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corallus
Erstellt: 12:15 am 24. Dez. 2003
@ Skater
Sorry, vergiss es - das wird mir echt zu Blöd hier. Nix für ungut, wollte Dir ja nur helfen....
Gruss corallus
gipskopf
Erstellt: 10:51 am 24. Dez. 2003
Hi corallus kein problem schreib mir mal wie wir das machen .. ja das schon mist wenn man so lange auf was warten muss... Gruss Tom
corallus
Erstellt: 10:37 am 24. Dez. 2003
Wow gipskopf
Da wäre ich wirklich toll - es geht mir nur um die beschi***** warterei, habe am 6. Dezember bei conix bestellt, am 9. einbezahlt und so wies aussieht haben die die Kohle bis jetzt noch nicht erhalten und mein Kühler und meine Anschlüsse liegen immer noch in Hannover rum
Danke & Gruss corallus
gipskopf
Erstellt: 9:28 am 24. Dez. 2003
bööööhr ihr macht nen stress mit son doofen paket @Markus wenn ich dir mal was schiken soll sage bescheid
Rustaman
Erstellt: 0:26 am 24. Dez. 2003
Zitat von corallus am 21:57 am Dez. 23, 2003 Also bei uns ist die Erklärung für Wert und Inhalt ein grüner Zettel der einem am Postamt "aufgezwungen" wird. Darauf geschrieben wird der Inhalt und der Wert, dann wird der Zettel aufs Packet geklebt.....
Gruss corallus
Jo, heißt auch CN22 bzw 23 (zumindest in der EU).
Zitat von skater am 22:38 am Dez. 23, 2003 naja.. 1. kein EU land, 2. ausland 3. eben die schweiz
Diese Schlussfolgerung, einfach genial. Perfekt wäre es gewesen wenn du es wie folgt gesagt hättest: "Schweiz kein Vertragsstaat der EU, somit Drittland i.S. Art.3 Abs.1 ZK"
Das ganze könnt ihr hier auch nochmal schön vereinfacht durchlesen:
Postverkehr In der Regel werden die Postgebühren in einem Betrag vom Absender der Ware getragen. Für im Postverkehr beförderte gewerbliche Waren werden die gesamten Postgebühren bis zum Bestimmungsort in die Zollwertermittlung einbezogen (Artikel 165 Abs. 1 ZK-DVO), obwohl auch die Kosten der Fracht bis zum Empfänger in der Gemeinschaft enthalten sind. Nicht einbezogen werden Postgebühren, die im Einfuhrland zusätzlich erhoben werden, wie z.B. Zustell- oder Nachnahmegebühren. Bei nichtgewerblichen Wareneinfuhren sind die Postgebühren nicht hinzuzurechnen, sofern der Selbstverzoller diese nicht im Feld Zollwert der Zollinhaltserklärung (Vordruck CN22/CN23) angemeldet hat (Artikel 165 Abs. 2 ZK-DVO). Von den vorstehenden Regelungen sind Sendungen ausgenommen, die von Postexpressdiensten befördert werden (Artikel 165 Abs. 3 ZK-DVO). In Deutschland ist das die Deutsche Post Express GmbH (ehemals EMS-Kurierpost). Solche Postexpressdienste dürfen die Beförderungskosten aufteilen, sodass nur der Anteil der bis zum Ort des Verbringens entstandenen Postgebühren in den Zollwert einbezogen wird.
du brauchst doch nur den schein ausfüllen sonst nüx ...soll ich mal nen photo machen von corallus sein einlieferschein
skater
Erstellt: 22:38 am 23. Dez. 2003
naja.. 1. kein EU land, 2. ausland 3. eben die schweiz
ich geh einfach morgen oder so aufs postamt und frag die fette schnekce hinter dem tresen mal aus
gipskopf
Erstellt: 22:29 am 23. Dez. 2003
Zitat von corallus am 22:26 am Dez. 23, 2003 @gipskopf
Alles OK, hattest ja einiges um die Ohren mit krankem Kind.
..... und einem Skater der ständig nach nem Radiator schreit
Ja, die Saison ist vorbei
Danke & Gruss Markus
Ok hoffe du kannst die Akkus brauchen wo soll das problem sein was in die Schweiz zu schiken?
corallus
Erstellt: 22:26 am 23. Dez. 2003
@gipskopf
Alles OK, hattest ja einiges um die Ohren mit krankem Kind.
..... und einem Skater der ständig nach nem Radiator schreit
Ja, die Saison ist vorbei
Danke & Gruss Markus
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