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BlackPixel Erstellt: 22:13 am 4. Jan. 2004
Nein. Wenn Du ein austauschgerät bekommst hast du noch die restgarantie deines gerätes oder maximal 90 Tage. Ich würde mich mit der RMA nummer an den Hersteller wenden!
Pidel Erstellt: 20:40 am 4. Jan. 2004
Hallo allerseits

ich hab mal ne frage, gibt es bestimmte fristen, die die händler oder herrsteller nachkommen müssen in sachen garantieleistungen? ich meine ich hab nun meinen brenner schon 3 monate unterwegs, ende ist nicht in sicht. ich hab schlimmstenfalls mit 6 wochen gerechnet

die garantie ist gleich abgelaufen und ich hab das gerät immer noch nicht zurück. wie sieht es aus, werden die rma zeiten an die garantiezeiten angehängt?

sorry hab nichts passendes gefunden.....

mfg
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