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Gidop
Erstellt: 23:43 am 27. Feb. 2003
Was war es den wen ich fragen darf?
troska
Erstellt: 22:50 am 27. Feb. 2003
wenn du net bist umtauschen wenn nicht dann las es so
webmp3
Erstellt: 22:45 am 27. Feb. 2003
Habe bei ebay was verkauft, doch unbewusst was falsches verschickt! Der Käufer hat dies aber erst jetzt nach über 2 Monaten bemerkt!
Weil ich kulant bin, will ich das Produkt umtauschen oder einen Ausgleichsbetrag schicken!
Doch nur mal rechtlich gesehen:
Wenn der Käufer innerhalb von 2 Wochen nicht wiederspruch einlegt, ist er doch vollkommen mit der Ware zufrieden und akzeptiert sie!?? stimmt das?
Also nur mal rechtlich gesehen, müsste ich ihm Geld schicken oder die Ware umtauschen?
Danke
webmp3
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