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skater |
Erstellt: 22:10 am 3. Nov. 2003 |
@creon: verkaufe immer alles einzeln.. das bringt viel mehr!! denn dafür interessiert sich keine sau, ob das MB glaich dabei is oder net... die schauen nur auf den preis... |
CREON |
Erstellt: 21:50 am 3. Nov. 2003 |
Grundsätzlich ja. Nach § 433 I Satz 2 BGB mußt Du "dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln [...] verschaffen." Eine Sache ist mängelfrei, "wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat", bzw. wenn sie sich für die im Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet, ansonsten "wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann." (§ 434 I BGB). Das heißt, der Artikel muß so sein, wie Du es im Auktionstext beschrieben hast. Hast Du dort nichts erwähnt, dann muß die Sache in einem "normalen" Zustand sein (z. B. darf dann ein gelesenes Buch höchstens leichte Gebrauchsspuren aufweisen, allerdings keine ausgerissenen oder vollgekritzelten Seiten). [...] Wenn, dann kopiert doch bitte schon richtig! Da steht etwas von ÜBERGANGSzeit. Das heißt: Wenn ich das Mainboard verkaufe und es ist erst nach 3 Monaten defekt, dann hafte ich nicht dafür. Ich hafte nur dafür, wenn das Mainboard sofort nach Verschicken schon nicht läuft. Er kann mir dann auch erst in 2 Jahren sagen, dass das Mainboard bereits bei Ankunft defekt war. Aber das wird ihm dann keiner mehr glauben. Aber gut, Recht habt in insofern als ich mich demnächst auf diesen Paragraphen berufen sollte und Garantie ausschließe. Nun ja. Da ich eh nur 170 ? dafür bekommen hab (während andere schon 140 Euro nur für den Prozessor bekommen, der ja mit noch viel höheren Geschwindigkeiten läuft (aber nur bei Wasserkühlung, Mainboard x und bei Vollmond während auf RTL die Wiederholung von DSDS läuft (Achtung: Andere Verkaufen das Stepping ABCD statt ADAC, dieses ist weit nicht so gut wie mein Stepping). Na ja, ich werde Ebay nie verstehen. Wenigstens hat sich das Ziplaufwerk intern für 10,50 euro gelohnt. Demnächst sollte ich aber vor Auktionsende @home sein und den Leuten ihre Fragen beantworten. Dann klappts auch mit noch höheren Preisen. creon |
gipskopf |
Erstellt: 20:20 am 2. Nov. 2003 |
@Eisenblut du solltest aber auch mal dein Prof auf dem laufenden bringen oder bist du der große unbekannte mit den schwarzen schuhen |
gipskopf |
Erstellt: 20:17 am 2. Nov. 2003 |
HIER WERDEN SIE GEHOLFEN )))))))) |
Eisenblut |
Erstellt: 20:11 am 2. Nov. 2003 |
@Gipskopf Bitte immer die Quelle angeben. Ist doch schade, dass ein so guter Beitrag dadurch etwas entwertet wird. Zudem steht noch so viel Interessantes bei daea. |
gipskopf |
Erstellt: 19:43 am 2. Nov. 2003 |
du haftest auch als Privatmann ! 2 jahre Garantie wenn du es nicht reinschreibst ! solltest dich erstmal schlau machen ! LESE 4.1.3.2 Ich habe etwas von privat ersteigert. Muß der Verkäufer für Sachmängel haften und wie lange? Grundsätzlich schon. Auch beim privaten Verkauf hat der Käufer ein Recht auf Mängelfreiheit: die in Punkt 4.1.3.1 genannten Ansprüche verjähren grundsätzlich erst nach zwei Jahren (§ 438 I Nr. 3 BGB). Allerdings kann der Verkäufer die Gewährleistung auch vertraglich begrenzt oder sogar ganz ausgeschlossen haben - dies hätte er dann in der Artikelbeschreibung erwähnen müssen ... Unter Umständen kannst Du also nicht einmal dann wie oben beschrieben Nacherfüllung verlangen, wenn Du einen Mangel unmittelbar nach Erhalt der Ware entdeckt hast. Eine Beschränkung der Sachmängelhaftung gilt aber nur für Mängel, die der Verkäufer nicht kennt - wenn er etwas verschweigt arglistig verschweigt, muß er trotzdem haften (§ 444 BGB). Beispiel: es wird eine "ungetestete" Grafikkarte angeboten, für die der Verkäufer die Haftung ausschließt. Ist diese Karte nun in zwei Teile gebrochen worden, was der Anbieter auch erkannt hat, ohne dies jedoch in der Artikelbeschreibung aufgeführt zu haben, so muß er trotz Ausschluß haften. ich denke mal das ist ja jetzt klar oder ansonsten lese mal das BGB |
CREON |
Erstellt: 14:10 am 2. Nov. 2003 |
warum wolltest du den barton denn wieder verkaufen? also das einzige was ich glaube ist, dass ihr diese landläufigen disclaimer für richtig haltet. wenn ich für die garantie aufkommen müßte, dann kann ich das auch nciht mit einem disclaimer verhindern. diese meinung ist zwar landläufig, aber falsch. |
Eisenblut |
Erstellt: 2:16 am 2. Nov. 2003 |
Der Beitrag von Gipskopf kommt direkt vom WDR. Ich denke, dass die genau recherchiert haben, ob man als Privatmann jetzt gewährleisten muss. Ich werde meine ct aber noch mal wälzen. Allerdings scheinst du zu glauben , dass dir hier jemand vor das Schienbein treten will. Dies ist nicht der Fall, ganz im Gegenteil. |
Slidehammer |
Erstellt: 1:14 am 2. Nov. 2003 |
jo, dann machste zu den 140 Euronen von mir aus auch 20 Euro für 2 mal Versand dazu - dann haste als Neupreis noch lange nicht den Preis, den Du dafür gezahlt hast. Ist halt leider so, kaum trägste den Rechner aus dem Geschäft isser nur noch die Hälfte wert... ist ja nix gegen Dich! Ich selbst haben nen Barton noch für 98 Euro gekauft und ihn mit Glück für 88 plus Versand bei Ebay wieder losbekommen... Bundles gehen bei Ebay net so gut, warumauchimmmer... |
CREON |
Erstellt: 0:50 am 2. Nov. 2003 |
Schön das ihr hier die Gewährleistungsansprüche reinschreibt. Aber ich muß als Privatmann keine Garantie geben. NEIN MUSS ICH NICHT. Da gabs mal einen ausdrücklichen Artikel in der CT drüber drin. Höchstens wenn ich viel verkauft hab, dann kann man mich trotz Privatmann als Händler ansehen, da ich sowas regelmäßig verkaufe. Das ist bei mir eindeutig nicht der Fall. Ich hatte für mein Board noch 90 Euro bezahlt, der Prozessor hat mich 95 Euro gekostet. wußte nicht, dass die so im Preis gesunken sind. Man darf aber nicht nur die billigstens Preise heranziehen, dann müßte ich ja auch in zwei verschiedenen Läden doppelt Porto bezahlen. Zudem: Es verkauft kein einziger neben mir ein Mainboard MIT Prozessor, entgegen eurer Aussagen. Ich teste es, wenn es nicht klappt, Pech, aber ich hab doch nix zu verlieren. (Geändert von CREON um 0:51 am Nov. 2, 2003) |
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