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Vanessa
Erstellt: 17:12 am 9. Feb. 2003
es geht um ein paar smd leds die ich bei anderen auch sofort ersteigern kann fuer den gleichen preis. aber das kann ich ja nicht machen, denn wenn ich jetzt einfach ersteiger und davon ausgehe der meldet sich 14 tage nicht, und meldet sich aber doch, und ich hab bis dahin woanders welche ersteigert, hab ich dann die einen und die anderen, und soviele brauch ich auch nciht.
Godot
Erstellt: 15:20 am 9. Feb. 2003
gut, aber mal realistisch gesehn will man die sachen ja auch haben, die man ersteigert hat! und somit hat man darauf natürlich auch ein recht und das muss man jawohl auch geltend machen können!?
aber das mit den 14 tagen stimmt schon...
Ratber
Erstellt: 13:41 am 9. Feb. 2003
Is eigentlich ganz einfach.
höhrste nach 14Tagen nix dann hat es sich erledigt.
Vanessa
Erstellt: 11:38 am 9. Feb. 2003
hier die antwort die ich gerade bekommen hab.:
Liebes Mitglied,
vielen Dank fuer Ihre Mitteilung. Es tut uns leid, dass der Verkaeufer seiner Verpflichtung bisher nicht nachgekommen ist.
Um Ihr Anliegen so schnell wie moeglich beantworten zu koennen, senden wir Ihnen nun einige vorbereitete Informationen automatisch zu, die in der Regel in solchen Faellen hilfreich sind.
Sollten Sie nicht zum gewuenschten Ergebnis fuehren, koennen Sie sich jederzeit gern an uns wenden, indem Sie auf diese E-Mail antworten.
Versuchen Sie doch bitte, den Verkaeufer ueber die Auskunft zu erreichen. In den allermeisten Faellen lassen sich Verzoegerungen in der Abwicklung in einem persoenlichen Gespraech klaeren.
Sie koennen die Kontaktdaten Ihres Handelspartners noch einmal anfordern. Klicken Sie dazu bitte auf folgenden Link:
Wir senden Ihnen dann eine E-Mail mit der Post-Adresse und der E-Mail-Adresse Ihres Handelspartners, der auch eine Kopie derselben E-Mail erhaelt.
Sollte sich der Verkaeufer auch nach mehrmaligen E-Mails und mindestens 10 Tagen nicht bei Ihnen melden, empfehlen wir, dass Sie eine letzte E-Mail an ihn schicken. Darin koennen Sie dem Verkaeufer mitteilen, dass Sie nicht mehr an dieser Transaktion interessiert sind.
Falls der Verkaeufer wirklich nicht zu seinem Angebot steht, sollten Sie diese Unzuverlaessigkeit auch unbedingt in Ihrer sachlichen Bewertung formulieren. eBay ueberprueft die Bewertungen der Mitglieder regelmaessig und schliesst unzuverlaessige Mitglieder aus.
Wir hoffen, dass wir Ihnen mit diesen Informationen helfen konnten und wuenschen Ihnen fuer Ihre zukuenftigen Transaktionen wieder einen reibungslosen und erfreulichen Verlauf.
Mit freundlichen Gruessen
eBay-Sicherheit
Vanessa
Erstellt: 11:28 am 9. Feb. 2003
also ich hab in den AGBs nichts finden können. hab nun an ebay geschrieben.. bin mal gespannt wie lange die jetzt brauch.. mal abwarten..
Jo, aber wenn man 7 Tage wartet, würde ich nicht mehr zahlen. Wer etwas verkauft muss auch für schnelle Infos (Bankverbindung usw) sorgen.
Vanessa
Erstellt: 10:48 am 9. Feb. 2003
Mülltonne sagt 30 tage quake34ever sagt 3 tage skynet sagt 2 wochen..
ich glaub ich lese mir mal die agb durch
(und schick euch dann die lösung) :-)
skynet
Erstellt: 9:47 am 9. Feb. 2003
nein musst 2 wochen warten erst dann darfste aktiv werden !
quake34ever
Erstellt: 9:43 am 9. Feb. 2003
Da steht ja immer was von 3 Tagen oder so. Wenn sich der Verkäufer 7 tage nicht meldet, würde ich vom Kauf zurücktreten, da man in der Zeit schon längst seine Sachen haben könnte.
Muelltonne
Erstellt: 1:38 am 9. Feb. 2003
Bei Ebay ist glaub ich eine 30 Tage frist, aber kuck selber mal in den AGBs nach.
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