten, wenn du mir das BIOS besorgst...also einen neuen Baustein, und mir die ''Rückportokosten'' erstattest! |
Bliemsr |
Erstellt: 17:51 am 27. Feb. 2004 |
Ich resümiere und schmücke mit Paragraphen Karte 1 ist hopps gegangen. Du hast sie zurückgebracht und der Händler hat dir eine neue gegeben, ohne Erklärung. Wenn man ein defektes Gerät zum Händler bringt und er es durch ein neues ersetzt kannst du davon ausgehen, dass es sich hier um einen Umtausch gem. Paragraph 439 Abs. (1) BGB handelt (Nacherfüllung). Die neue Karte ist nach Aushändigung dein Eigentum. Der Händler hat dich NICHT aufgeklärt, dass es sich NICHT um einen Umtausch handelt. Er hätte es tun sollen. Wenn er dir etwas "unter Vorbehalt" aushändigt, darf er dir diesen Vorbehalt natürlich nicht verschweigen! So einfach. Da dieser "Vorbehalt" nie mündlich oder schriftlich mitgeteilt wurde, hat der Händler und schon gar nicht Aopen irgendwelche Chancen. Ich erwähne dies, weil das ganze eigentlich nur zwischen dir und dem Händler stattfinden darf. Den Vertrag hast du mit dem Händler, und er mit dir. Egal, was Aopen sagt, das darf, das muss dir am Anus vorbeigehen (sorry). Pass aber lieber auf, dass du nichts unterschreibst. Zum Thema "Reparatur": Du hast niemanden jemals aufgefordert, die Karte zu reparieren. Haben sie es trotzdem getan, ist es ihr Pech, sie dürfen es dir niemals in Rechnung stellen. Zitiere in deiner Antwort den Paragraphen § 241a Abs (1) BGB. Unbestellte Leistungen brauchst du nicht zu bezahlen. Dann bitte die Jungs nochmal, in Paragraph § 263 StGB reinzuschauen und zu überlegen, ob der Vorwurf des "Betrugs" begründet werden kann. Nach dieser Analyse hast du wohl gemerkt, dass die Chancen für deine Gegner sehr schlecht stehen. Sie versuchen es auf die krumme Tour, sie haben keine rechtliche Grundlage, sie wollen dich nur einschüchtern. Alles, was von Aopen kommt, solltest du ignorieren. Mit denen hast du nichts zu tun. Das Ding ist zwischen dir und dem Händler. Und dort gilt "das war ein Umtausch gem. § 439 (1) BGB, denn er hat ja nichts gegenteiliges gesagt oder einen Vorbehalt geäußert". Schluss jetzt. Das sollte reichen. (Geändert von Bliemsr um 17:54 am Feb. 27, 2004) |
Gibtnix |
Erstellt: 17:43 am 27. Feb. 2004 |
Zitat von Slidehammer am 16:44 am Feb. 27, 2004 Trotz allem: wer flasht auf ne Ersatzkarte nen anderes Bios wenn er nicht weiss, ob der Garantieantrag der 1. Karte durchgeht? Mann, Sachen gibts.... die paar Wochen hättest Du auch mal ohne Graka-OC leben können, jetzt musst Du ja auch mit zwei kaputten Karten Leben, die Du beide selbst zahlen sollst und musst dazu noch ne 3. kaufen...
| Das würd ich aber auch ma sagen; etwas leichsinnig war das schon von dir... (Geändert von Gibtnix um 17:35 am März 3, 2005) |
Slidehammer |
Erstellt: 16:44 am 27. Feb. 2004 |
Trotz allem: wer flasht auf ne Ersatzkarte nen anderes Bios wenn er nicht weiss, ob der Garantieantrag der 1. Karte durchgeht? Mann, Sachen gibts.... die paar Wochen hättest Du auch mal ohne Graka-OC leben können, jetzt musst Du ja auch mit zwei kaputten Karten Leben, die Du beide selbst zahlen sollst und musst dazu noch ne 3. kaufen... |
skater |
Erstellt: 15:52 am 27. Feb. 2004 |
dark hat da recht: woher sollst du wissen, ob es garantie is oder net? als laie kann man das ja net entscheiden ich hatte mal einen ähnlichen fall: hab nen AMD Athlon Thunderbird 800Mhz bei K&M bestellt.. eingebaut, gingt 20min udn dann nichts mehr... also wieder zurückgebracht zu K&M... der verkäufer hat das ding noch säuberst mit der Lupe auf beschädigungen (mechanische) untersucht, und mir dann nen neuen mitgegeben... so... ein 3/4 Jahr später (!) kam dann ne mail von K&M, dass ich den prozzie zahlen soll, weil die ihn zu AMD eingeschickt haben, und dass die festegstellu haben, dass der mechanisch beschädigt war. dann hab ich denen zurückgeschrieben, dass ich den prozzie einen tag hatte, und K&M den prozzie 274tage hatte. wo is dann warscheinlicher dass er kaputt geht? naja... seitdem kam nichts, und K&M beliefert mich weiterhin mit hardware |
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