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schroe666 Erstellt: 23:26 am 16. Juli 2003
@ longlife

wie is das ganze nu eigentlich ausgegangen malneugierigfrag:lol:
MrSmash Erstellt: 16:05 am 7. Juli 2003
du kannst ihm ja sagen er soll dir die cpu schicken und du testest sie dann aber ihm überweisen würde ich auch nicht
schroe666 Erstellt: 20:26 am 6. Juli 2003
wie ich schon gesagt hab: ZAHL BLOSS NICH er kann ja mal versuchen zu klagen bei nichmal 50 eus ha da steht nen richter nich ma für auf
son fall hab ich auch grad, siehe ebay topic, da hat son arsch bei mir was gekauft obwohl ich ausdrücklich geschrieben hab das ich den artikel nichtmehr verkaufen darf. der will nun wegen 40 eus die er noch nichmal bezahlt hat:crazy: klagen da kann man nur:gulp:
gipskopf Erstellt: 10:43 am 5. Juli 2003
nicht neues EG sonder EU recht auf gebrauchtwaren !  2 jahre musst du als privatperson haften ! es sei den du schließt eine garantie vorher aus ...  aber das problem ist nicht die garantie sondern der tag der gefahrenübergabe sprich wenn die cpu von anfang an defekt war ist die garantie sowiso egal weil es ja nichts mit garantie zu tun hat...
er muss dir beweisen das die cpu als sie angekommen ist defekt war  (zeugen) kann er das nicht ist es sein problem.... ich würde auf keinen fall geld zurpück geben..
cpukiller Erstellt: 23:06 am 4. Juli 2003

Zitat von DarkFacility am 22:55 am Juli 4, 2003

Zitat von cpukiller am 22:49 am Juli 4, 2003
gebe mal den link zu der ebay aktion ich hoffe mal du hast die garantie raus genommen die man seit neusten auch bei privat kauf leisten müß



guck mal auf die erste seite!!! :thumb:
woher haste denn das, dass man jetzt als privatmann garantie leisten muß??? :noidea:


ups übersehen ist ein neues EG gezetz schaue mal genau bei ebay auf einzelen aktion so nach den moto das ist eine privat aktion
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DarkFacility Erstellt: 22:55 am 4. Juli 2003

Zitat von cpukiller am 22:49 am Juli 4, 2003
gebe mal den link zu der ebay aktion ich hoffe mal du hast die garantie raus genommen die man seit neusten auch bei privat kauf leisten müß



guck mal auf die erste seite!!! :thumb:
woher haste denn das, dass man jetzt als privatmann garantie leisten muß??? :noidea:
cpukiller Erstellt: 22:49 am 4. Juli 2003
gebe mal den link zu der ebay aktion ich hoffe mal du hast die garantie raus genommen die man seit neusten auch bei privat kauf leisten müß
Longlife Erstellt: 22:44 am 4. Juli 2003
also ich werd nix machen, also wenn er will kann er machen was er will, Geld bekommt er nicht. CPU kann er von mir aus zurück schicken.
Wenn er will, kann er probieren über Rechtsanwalt usw was zubekommne, aber das wird tuerer für ihn als die CPU.:blubb:
Hitman Erstellt: 19:52 am 4. Juli 2003
Nein das würde ich unterlassen. Also wenn du den Proz. übertaktet angeboten hast, dann ist es sein verschulden. Jeder weiss, das er eine übertaktete CPU auch nicht zum Händler bringen kann wenn sie tot ist. Ich habe deine Auktion nicht gesehen, aber hast du da reingeschrieben, dass man die übertakten KANN oder dass sie übertaktet WAR ? Das ist nämlich ein unterschied. Dadurch, dass du das gemacht hast, heißt ja schließlich nicht, dass er das auch machen darf.

Hehe, manchmal gibt es vorteile in der deutschen Sprache .

Edit. Ok habs mir angeguckt. Du schreibst, dass du die so hoch getaktet hast, aber nicht, dass du die CPU bei overclockingversuchen zurücknimmst. Schreib ihm ne Mail und frag nach ob er übertaktet hat. Bzw: Über normalen Spezifikationen des Prozessors. Wenn er ja sagt, hast du gewonnen.

(Geändert von Hitman um 19:54 am Juli 4, 2003)
webspider Erstellt: 18:44 am 4. Juli 2003
auf der cpu ist doch noch garantie , wenn keine sichtbaren beschädigungen vorhanden sind ,versuch doch mal einen garantieumtausch
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