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Beitragsrückblick für (die neuesten Beiträge zuerst)
masterofavenger Erstellt: 23:11 am 25. Juni 2003
falls du kein bafög bekommen solltest:
kannst du deine eltern um unterhalt anhalten.
dazu gehst du zuerst zum gericht und holst dir nen  ANWALTBERATUNGSSCHEIN (kostete 20DM damals), dann gehst du zu nem anwalt, und der vertritt dich kostenlos, wegen des scheins.
du bist auf jedenfall noch unterhaltspflichtig von deinen eltern her (1 ausbildung muss finanziert werden)
das bedeutet, das du gut und gerne knappe 600 - 800 € von deinen eltern als unterhalt bekommst (sofern du kein einkommen hast).
ohne anwalt kann man da meistens nicht erreichen, ausser die "parteien" verstehen sich gut und man kanns so klären.

sorry wenn es sich hart anhört, aber so ist die realität.
deine eltern müssen noch weiter dir finanziell aushelfen (auch in deiner eigenen wohnung!!!)
bevor du mit einem anwalt redest hol dir diesen schein, da kannst du sehr viel geld mit sparen.
kann übrigens jeder holen, der nicht genug geld hat sich nen anwalt zu leisten.

'edit'
rechenbeispiel:
3500€ eltern zusammen macht 1750€ pP.
lt tabelle 18 jahre bei 1750 € pP bekommst du 396 von jeder Person also knappe 800 € zuasmmen

'edit'
Die Düsseldorfer Tabelle
(Geändert von masterofavenger um 23:20 am Juni 25, 2003)


(Geändert von masterofavenger um 23:25 am Juni 25, 2003)
mastaqz Erstellt: 22:30 am 25. Juni 2003
hier
pater Erstellt: 22:24 am 25. Juni 2003
ok... danke schonma
mastaqz Erstellt: 21:04 am 25. Juni 2003
hmm, wenn du zuhause wohnst dann:

ACHTUNG! Wahrscheinlich kannst Du kein BAföG bekommen, der berechnete Betrag ist für Dich nur relevant, wenn Du eine (Berufs)fachschule besuchst mit einem mind. 2 jährigen Bildungsgang, der einen berufsqualifizierenden Abschluss vermittelt.
SchülerInnen-BAföG für weiterführende allgemeinbildende Schulen und Berufsfachschulen sowie für Fach(ober)schulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht voraussetzt und die keinen berufsqualifizierenden Abschluss bieten, gibt es nur dann, wenn Du nicht bei den Eltern wohnen kannst, weil Du von deren Wohnung die Schule nicht in zumutbarer Zeit erreichen kannst ODER wenn Du schon verheiratet bist/warst oder Kinder hast und mit diesen zusammenlebst.
gsds Erstellt: 20:47 am 25. Juni 2003
Oder du suchst mal hier nach einem bafög Rechner da kannstes ausrechnen Weiss die genaue URL leider nicht mehr. Sonst einfach den Antrag einreichen dann weisste ja was du bekommst.
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QnkeI Erstellt: 20:07 am 25. Juni 2003
@mastaqz
ich denke mal:
der student hat ein recht auf 612€. die eltern müssen ein teil der 612€ aufbringen. ein bestimmten prozentsatz ihres gehaltes (von zusammen 3500€)...und der rest kommt dann als Bafög

Code

%x von 3500€ + Bafög = 612€


Alles klar??
mastaqz Erstellt: 19:40 am 25. Juni 2003
dann post hier bitte nicht.

wie meinst du, dass jeder recht auf 612€ hat?

was hat das eigentlich mit bafög zu tun?

Sheep Erstellt: 19:31 am 25. Juni 2003
hab absolut keine ahnung dude
pater Erstellt: 19:16 am 25. Juni 2003
So, folgendes:
Meine Eltern trennen sich, nehmen sich beide ne eigne Wohnung. Ich bin 18, geh noch aufs gymnasium 11. Klasse. meine Eltern verdienen zusammen um die 3500 euro. Nun hab ich gehört, dass jeder recht auf 612 Euro hat (erstens: Stimmt das?). Heisst das, dass meine Eltern nen bestimmten Prozentsatz von ihrem Gehalt zahlen müssen und den Rest von der Bafög? Wär cool wenn ausser Spam noch was Topic- haltiges kommen würde... danke schonma
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